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GRASWURZELREVOLUTION/1049: Die Europäische Union und der Tod des bürgerlichen Subjektes


graswurzelrevolution 343, November 2009
für eine gewaltfreie, herrschaftslose gesellschaft

Die dunkle Seite der Macht
Die Europäische Union und der Tod des bürgerlichen Subjektes

Von Jörg Djuren


Der moderne Nationalstaat kann auf einer bestimmten Ebene begriffen werden als Zusammenschluss der wirtschaftlichen Subjekte der Bürger. Dies wird vor allem deutlich in der Geschichte des Nationalstaates. Der Bürger war ursprünglich der weiße Mann mit Besitz. Die Rechtsprechung war darauf gerichtet, Formen des Interessenausgleiches zwischen diesen Besitzbürgern herzustellen und ihre gemeinsamen Interessen zu sichern gegen Nicht-Besitzende, Frauen, AusländerInnen usw.


Die allmähliche Ausweitung dieses Begriffs auf immer mehr Menschen muss nach wie vor erkämpft werden (Abschaffung des Mehrklassenwahlrechts, Frauenwahlrecht, Antidiskriminierungsgesetze usw.). Gleichzeitig ist dieser Staat wesentlich beteiligt an der Produktion des bürgerlichen Subjektes und des Ausschlusses und der Unterdrückung von abweichendem Verhalten (Schulsystem, Militär - als Schule der Nation, Bevölkerungspolitik, Sexualpolitik, Gesundheitspolitik, Überwachung und Repression, Hartz IV usw.).

Staat und bürgerliches Subjekt stehen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Im Zentrum des Bürgerlichen Gesetzbuches steht der Bürger (der immer noch überwiegend männlich und besitzend gedacht wird). Die Europäische Union ist entstanden als Wirtschaftsgemeinschaft.

Das Rechtssystem der EU hat aus dem Bedarf entwickelt, rechtliche Vermittlungsinstanzen zwischen konkurrierenden nationalen und transnationalen Konzernen zu schaffen, um auf dieser Basis einen gemeinsamen Wirtschaftsraum ohne Wirtschaftsgrenzen zu errichten. Die Subjekte der EU-Gesetzgebung sind Konzerne und andere wirtschaftlich-juristische 'Subjekte' (z.B. regionale politische Vertretungen), diese Subjekte bestimmen die Politik der EU. Die EU-Technokratie behandelt sie als die eigentlichen demokratischen Subjekte, nicht die BürgerInnen.

Wenn von Freiheit die Rede ist, dann ist damit die Freiheit des UnternehmerInnentums gemeint, der freie Warenverkehr, der freie Zugriff auf die optimal ausbeutbaren und billigsten Arbeitskräfte (ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit) und die Freiheit, Produktionsstandorte beliebig gegeneinander aus zuspielen (Dienstleistungs- und Ansiedlungsfreiheit). (1)

Entsprechend ist der Schutz dieser Subjekte, also der Konzerne, ein zentraler Punkt von Recht- und Rechtsetzungspraxis der EU, der Schutz der Konzerne vor- den BürgerInnen und ihren Ansprüchen. (2)

Dieser an Konzerninteressen orientierte Freiheitsbegriff durchzieht auch den Text der EU-Charta der Grundrechte und der Verträge von Lissabon (umbenannte EU-Verfassungsverträge). Menschen sind keine Subjekte der EU-Gesetzgebung, sie sind Objekte. Die EU hat in ihrer Rechtsetzungspraxis den im Kulturteil konservativer Zeitungen beschworenen Tod des bürgerlichen Subjektes längst auf drastische und konkrete Art und Weise vollzogen.

Um diese These zu belegen, will ich auf zwei Themen eingehen:

- Die EU-Nomenklatura
- Entscheidungsfindungsprozesse in der EU.

Auf die Verträge von Lissabon gehe ich hier nicht noch einmal ein, da es dazu bereits Artikel in der graswurzelrevolution gab. Die dort geäußerte Kritik (Militarismus, Neoliberalismus) wird angesichts der hier beschriebenen EU-Realitäten um so brisanter.


