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KAZ/124: Mai 1931 - Arbeitsbeschaffungsplan der KPD


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 326, Februar 2009
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Arbeitsbeschaffungsplan der KPD, veröffentlicht im Mai 1931


Der "Arbeitsbeschaffungsplan der KPD" vom Mai 1931 war eine Antwort der Kommunistischen Partei Deutschlands auf die Große Krise 1929 ff. und auf die Politik des Kapitals und seines Kanzlers Brüning zur Abwälzung der Lasten dieser Krise auf Beschäftigte und Erwerbslose.

Manches darin erscheint heute überholt, wie der "Bau besonderer großer Durchgangsstraßen" (= Autobahnen). Anderes, so die Beschreibung des Zustandes der Bahn, erscheint heute wieder tagesaktuell. Die Forderung nach "40 Stunden pro Woche" bedarf der Aktualisierung, andere Forderungen zur Arbeitszeit klingen auch heute - fast 80 Jahre später - noch wie ferne Zukunftsmusik. Insgesamt betrachten wir dieses Programm als ein Beispiel dafür, wie auch heute die Programme der Kommunisten gegen die Krise und die Krisenpolitik des Kapitals aussehen müssten.

AG "Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute"


Was tut not? Die KPD zeigt euch den Weg!

Viereinviertel Millionen Arbeiter in Stadt und Land leiden unter der Geißel der Erwerbslosigkeit, dem sichtbarsten Zeichen der kapitalistischen Krise. Alle Versprechungen der regierenden Minister auf Arbeitsbeschaffung sind nicht in Erfüllung gegangen. Der Herbst und Winter werden ein gewaltiges, neues Anschwellen der Erwerbslosigkeit bringen. Schon heute sprechen selbst kapitalistische Zeitungen von 6 bis 7 Millionen Erwerbslosen im kommenden Winter. Dazu tritt die steigende Kurzarbeit, die die Löhne teilweise auf die Hungerunterstützung der Erwerbslosen herabdrückt und bereits drei Millionen Arbeiter betrifft.

Die herrschenden Finanzkapitalisten und ihre politischen Vertrauensleute von der Sozialdemokratie bis zu den Nationalsozialisten haben ihre völlige Unfähigkeit bewiesen, die katastrophale Entwicklung der Erwerbslosigkeit zu verhindern. Das kapitalistische System trägt die Schuld an diesem millionenfachen Elend der Erwerbslosen und Kurzarbeiter. Die Brüning-Diktatur mit ihrem Sparprogramm aber ist drauf und dran, durch eine neue Notverordnung die Ärmsten der Armen noch tiefer in die unerträgliche Not zu stoßen.

Gegen die Katastrophenpolitik der herrschenden Klasse, gegen das Raubprogramm des Trust- und Finanzkapitals, gegen die Hungeraktion aller Volksfeinde setzt die Kommunistische Partei Deutschlands ihren Arbeitsbeschaffungsplan, der den Millionen Erwerbslosen Arbeit und Brot geben kann.

Die Kommunistische Partei Deutschlands fordert folgende Maßnahmen und ruft die Massen des werktätigen Volkes in Stadt und Land zum Kampf für diese Forderungen auf:


1. Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten

1. Herabsetzung der Maximalarbeitszeit auf 7 Stunden täglich bzw. 40 Stunden pro Woche bei der Zahlung des vollen Lohnausgleichs. Für Bergarbeiter und Arbeiter in gesundheitsschädlichen Betrieben sowie für Jugendliche die Einführung des sechsstündigen Arbeitstages. Jede Leistung von Überstunden ist verboten.

Trotz Massenerwerbslosigkeit arbeiten Millionen Arbeiter und Angestellte zur Zeit über 48 Stunden pro Woche. Eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 7 bzw. 6 Stunden schafft freie Arbeitsplätze für viele Hunderttausende von Arbeitslosen.

Gewaltig ist die Zahl der arbeitslosen Angestellten. Von den 3½ Millionen Angestellten, die im Betrieb sind, arbeitet der größte Teil über 8 Stunden pro Tag. Durch Verkürzung des Arbeitstages können zirka 500.000 erwerbslose Angestellte Arbeitsmöglichkeiten erhalten.

Etwa 2½ Millionen Jugendliche sind zur Zeit beschäftigt. Die Verkürzung des Arbeitstages auf 6 Stunden kann für etwa eine halbe Million Jugendliche Arbeitsmöglichkeiten bieten.

