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OSSIETZKY/1073: Hilfe, Polizei!


Ossietzky - Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft
Nr. 19 vom 5. Oktober 2019

Hilfe, Polizei!

von Christophe Zerpka


"Que fait la police?" heißt es in Frankreich normalerweise, wenn man die Polizei wegen Unfähigkeit oder Untätigkeit kritisieren will. Letzteres kann man den Einsatzkräften von Polizei und Gendarmerie kaum vorwerfen, wenn es um Einsätze gegen die seit letztem November aktive Bewegung der Gelbwesten (gilets jaunes) geht. Der französische Staat geht mit einer bisher nicht gekannten Gewalt gegen die neue Bürgerbewegung vor. Da die Gelbwesten nur eine sehr lose Organisationsstruktur haben und es daher kaum Verantwortliche gibt, die belangt werden können, setzt man auf Zermürbung und massive Abschreckung. Dazu wurden die Einheiten von Polizei und Gendarmerie sowie die kasernierten Kräfte der Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS) mit neuen Waffen ausgerüstet, die als "noch nicht tödlich (sublétale)" bezeichnet werden. Besonders gefährlich ist eine *Granate mit der Bezeichnung GLI-F4. Sie enthält außer Tränengas 25 Gramm Sprengstoff (TNT), der eine heftige Druckwelle auslöst und mit 165 Dezibel extrem laut ist. Die Waffe, von der es angeblich nur noch Restbestände gibt, hat bei Demonstranten schwere Verletzungen wie abgerissene Hände verursacht.

Sehr beliebt ist bei den Polizeieinheiten das Schweizer LBD 40. Im Dezember 2018 bestellte das Innenministerium 1280 neue Exemplare des monströsen Gewehrs, das Hartgummikugeln mit 40 Millimetern Durchmesser verschießt. Circa 20 der Geschosse riefen bei den Opfern schwere Augenverletzungen hervor, bei einigen konnte das Auge nicht gerettet werden. Seit Beginn der Gelbwestenbewegung wurden fast 10.000 dieser Gummiprojektile verschossen. Frankreich ist bisher das einzige europäische Land, das solche Waffen einsetzt. Ärzte und Krankenhauspersonal haben sich wiederholt über die Schwere der Verletzungen eingelieferter Demonstranten empört. Aber selbst in den Notaufnahmen ist der Staat präsent. Krankenhäuser wurden verpflichtet, die Namen der Verletzten weiterzuleiten. Anfang Februar wurde im Eilverfahren das "loi anticasseurs" verabschiedet, ein "Gesetz gegen Randalierer", das vor allem die Teilnehmer an den Demonstrationen der Gelbwesten einschüchtern soll und sie in die kriminelle, ja terroristische Ecke stellt.

Der Fall einer 80-jährigen Frau aus Marseille wurde sogar außerhalb Frankreichs aufgegriffen. Zineb Redouane befand sich am 1. Dezember 2018 während einer Demonstration auf dem Balkon ihrer im vierten Stock gelegenen Wohnung. Sie wurde von einer, vermutlich aber zwei Tränengasgranaten getroffen und starb zwei Tage später an den Folgen ihrer Verletzungen. Für die Polizei war schnell klar, dass Frau Redouane nicht durch die Gasgranate, sondern durch die Folgen der Operation im Krankenhaus gestorben sei. Im Übrigen hätte die Granate über den Köpfen der Demonstranten explodieren sollen und sei fehlgeleitet worden. Die Tochter der Verstorbenen ist sich sicher, dass ihre Mutter gezielt beschossen wurde, weil sie mit ihrem Mobiltelefon den Einsatz gefilmt hat. Tatsächlich werden private, mit dem Handy erstellte Beweismittel für die Dokumentation von Polizeiwillkür immer wichtiger, da auch durch Armbinden gekennzeichnete Journalisten und Reporter von der Polizei nicht verschont werden.

Bis Anfang dieses Jahres wurden über 4.500 Personen vorübergehend festgehalten; knapp 700 Angeklagte wurden bis Anfang Januar einem Strafrichter vorgeführt, 216 zu Haftstrafen verurteilt. Auf den Demonstrationen der Gelbwesten wird die Polizeigewalt immer häufiger zum Hauptthema. Über 1000 Künstler, darunter Schauspielerinnen wie Juliette Binoche und Emmanuelle Béart, veröffentlichten am 5. Mai einen Aufruf, in dem sie sich mit den Gelbwesten solidarisch zeigten und das brutale Vorgehen der Polizei verurteilten: "Die Bilanz der Repression verschlimmert sich wöchentlich. Bis zum 19. April 2019 gab es bereits einen Todesfall, 248 Kopfverletzungen, 23 Personen, die ein Auge verloren haben, fünf, die den Verlust ihrer Hand zu beklagen haben. Es ist unserer Republik unwürdig." Weiter heißt es in dem Manifest: "Die bedrohlichste Gewalt ist die wirtschaftliche und soziale. Es ist die Gewalt einer Regierung, die die Interessen einiger weniger auf Kosten aller verteidigt. Es ist die Gewalt, die ihre Spuren auf Körper und Geist derjenigen hinterlässt, die sich kaputtarbeiten, um zu überleben.... Wir lassen uns nicht täuschen! Wir können die übermäßig abgenutzten Strategien erkennen, mit denen die Gelbwesten diskreditiert werden sollen, indem sie als Antiökologen, Extremisten, Rassisten beschrieben werden." (http.//www nousnesommespasdupes.fr/, eigene Übersetzung) Schon Ende Februar hatte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, das Vorgehen der französischen Polizei scharf kritisiert und ein Verbot der Hartgummigeschosse gefordert.