Die EU-Nomenklatura

Die wesentlichen Entscheidungen, das heißt die alltägliche Arbeit der Ausgestaltung von Gesetzen, Normen usw. findet in der EU-Kommission statt und zum Teil durch die Auslegungspraxis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die EU-Kommission ist der 'Regierungsapparat' der EU. Mit dem Begriff EU-Nomenklatura werden im Folgenden die inhaltlich arbeitenden MitarbeiterInnen der EU-Kommission und des EuGH bezeichnet.

Um zu begreifen, wie diese EU-Nomenklatura denkt, ist es notwendig, sich Herkunft, Struktur und Alltag dieser technokratischen EU-'Elite' vor Augen zu führen und zu begreifen, wie spezifische Strukturen der Ausbildung, Rekrutierung und der Arbeitsverhältnisse der EU-Nomenklatura zur (Re)Produktion eines Selbstverständnisses führen, das die Interessen der Konzerne zum Allgemeininteresse erklärt.

Die EU-BürokratInnen begreifen sich, laut empirischen Untersuchungen (3), als apolitisch und primär als Fachleute, die für die objektiv 'besten' Lösungen eintreten, unabhängig von politischen Erwägungen. Dies ist für BeamtInnen, die direkt politischen Entscheidungsfindungsprozessen zuarbeiten, natürlich absurd, ist doch jede Einschätzung wesentlich von politischen Vorannahmen bestimmt.

Untersuchungen zeigen, dass die EU-Nomenklatura erheblich antisozialer und militaristischer eingestellt ist als die EU-Bevölkerung. So fordern über 62% der EU-BürgerInnen mehr Anstrengungen der EU, um die soziale Gerechtigkeit (social inclusion) innerhalb der EU zu stärken. Die Nomenklatura lehnt dies mehrheitlich ab, weniger als 30% stimmen einer solchen Forderung zu. Gleichzeitig fordern fast 70% dieser EU-'Eliten' eine Ausweitung der EU-Militärpolitik im Gegensatz zu 43,6% der Bevölkerung. Diese Unterschiede ziehen sich durch fast alle Bereiche. Die EU-Nomenklatura agiert nicht als demokratische Vertreterin der EU-Bevölkerung. Sie stimmt in ihren Politikoptionen im hohen Maß mit den Forderungen konzernnaher Lobbyinstitutionen überein. Offensichtlich sind diese die Subjekte, denen sich die EU-TechnokratInnen verpflichtet fühlen.

Da sich viele BeamtInnen des Bruchs ihrer Anschauungen mit der Mehrheit der EU-BürgerInnen bewusst sind, fordern sie konsequenter Weise, politische Entscheidungen noch weiter zu entdemokratisieren und in Fachgremien zu verlagern, das heißt ein Mehr an eigener Entscheidungskompetenz und einen stärkeren Abschluss der EU-Kommission gegen äußere Einflüsse. Auch eine politische Streitkultur wird zu Gunsten eines simulierten Fachkonsens abgelehnt. (4)

Besonders bedenklich ist der Korpsgeist. Die EU-BeamtInnen begreifen sich selbst als elitäre, solidarische Gemeinschaft. Ihre Aussagen erinnern an das Selbstverständnis von Militäreinheiten oder eines Polizeichors. Die EU-BeamtInnenschaft funktioniert zum Teil als totalitäre geschlossene Institution. Zentrale Bezugspunkte sind andere EU-BeamtInnen. Dies wird auch durch das harte Auswahlverfahren, starke Hierarchien mit massivem Druck und durch die soziale Isolierung der BeamtInnen in Brüssel bedingt.

Ein Großteil des Personals der EU-Bürokratie stammt von 'Elite'-Ausbildungseinrichtungen in Europa (LSE - London School of Economics, Collége d'Europe u.a.). Dadurch wird bereits vorab herrschaftsaffirmative Stromlinienförmigkeit sichergestellt. Nach wie vor wird dem Mythos der technokratischen Fachkompetenz gehuldigt.

Die hier Ausgebildeten verstehen sich nicht als AuftragnehmerInnen der Gesellschaft, nicht als Ausführende demokratischer politischer Entscheidungsprozesse, und sie verstehen ihre Arbeit nicht als Teil demokratischer Prozesse, sondern sie imaginieren sich als technokratische Führungs'elite'. Der politische Streit als Basis demokratischer Entscheidungen wird durch einen technokratischen Totalitarismus der Wissenden ersetzt.