2. Millionen alter, längst pensionsfähiger Arbeiter hindern die zur Zeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Furcht vor den Hungerrenten in der Sozialversicherung, aus dem Produktionsprozeß auszuscheiden. Die Altersgrenze in der Invaliden- und Knappschaftsversicherung ist deshalb auf 60 Jahre herabzusetzen und all den Arbeitern, die dieses Alter erreicht haben, freizustellen, aus den Betrieben auszuscheiden. Zur gleichen Zeit ist die jetzt geltende Invalidenrente von durchschnittlich 36,40 M. im Monat auf 100 M. zu erhöhen. Für alle zuschlagsberechtigten Angehörigen ist ein monatlicher Zuschlag von je 25 M. zu zahlen.

Die Berufsunfähigkeitsgrenze ist von 66 Prozent auf 50 Prozent herabzusetzen. Alle Arbeiter über 50 Jahre haben bei Erreichung dieser Berufsunfähigkeitsgrenze Anspruch auf Pensionierung und Pension in der Höhe der vorgenannten Sätze.

Von den 2,7 Millionen Personen, die im Produktionsprozeß tätig sind und das Alter von 50 Jahren bereits überschritten haben, würde sich bei Erhöhung der Altersrente die große Mehrheit einverstanden erklären, ihre Arbeitsplätze den Arbeitslosen zur Verfügung zu stellen.

Anspruch auf Altersrente haben auch Kleinbauern und Kleinhandwerker, soweit der Besitz des Kleinbauern eine Ackernahrung nicht übersteigt und das jährliche Durchschnittseinkommen des Kleinhandwerkers dem jährlichen Durchschnittseinkommen eines qualifizierten Arbeiters der betreffenden Industriegruppe und des Ortes entspricht.

Die notwendigen Mittel sind durch Zuschuß des Staates bereitzustellen.

3. Wiederherstellung der durch die Lohnabbaumaßnahmen des Unternehmertums gekürzten Löhne.

Durch den bereits vollzogenen Lohn- und Gehaltsraub ist das Gesamteinkommen der Arbeiterklasse um 4 - 5 Milliarden Mark verringert worden. Der Lohnausfall durch Kurzarbeit beträgt etwa 1 Milliarde, durch Erwerbslosigkeit etwa 4 Milliarden. Die Wiederherstellung des vollen Lohneinkommens der Arbeiterklasse würde die Konsumkraft des Proletariats um 9 - 10 Milliarden Mark erhöhen und damit zusätzliche Beschäftigung für die Arbeitslosen schaffen.

4. Anträge auf Stillegung und Einschränkung der Betriebe, die Vornahme von Entlassungen von Arbeitern und Angestellten zum Zwecke der weiteren Rationalisierung, Herabsetzung der Löhne und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sind untersagt. In allen Fällen, wo Betriebsstillegungen aus vorgenannten Gründen durchgeführt sind, sind diese rückgängig zu machen.

5. Alle frei werdenden Arbeitsplätze sind den Arbeitsämtern zu melden. Die Arbeitsvermittlung erfolgt durch die Arbeitsämter unter Kontrolle der von Erwerbslosen und Betriebsarbeitern in halb jährlichem Turnus zu wählenden Vertrauensmänner.


2. Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten

Zur Schaffung weiterer Arbeitsmöglichkeiten ist folgendes durchzuführen:

1. Erweiterung des Wohnungsbauprogramms um 300.000 Wohnungen jährlich.

Nach den amtlichen Angaben fehlen mehr als 1 Million Wohnungen. Die Berechnungen des Statistischen Amtes weisen auf, daß in den Jahren 1931-1935 1.274.000 neue Wohnungen gebraucht werden. Dabei plant die Brüning-Regierung, im Jahre 1931 höchstens 165.000 Wohnungen bauen zu lassen. Aber auch diese geringe Zahl von Wohnungen soll nicht geschaffen werden, da angeblich die Mieter dazu fehlen. In Berlin allein wohnen 113.000 Familien zur Untermiete, 40.000 in menschenunwürdigen Kellerwohnungen. Berlin wird aber 1931 nur 12.000 bis 14.000 Wohnungen bauen.

Um der dringenden Wohnungsnot zu steuern, müssen jährlich mindestens 300.000 Wohnungen mehr gebaut werden. Da die Herstellung einer Arbeiterwohnung durchschnittlich 10.000 Mark kostet, würde eine Summe von 3 Milliarden ausreichen, um die zusätzlichen Wohnungen zu erstellen. Bei Erfüllung dieses Bauplans könnten gegen 220.000 Bauarbeiter das ganze Jahr Beschäftigung erhalten.