"Que fait la police?" stand auch auf einem Transparent, das auf einer Demonstration am 3. August in Nantes gezeigt wurde. Es war eine Demonstration zum Gedenken an Steve Maia Caniço. Seine Leiche wurde am 29. Juli aus der Loire geborgen. Was war geschehen? In der Nacht vom 21. zum 22. Juli wurde am Quai Wilson wie überall in Frankreich das "fête de la musique" begangen. Gegen vier Uhr morgens ging die Polizei auf Grund der Lärmbelästigung massiv gegen die Teilnehmer vor. Da die Uferstraße nicht durch eine Absperrung zur Loire geschützt ist, sprangen einige in Panik in den Fluss. Alle konnten sich retten, bis auf einen: Steve Maia Caniço. Der Nichtschwimmer blieb über fünf Wochen verschollen, in der Stadt bildete sich eine Vereinigung mit dem Namen "Où est Steve?" (Wo ist Steve?). Die Polizei versuchte von Anfang an, einen Zusammenhang zwischen dem Tod des jungen Mannes und dem Polizeieinsatz zu bestreiten. Wichtige Zeugen wurden nicht gehört, das Mobiltelefon von Steve wurde nur oberflächlich ausgewertet, selbst die Inspection générale de la Police nationale (IGPN), eine Polizeieinheit, die ausschließlich gegen Polizisten ermittelt, verzichtete wie auch die örtliche Polizei auf eine Funkzellenabfrage des Handys und überprüfte lediglich die letzten Anrufe. Erst die Kriminalpolizei von Rennes, der wegen der Befangenheit der örtlichen Polizei die Ermittlungen übertragen wurden, fand heraus, dass das Telefon von Steve bis vier Minuten nach dem Polizeieinsatz eingeschaltet war.

Unter Macron wurde die Polizei massiv aufgerüstet und mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. Dazu gehört auch die Vorbeugehaft, bei der Personen in Gewahrsam genommen werden können, bei denen nur vermutet wird, dass sie eine Straftat begehen könnten. Das durften auch drei junge Deutsche aus Nürnberg erleben, die auf dem Weg zu ihrem Urlaubsort in Nordspanien vier Tage vor dem Beginn des G-7-Gipfels in Biarritz auf der Autobahn verhaftet und im Schnellverfahren zu drei Monaten Haft verurteilt wurden. Bei dem Prozess war nur ein vom Staat bestellter Pflichtanwalt zugelassen. Die drei befanden sich offensichtlich auf einer Liste, die der französischen Polizei von deutschen Behörden übermittelt worden war.

Wer gegen die Polizei juristisch vorgehen will, braucht einen langen Atem, ,das gilt nicht nur in Frankreich. Laut einer Studie der Universität Bochum gibt es allein in Deutschland 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch die Polizei. Nur ein Fünftel davon wird angezeigt. Im Jahr 2018 wurden 2000 Verfahren abgeschlossen; die wenigsten der in der Studie befragten Betroffenen erstatteten eine Anzeige, da sie nicht glaubten, dass die beschuldigten Polizisten bestraft werden. Oft ist es nicht möglich, die uniformierten Täter zu identifizieren, wichtigste Beweise sind Zeugenaussagen, ärztliche Befunde und Videomaterial. Nur in sieben Prozent aller Fälle wurde Anklage erhoben, 93 Prozent der Verfahren wurden eingestellt. Zudem wird der Kläger von dem beschuldigten Beamten oft mit einer Gegenklage (Widerstand, Körperverletzung) konfrontiert. Dazu kommt, dass so gut wie nie Polizisten gegen Kollegen aussagen.

Traditionell sind Polizisten eher dem rechten politischen Lager zuzuordnen. Anlässlich der französischen Präsidentschaftswahlen 2017 hat das Meinungsforschungsinstitut IFOP herausgefunden, dass 51 Prozent der Gendarmen für die Partei von Marine Le Pen stimmen wollten. In Deutschland gibt es solche Umfragen bisher nicht, aber eine Affinität von Polizisten zur AfD ergibt sich auch aus der Tatsache, dass Polizisten in dieser Partei deutlich überrepräsentiert sind. In Thüringen kommen fünf der 38 Kandidaten für die Landtagswahlen im Oktober aus der Polizei. In fast allen Bundesländern gibt es immer wieder Vorfälle, bei denen Polizisten durch rassistische oder neofaschistische Äußerungen auffallen oder wie in Baden-Württemberg entsprechenden Organisationen wie dem Ku-Klux-Klan beitreten.

Ermittlungen wegen rechtsradikaler Umtriebe werden oft eingestellt oder enden mit einer milden Rüge. Der Staat will es sich mit seinen Hütern offensichtlich nicht verderben. Wenn es politisch opportun ist, werden freilich auch Polizeieinsätze heftig kritisiert. In der Berichterstattung über die Proteste in Hongkong liegt die Sympathie eher auf der Seite der alles andere als friedlichen Demonstranten. Würde die Polizei dort wie ihre französischen Kollegen vorgehen, gäbe es einen medialen Aufschrei und eindrucksvolle Bilder von verletzten Opfern. Opfer sind allerdings auch die Polizisten, denn sie sollen mit Gummiknüppel und Tränengas die Fehler der Politik "richten". Eine brutale Aufgabe.

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Quelle:
Ossietzky - Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft
Zweiundzwanzigster Jahrgang, Nr. 19 vom 5. Oktober 2019, S. 670-673
Redaktion: Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Ossietzky wurde 1997 von Eckart Spoo begründet und erscheint zweiwöchentlich.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2019

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