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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1723: Elektronische Überwachung am Arbeitsplatz


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3 - März 2013
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Nicht mehr heimlich, sondern ganz offen
Elektronische Überwachung am Arbeitsplatz

Von Rolf Euler



Seit Jahren bemüht sich die Regierung, nach den Überwachungsskandalen bei Lidl, Telekom und Bahn eine Änderung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes hinzubekommen. Der letzte Entwurf sollte eigentlich schon im Bundestag verabschiedet werden, wurde nun aber wegen massiver Proteste vorläufig von der Tagesordnung genommen.


Compact, ein Online-Forum mit Schwerpunkt Rechte der Betroffenen, hatte zu einer großen Demonstration Ende Januar aufgerufen, weil die Änderungsvorlage aus dem Innenministerium voller Verschlechterungen für die Arbeitnehmer war. Auch DGB und Datenschutzbeauftragte protestierten heftig. Es kann nicht sein, dass die Video-Überwachung am Arbeitsplatz oder der Mitschnitt von Telefonaten etwa in Call-Centern legalisiert wird, war eine Hauptkritik am Entwurf.

Das Verbot der heimlichen Videoüberwachung - eigentlich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - will das Innenministerium durch die Erlaubnis offener Videoüberwachung für angeblich sachlich gebotene Zwecke des Unternehmens ersetzen. Auch Zugriff auf allgemein zugängliche Daten der Bewerber/Beschäftigten in sozialen Netzwerken soll erlaubt werden. Dass es dabei oft um private Daten geht, die mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben, oder nach denen nach dem Gleichbehandlungsgebot oder Diskriminierungsverbot in Bewerbungsverhandlungen nicht gefragt werden dürfte, störte die Gesetzesmacher nicht. Die Ausweitung der Datenmenge in sozialen Netzwerken, die viele Menschen wissentlich oder auch unwissentlich abgeben, verführt sowieso schon Personalabteilungen, Polizei und andere Auftraggeber zu Nachforschungen aller Art.

Wer bei seiner Einstellung allgemein einer Telefon- oder Videokontrolle am Arbeitsplatz zustimmt - und wer müsste das nicht als Arbeitsloser, der bei einer Bewerbung in Call-Center unter Zugzwang steht -, geriete gemäß dem Regierungsentwurf unter eine dann nicht mehr beeinflussbare Kontrolle am Arbeitsplatz. Die bisher schon umfassenden Befugnisse der Arbeitgeber, die telefonische Kommunikation von Call-Center-Beschäftigten zu überwachen, mitzuschneiden und zu nutzen, blieben bestehen, Betroffene würden dann aber nicht einmal mehr vorab darüber informiert.

Die öffentliche Kritik an der heimlichen Bespitzelung von Beschäftigten hat die Bundesregierung so gewendet, dass sie mit lautem Trara der Kritik zustimmt, um dann der legalen Bespitzelung das Tor zu öffnen. Der Gesetzentwurf atmet den Geist des grundsätzlichen Argwohns von Arbeitgebern gegenüber den Beschäftigten.

Da der Entwurf auch die Möglichkeit zu zusätzlichen ärztlichen Kontrollen im Betrieb vorsieht, sieht der DGB darin die Gefahr für angeschlagene ältere Arbeitnehmer angelegt, dass sie nach solchen Untersuchungen krankheitsbedingt gekündigt werden können - das sei "nicht hinnehmbar" und eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand, so DGB-Chef Sommer.

Der Bundesdatenschützer Schaar erklärte: "Nicht akzeptabel ist auch, dass es auch im aktuellen Entwurf dem Arbeitgeber gestattet sein soll, nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn der Beschäftigte eingewilligt hat."

Hier ist wohl gemeint, dass auch im Vorleben des Beschäftigten geforscht werden kann: bei früheren Arbeitgebern, bei Sozialversicherungen, der Schufa oder ähnlichen Datenbanken, eventuell auch Auskünfte über Vermögensverhältnisse, Krankheiten und Vorstrafen eingeholt werden können. Der Datenschutzbeauftragte schreibt deshalb zu Recht weiter: "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass im Bewerbungsverfahren und im Beschäftigungsverhältnis derartige Zustimmungen nicht wirklich freiwillig sind. Diese Regelung bleibt hinter der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung zurück, die in solchen Fällen eine Einwilligungslösung ausschließt."

Eine weitere Kritik am Regierungsentwurf bezieht sich auf die Einbeziehung von Datenverarbeitung im Ausland, die sogenannte "Cloud", in das Gesetz. Bei dieser sogenannten "Auftragsverarbeitung" werden Daten von Unternehmen nicht mehr auf internen Servern und Geräten abgelegt, sondern von meist ausländischen Diensten auf deren Servern gespeichert und verarbeitet. Sie können damit dem physischen Zugriff entzogen werden, oder unterliegen zumindest geringeren Datenschutzstandards als im Inland. Davon sind nicht nur Arbeitnehmerdatenschutzrechte betroffen, hier sind noch ganz andere Datenschutzprobleme ungeklärt.


Interessierte können eine detaillierte Kritik am Gesetzentwurf, auch zu vielen weiteren Punkten, in der ausführlichen Stellungnahme des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein nachlesen: www.datenschutzzentrum.de.
Die Absetzung der Abstimmung im Bundestag ist sicher auch auf Zehntausende von Unterschriften zurückzuführen, die Campact gegen den Gesetzentwurf gesammelt hat. Ihre Übergabe wurde zurückgestellt.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3, 28. Jg., März 2013, S. 9
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2013