Die unhygienischen, oft menschenunwürdigen Wohnungen der Landarbeiter und Kleinbauern müssen bevorzugt durch Wohnungen, die den Anforderungen der Hygiene entsprechen, ersetzt werden.

Ebenfalls ist die systematische Sanierung der Elendsquartiere in den Kommunen durch Beseitigung der Altstädte, der alten Häuser und Straßen zu betreiben. Eine Neuaufschließung dieser Stadtteile durch Neubauten einwandfreier Arbeiterwohnungen, Straßen, Kanalisierung, Grünflächen ist sofort in Angriff zu nehmen.

2. Sofortige Inangriffnahme der bisher immer wieder aufgeschobenen Erneuerungsarbeiten bei der Reichsbahn und den sonstigen öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Durchführung der Elektrifizierung der Reichsbahn in den wichtigsten Industriebezirken, sofortige Inangriffnahme des Baus der Schnellbahn Köln-Dortmund.

Die Betriebssicherheit der Reichsbahn ist durch die Vernachlässigung der 7000 Kilometer erneuerungsbedürftigen Oberbaus außerordentlich gefährdet. Eine große Anzahl der Eisenbahnbrücken, Tunnels und ähnlicher Bauten sind aus gleichen Gründen dringend reparaturbedürftig. Außerordentliche Rückstände zeigen sich in den Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und sonstigem rollendem Material. Trotzdem hat die Hauptverwaltung der Reichseisenbahn eine große Anzahl von Werkstätten geschlossen und Arbeiter zur Entlassung gebracht.

Die Durchführung der Elektrifizierung der Reichsbahn auf den wichtigsten Strecken, insbesondere in Rheinland-Westfalen, Mitteldeutschland, Sachsen und Oberschlesien, ist ein dringendes Bedürfnis.

Die Inangriffnahme dieser Arbeiten würde ermöglichen, daß die bereits abgebauten Reichsbahnarbeiter wieder eingestellt und einer Reihe von Industriezweigen große neue Aufträge erteilt werden können. Die Ausgaben für diese Zwecke sind auf 700 bis 800 Millionen Mark anzusetzen.

3. Sofortige Instandsetzung der Straßen; Ausbau des Straßennetzes; Bau besonderer großer Durchgangsstraßen für die raschere und staubfreie Abwicklung des Auto-, Güter- und Personenverkehrs.

In fast allen Teilen Deutschlands sind die Kreisstraßen in einem außerordentlich schlechten Zustand. Für den steigenden Verkehr reicht das vorhandene Straßennetz bei weitem nicht aus. Zur Durchführung dieser Arbeiten müßten etwa 200 Millionen Mark bereitgestellt werden.

4. Durchführung von Arbeiten zur Eindeichung und Regulierung bzw. Kanalisierung der Flüsse, insbesondere der Oder, Elbe, Saale.

5. Beschleunigte Vollendung der bereits angefangenen Kanalbauten.

6. Bau von Talsperren, insbesondere in Schlesien, Sachsen, Baden, Bayern und Thüringen.

7. Durchführung von Meliorationen: Entwässerung oder Bewässerung zur Fruchtbarmachung großer brachliegender Flächen, Moore usw.

8. Bau von Krankenhäusern und Heimstätten, Erholungs- und Kinderheimen.

9. Bau von gemeindeeigenen Landarbeitersiedlungen.

10. Errichtung von gemeindeeigenen Sport- und Spielplätzen, Turn- und Schwimmhallen, Grünflächen und Parkanlagen in den Arbeitervierteln.

Alle auf der Grundlage dieses Arbeitsbeschaffungsplanes durchzuführenden Arbeiten dürfen nur zu den tariflichen Löhnen erfolgen. Durchführung von Zwangsarbeit für Unterstützungsempfänger aller Art ist verboten. Allen Beschäftigten ist ohne Unterschied, ob Mann, ob Frau, der gleiche Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen.


3. Die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung

Alle Anträge der Kommunisten im Reichstag auf Beschaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten haben die Brüning-Regierung und die Sozialdemokratie stets mit der Ausrede abgelehnt, daß Geldmittel für die Durchführung nicht vorhanden seien. Für die "Osthilfe" zugunsten der Großagrarier hat diese Regierung 2 Milliarden Mark hinausgeworfen, Hunderte von Millionen an Subventionen für Trusts und Konzerne werden ausgegeben. Nur für Arbeitsbeschaffung ist "kein Geld da". Dabei hat die Kommunistische Partei durch ihre Reichstagsfraktion wiederholt die Möglichkeiten zur Finanzierung eines großzügigen Arbeitsbeschaffungsprogramms aufgezeigt.