Dies gilt insbesondere an dem spezifisch als Ausbildungsinstitution für den Nachwuchs der EU-Nomenklatura geschaffenen Collége d'Europe. In einer von extremem Konkurrenzdruck geprägten verschulten Ausbildung werden 'ExpertInnen' produziert. (5) Konkurrenzdruck steht für Gleichschaltung. Wie im Sport (z.B. Formel 1, Radrennen) ist die Gleichschaltung (bis zur Form der Fahrgestelle) auch hier die Voraussetzung, um Vergleichbarkeit zu erreichen, und die Selbstgleichschaltung damit Voraussetzung, um an der Konkurrenz teilnehmen zu dürfen.

Dem gegenüber müsste eine Bildungsinstitution, die Freiheit, Intellektualität, Individualität, Kreativität und damit ein demokratisches Selbstverständnis fördern wollte, gerade ein freiheitlich interessiertes, nicht konkurrentes Umfeld schaffen, da auf Grund der Unvergleichbarkeit der individuellen Leistungen ein konkurrentes System absurd wäre und Konkurrenz individuelles Ausprobieren, 'Umwege', abwürgte.

Die Gleichschaltung am Collége d'Europe und vergleichbaren 'Elite'-Einrichtungen reicht bis in die private Lebensführung und ist Teil eines Produktionsprozesses einer europäischen 'Elite'. Hier lernen die TechnokratInnen von Morgen zu funktionieren, hier wird ihnen der Habitus der europäischen Nomenklatura angeeignet (das heißt sie eignen sich ihn an und ihnen bleibt keine Wahl, wollen sie den 'Erfolg'). Vergleichbar militärischen Ausbildungen geht es um die Formierung der Subjekte.

Die eigentliche politische Selektion von BewerberInnen mit der 'richtigen' neoliberalen Grundeinstellung erfolgt dann über den Concours. Der Concours ist das Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl für die Besetzung von Reservelisten für unbefristete MitarbeiterInnen bei den Institutionen der Europäischen Union (nur wer auf der Reserveliste steht, darf sich bei der EU bewerben). Hier wird die 'politische ZuverIässigkeit' der zukünftigen potentiellen MitarbeiterInnen auf Herz und Nieren getestet. Das Verfahren wurde aus Frankreich übernommen, wo es seit langen das reibungslose Zusammenspiel von Technokratie und Kapital garantiert.

Der Concours besteht aus 3 hintereinander geschalteten Auswahlverfahren, zuerst mittels eines Multiple-Choice-Tests, dann eines schriftlichen Tests und zum Abschluss einer mündlichen Prüfung. Danach sind die ca. 1% Übriggebliebenen berechtigt, sich auf eine Stelle bei der EU zu bewerben.

Dabei ist vor allem der schriftliche Test nicht nur Fach-, sondern auch Gesinnungsprüfung. Hier wird z.B. erwartet, dass PrüfungsteilnehmerInnen Strategien zum Absenken der Arbeitslosigkeit, die Agrarpolitik der EU, die Energiepolitik, spezifische Felder der EU-Außenpolitik u.a. erläutern und bewerten. (6)

Diese Fragestellungen dienen offensichtlich der politischen Bewertung der BewerberInnen. Dadurch ist der Concours ein zentrales Instrument zum Abschluss der EU-Kommission gegenüber demokratischen 'Zumutungen'.

Im Gegensatz zu Verwaltungen, in denen zumindest der Parteienproporz in etwa abgebildet wird und damit auch zumindest eine kleine Chance besteht, dass ein Minimum an widersprüchlichen und kritischen Meinungen repräsentiert wird, kommt es auf Ebene der EU-Kommission zu einer weitgehenden Gleichschaltung entlang eines scheinobjektiven (7) Sachverstandes, der aber real nichts anderes darstellt, als eine Umbenennung der Interessen der auf EU-Ebene mächtigen Interessengruppen (vor allem Konzerne) in Allgemeininteressen. Verstärkt wird diese Tendenz durch die Nichttrennung von Karriereverläufen in der EU-Technokratie und der internationalen Wirtschaft.

Viele Stellen, insbesondere im Bereich des EU-Gerichtshofes, sind zeitlich befristet, ein Wechsel aus oder in die Privatwirtschaft ist Alltag. Dies führt dazu, dass die kulturell hegemonialen Vorstellungen innerhalb der Konzernhierarchien und deren Blickwinkel auch die Anschauungen der EU-RichterInnen und Generalanwälte bestimmen. Dabei geht es nicht um den Vorwurf direkter Bestechlichkeit. Entscheidender ist die Übernahme des Denkens der Wirtschaft.

Als Miguel Poiares z.B. sich als Generalanwalt der EU gegen das VW-Gesetz ausgesprochen hat, hat er das sicher nicht getan, weil er von Porsche gekauft wurde, sondern weil dies für ihn ein Konflikt zwischen zwei Konzernsubjekten war, die es gleich zu behandeln galt.

Die ArbeiterInnen waren als Subjekte für ihn nicht existent, sie waren nur Objekte. So muss er denken, will er sich Karriereoptionen bewahren. Es dürfte außerdem seiner Überzeugung entsprechen, die alltäglich im Umgang innerhalb der überlappenden EU-Konzern-Zirkel (re)produziert wird. Die klassischen Bereichstrennungen zwischen Verwaltungskarrieren, öffentlichen juristischen Laufbahnen und Wirtschaftskarrieren, die unabdingbar sind für das Funktionieren einer unabhängigen Verwaltung und einer unabhängigen Gerichtsbarkeit, existieren auf EU-Ebene nicht. Viele Äußerungen der EU-Nomenklatura gleichen dann auch mehr moderner Managementlyrik als Äußerungen eines politischen Gremiums.

Die Managementideologien haben die EU insgesamt unterwandert. Das Effizienz- und Managementdenken ist der Kern antidemokratischer Einstellungen der EU-Technokratie. In diesem Denken sind Menschenrechte und Demokratie der neoliberalen Marktfreiheit und der Effizienz nachgeordnet. Dem entsprechen große Teile der Rechtsetzungspraxis der EU.


Entscheidungsfindungsprozesse in der EU

Es gibt eine Unzahl an Publikationen zur Korruption und zum Lobbyismus auf EU-Ebene (8) und einige NGOs (9), die sich allein diesem Thema verschrieben haben. Korruption und illegitimer Lobbyismus sind zwar ein reales Problem auf der Ebene der EU, dies würde aber auch von den Mitgliedern der EU-Nomenklatura nicht bestritten (10) und Kontroll- und Sanktionsmechanismen werden ausgebaut: Wenn ein einzelner Konzern sich durch Bestechung oder verdeckte Einflussnahme Vorteile gegenüber anderen Konzernen verschafft, wird dies auch von der EU-Nomenklatura als illegitim begriffen.

Illegale Korruption ist aber gegenüber den bekannten alltäglichen legalen Querverbindungen zwischen Konzernlobby und EU-Kommission vernachlässigbar. Es gibt eine Vielzahl an Wegen, auf denen die neoliberale Ideologie und die Konzerninteressen als hegemoniales Denken ganz legal in der EU-Kommission verankert werden. In Brüssel sind ca. 15.000 bezahlte LobbyistInnen tätig, 70% davon arbeiten direkt oder indirekt für Konzerninteressen, 20% für staatliche Institutionen (Bundesländer, Regionen, Städte usw. - häufig eng verbunden mit regionalen Konzerninteressen) und ca. 10% für Gewerkschaften, Umweltverbände, Kirchen usw. (11) Auf jedes Mitglied des EU-Parlaments kommt eine Gruppe LobbyistInnen. Hauptziel ist nicht das Parlament, sondern die EU-Kommission. Gesetzesentwürfe und Verordnungen werden von den Lobbys bereits in die Mangel genommen und 'überarbeitet', bevor sie offiziell im Parlament ankommen.

Die Zugänge der LobbyistInnen zur EU-Technokratie sind vielfältig. Wichtige Lobbyinstitutionen wie der ERT (European Round Table of Industrials - die Lobbyorganisation der multinationalen Konzerne auf EU-Ebene) haben ihre Etablissements in nächster Nähe zu den Schaltzentralen der EU-Kommission eingerichtet. (12) Sie haben einen selbstverständlichen Zugang zu den höchsten Stellen der EU-Technokratie.