Wir heben hervor:

1. Streichung aller Ausgaben für militärische Zwecke. Ein Betrag von 755,4 Millionen für Reichswehr und Marine, 43,7 Millionen für Luftrüstungen, 41 Millionen für offene und versteckte Rüstungsausgaben.

2. Streichung aller Ausgaben für die militarisierte Polizei. Das Reich gibt dafür 190 Millionen, die Länder [geben] etwa 700 Millionen aus.

3. Kürzung der Gehälter und Pensionen der oberen Beamten und Angestellten in öffentlichen Stellen, soweit sie den Betrag von 8.000 bzw. 6.000 Mark jährlich übersteigen. Etwa 350 Millionen Mark würden dadurch frei werden.

4. Streichung aller Reichs-, Landes- und Gemeindezuschüsse an die verschiedenen Kirchen, kirchlichen Unternehmungen oder Verbände. Die Gesamthöhe dieser Zuwendungen überschreitet 500 Millionen Mark.

Soweit über diese Beträge hinaus zur Finanzierung der geforderten Arbeiten noch Gelder benötigt werden, sind sie wie folgt zu beschaffen:

1. Erhebung einer Millionärsteuer, d. h. einer einmaligen Sondersteuer auf alle Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, soweit dieses 500.000 Mark übersteigt, in Höhe von 10 Prozent. Der Ertrag beträgt rund 3,5 Milliarden.

2. Besteuerung von Dividenden und Aufsichtsratstantiemen in Höhe von 20 Prozent. Damit würden 300 Millionen Mark aufgebracht werden.

3. Eine Sondersteuer auf die großen Einkommen über 50.000 Mark jährlich in Höhe von 10 Prozent, das würde 200 Millionen Mark einbringen.

4. Offenlegung der Steuerlisten, Aufhebung des Bankgeheimnisses zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Kapitalsflucht. Beschlagnahme aller Vermögen der Besitzenden, die Kapital ins Ausland verschieben.

Durch diese Maßnahmen könnte der ungeheuerlichen Steuerhinterziehung der Reichen entgegengearbeitet und ein Betrag von etwa 500 Millionen Mark erbracht werden.


4. Der Kampf für unseren Arbeitsbeschaffungsplan

Gegen diesen Plan der Beschaffung von Arbeitsmöglichkeiten für viele Millionen deutscher Arbeiter wird die Kapitalistenklasse verzweifelt kämpfen, weil es dabei keine Profite zu verdienen gibt. In diesem Kampfe werden die Führer der Sozialdemokratie und der reformistischen Gewerkschaften an der Seite der Trustkapitäne und Börsenhyänen stehen.

Das Millionenheer der Arbeitslosen und Betriebsarbeiter in Deutschland wird mit uns aber einer Meinung sein, daß dieser Plan der einzige ist, der das ungeheure Elend der Arbeitslosigkeit mindern kann.

Die Politik der Brüning-Regierung steigert das Massenelend der Erwerbslosen ins Maßlose. Bei einer Erwerbslosigkeit von 1,8 Millionen 1926 wurden für die sogenannte wertschaffende Arbeitslosenfürsorge 400 Millionen Mark bereitgestellt. Im Jahre 1930 ist diese Summe auf 230 Millionen gekürzt, und für 1931 sind weitere starke Abstriche vorgenommen. Dazu kamen die ständigen Verschlechterungen in der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge. Die Kapitalistenklasse und ihre Regierung läßt die Opfer ihrer Profitsucht, ihres Unvermögens, ihrer Mißwirtschaft bedenkenlos zugrunde gehen.

Zur Täuschung der rebellierenden Massen hat die Brüning-Regierung eine "Kommission zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" eingesetzt. Zwei Gutachten dieser Kommission liegen vor. Angeblich "soll" für einzelne Gewerbezweige oder Berufe die Höchstdauer der regelmäßigen Arbeitszeit auf 40 Stunden verkürzt werden. Die für die Arbeiter entscheidende Frage bei der Verkürzung der Arbeitszeit, die Frage des vollen Lohnausgleichs, wird von dieser kapitalistischen Kommission wie folgt beantwortet: "In der gegenwärtigen Krise erscheint ein Lohnausgleich, der zur Erhöhung der Gestehungskosten führen würde, im allgemeinen nicht tragbar."

Dieses raffinierte Manöver findet selbstverständlich die Unterstützung der Sozialdemokraten. Wissell, der ehemalige Arbeitsminister, schrieb bereits in seinem Neujahrsartikel im "Vorwärts": "Der Gedanke einer Arbeitsstreckung mit Lohnausgleich würde bei der heutigen Wirtschaftslage auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen. Soll die Arbeitsstreckung erfolgen, so kann sie nur bei entsprechender Verdienstsenkung erfolgen."

Der Plan ist, das Lohneinkommen der im Betrieb stehenden Arbeiter weiter zu kürzen, den direkten Lohnraub durch den indirekten zu ergänzen.

Die reformistischen Verderber der deutschen Gewerkschaftsbewegung sind für die kapitalistische Ausbeutung und die Erfüllung des Young-Plans auf Kosten der deutschen Werktätigen; aber sie sind gegen den brüderlichen Kampfbund der Beschäftigten und Erwerbslosen zum gemeinsamen Kampf gegen das ausbeuterische Kapital. Dieses Kampfbündnis ist jedoch die Gewähr des Sieges über das volksfeindliche regierende System. Dieses Kampfbündnis wird die Hungeraktion der Volksfeinde durch die vereinte Massenkraft aller Werktätigen zerschlagen. Die Kommunistische Partei wendet sich daher an die Millionenmassen des deutschen Proletariats und alle werktätigen Männer in Stadt und Land, unbeschadet ihrer politischen und gewerkschaftlichen Zugehörigkeit, mit dem Kampfruf:

Kämpft gemeinsam mit uns für diesen Plan, der Millionen darbenden Proletariern, Frauen und Kindern Arbeit und Brot schafft!

Mit Stolz fordern die Kommunisten das werktätige Volk auf, seine Blicke nach Sowjetrußland zu richten. In diesem Land der siegreichen Revolution, wo die Arbeiter und Bauern die Staatsmacht in der Hand haben, gibt es keine Arbeitslosigkeit. Dort ist eine grandiose Entwicklung des industriellen, sozialen und kulturellen Aufbaus. Dort ist der Siebenstundentag und die viertägige Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich durchgeführt. Dort steigt der Reallohn des Arbeiters von Monat zu Monat.

Dort wird mit dem Aufbau des Sozialismus eine wirklich umfassende soziale Fürsorge auf Kosten des Sowjetstaates für alle Arbeitenden geschaffen. Dieses leuchtende Beispiel der Überlegenheit des sozialistischen Systems über das System der kapitalistischen Ausbeutung und Katastrophenpolitik zeigt allen deutschen Werktätigen, daß der Weg aus dem Elend nur der Weg des rücksichtslosen revolutionären Klassenkampfes nach dem Vorbild der russischen Arbeiter und Bauern sein kann.

Deutsche Arbeiter, Werktätige in Stadt und Land! Begreift, daß keine Parteischranke euch in diesem Kampf um Brot und Arbeit trennen darf. Wir rufen euch alle, von Betrieb und Nachweis, von der Scholle und vom Bürosessel, zum gemeinsamen revolutionären Kampf für diesen Plan der Arbeit!

Begreift aber auch, daß ihr alle vom Kapital ausgeraubt und ausgesaugt werdet, daß nur der revolutionäre Massenkampf gegen die Bourgeoisie, gegen den Faschismus und ihre sozialdemokratischen Lakaien den darbenden Millionen deutscher Arbeiter Brot und Arbeit bringen kann. Im Verlauf dieses Kampfes werden Millionen deutscher Arbeiter erkennen, daß der Kampf um Brot zur gleichen Zeit der Kampf um die Macht ist.

Sie werden ebenso erkennen, daß Kampf um Arbeit und Brot bedeutet: Kampf für Eroberung der Herrschaft des Proletariats, für den Sozialismus, für die Volksrevolution zur Errichtung eines Sowjetdeutschlands!


Die Rote Fahne (Berlin), 29. Mai 1931.

Lothar Berthold: Das Programm der KPD zur nationalen und sozialen Befreiung des deutschen Volkes vom August 1930. Die Grundlage der Politik der KPD zur Herstellung der Aktionseinheit und zur Gewinnung der Volksmassen für die Lösung der Lebensfragen der deutschen Nation, Berlin 1956, S. 243-253.

Quelle: Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 4. S. 547-554


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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 326, Februar 2009, S. 4-7
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2009