Andere LobbyistInnen müssen etwas kompliziertere Wege gehen. Die EU-Kommission hat sich mit einem Kranz von 1.237 'Expertengruppen' umgeben (Stand 2007, Tendenz wachsend, dazu kommen zusätzlich noch diverse Komitees (ein paar 100) - das heißt; auf jeweils 8 MitarbeiterInnen der EU-Kommission einschließlich der PförtnerInnen usw. kommt eine 'Expertengruppe'). (13) In vielen dieser 'Expertengruppen' sind konzernnahe WissenschaftlerInnen, direkte LobbyistInnen der Konzerne oder ihre Organisationen stark vertreten oder in leitender Funktion tätig.

Auf Grund der personell, im Verhältnis zu den zunehmenden Aufgaben, geringen Personalausstattung der EU-Kommission haben diese 'Expertengruppen' einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Gesetzespraxis in der EU. Die Mitglieder haben darüber hinaus einen bevorzugten Zugang zu Informationen und sind zum Teil eher und ausführlicher über Gesetzesvorhaben informiert als z.B. die Abgeordneten des EU-Parlaments. Dadurch können die Lobbyinstitutionen frühzeitig ihre Vorstellungen im Entwurfsstadium in Gesetzestexte und Verordnungen einschreiben, häufig ohne dass dies den später darüber abstimmenden ParlamentarierInnen überhaupt bekannt ist, soweit sie nicht selbst Teil dieser informellen Subkultur aus EU-Technokratie und Konzernen sind. (14)

Auf ähnliche Weise arbeiten weitere einflussreichere und weniger einflussreiche Lobbyinstitutionen. (15) Das Denken, das dabei in der EU-Nomenklatura zum Tragen kommt, entspricht einer Äußerung von Klaus Schwab, die er als Konferenzleiter des World Economic Forums in Davos 2008 im Kontext einer Rede von Bill Gates äußerte, in der er zwei Manager von Nestle und Coca Cola als Beispiele für Management-Kompetenz zur Lösung der Weltwasserproblematik anpries, da diese sich durch ihre erfolgreiche Tätigkeit für diese Konzerne als Fachleute mit hoher Kompetenz ausgewiesen hätten. In diesem Denken sind die ManagerInnen die 'natürlichen' Fachleute auf ihrem Gebiet. Interessengegensätze gibt es dann nicht, ist doch das Wohl der Welt mit dem Wohl der Konzerne identisch (gesetzt). (16)

Brüssel ist für die in der EU-Kommission tätigen TechnokratInnen eine Art Raumschiff, in dem sie sich weitgehend abgekoppelt von der Brüsseler Bevölkerung fast ausschließlich innerhalb der vom neoliberalen Geist und von den KonzernvertreterInnen dominierten Subkultur bewegen.

Zum Lobbying gehört die Organisation von 'Experten'meetings und hochrangigen Kulturveranstaltungen. Dabei geht es nicht unbedingt um konkrete Einflussnahme, vieles dient eher der Durchsetzung bestimmter neoliberaler Denkschemata. Das Denken von Technokratie und Industrie wird in Übereinstimmung gebracht.

Nicht Korruption ist das entscheidende Problem, sondern die oben kritisierte Form organisierter struktureller Identität der EU-Nomenklatura mit dem Management internationaler Konzerne, die ganz legal alle Strukturen auf EU-Ebene durchzieht.


Weitere Infos zum Thema:
http://3tes:jahrtausend.org/europaeische_union/eu_verfassung.html

Anm. des GWR-Setzers:
Aufgrund von Platzmangel mussten wir diesen Artikel kürzen. Er findet sich demnächst ungekürzt und inklusive Fußnoten auf:
http://3tes-jahrtausend.org


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Quelle:
graswurzelrevolution, 38. Jahrgang, GWR 343, November 2009, S. 8-9
Herausgeber: Verlag Graswurzelrevolution e.V.
Koordinationsredaktion Graswurzelrevolution:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2009