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VORWÄRTS/1235: Uns allen?


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 39/40 vom 4. November 2016

Uns allen?

Von Siro Torresan


Bundesrat erklärt sein Ja zur Unternehmenssteuerreform III. Dabei schweigt er über die Tatsache, dass die Kantone und Gemeinden massiv Steuereinnahmen verlieren werden. Dies erinnert stark an die Lüge aus dem Jahr 2008. Fast gleichzeitig stellt er ein neues Sparpaket in Aussicht, das rund 1,5 Milliarden wiegt.


Am 27. Oktober hat der Bundesrat seine Argumente dargelegt, warum er dem Volk ein Ja zur Unternehmenssteuerreform III (USRIII) empfiehlt. Die Vorlage kommt nun definitiv am 12. Februar 2017 zur Abstimmung. Zusammengefasst in einem Satz aus der Medienmitteilung des Bundesrats liest sich dies so: "Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist es, die Schweiz als attraktiven Standort zu erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems zu stärken und das künftige Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sicherzustellen." Punkt eins und zwei sind genau das, was die Wirtschaftsverbände betreffend der USRIII vehement von der Regierung gefordert haben. Und in Sachen Sicherstellen des Steueraufkommens sollte nicht vergessen werden, dass der Bundesrat vor nicht allzu langer Zeit das Volk deftig angelogen hat. Doch der Reihe nach.


Attraktiv für wen?

Ein beliebtes Zugpferdchen der Regierung und der BefürworterInnen der Steuergeschenke in Milliardenhöhe an die Unternehmen trägt den Namen "Stärkung des Standortes Schweiz". Gemeint ist natürlich die Wirtschaft und unterschwellig wird eine altbekannte Botschaft vermittelt: Geht es der Wirtschaft gut, dann geht es uns allen gut.

Wirklich uns allen? Angenommen die StimmbürgerInnen sagen Ja zur USRIII, geht es dann den Kindern in der Schweiz besser? Kriegen die Eltern mehr Zeit für ihre neugeborenen Sprösslinge? Gibt es mehr bezahlbare Krippenplätze? Gibt es Investitionen im Bereich des Kindergartens? Und was ist mit den SchülerInnen? Wird die Volksschule verstärkt? Wird mehr Lehrpersonal eingestellt, um die Schulkinder besser betreuen zu können? Werden die schulisch Schwachen besser unterstützt und gefördert dank der USRIII? Profitieren die StudentInnen von der Reform? Werden etwa die Studiengebühren gesenkt? Und was ist mit den Werktätigen, mit den ArbeiterInnen? Kriegen sie eine Gehaltserhöhung? Müssen sie weniger Stunden arbeiten für den gleichen Lohn? Kriegen sie einen besseren Kündigungsschutz? Oder gibt es für die erwerbslosen Personen Verbesserungen, so dass sie wieder schneller einen Job finden, der ihren Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht? Und was ist mit den RentnerInnen? Wird die AHV dank der USRIII erhöht? Oder kriegen die IV- und SozialhilfeempfängerInnen mehr Geld zum Leben, damit sie nicht ständig ums finanzielle Überleben kämpfen müssen? Und was ist mit den Flüchtlingen in der Schweiz? Wird ihre Lebenssituation verbessert, wenn die USRIII angenommen wird? Auf all diese Fragen gibt es eine einzige Antwort: Nein!


Ein kleiner Rest bleibt übrig

Zieht man von diesem "Uns allen" die Kinder, StudentInnen, ArbeiterInnen, Erwerbslosen, RentnerInnen, IV- und SozialhilfeempfängerInnen und Flüchtlinge ab, bleibt vom "Uns allen" nur noch sehr wenig übrig. Und genau im Interesse von diesem im Geld schwimmenden kleinen Rest wird die USRIII gemacht. Nur dieser kleine Rest profitiert davon - alle anderen bezahlen durch den Leistungsabbau der öffentlichen Hand. Wie grotesk dies alles ist, beweist der Bundesrat selber: Er macht für die USRIII Werbung, die Milliarden an Steuerausfällen bringen wird, beklagt sich aber gleichzeitig, dass finanziell "die Luft dünn" wird, um es mit den Worten von Ueli Maurer auszudrücken. So war es auch Ueli Maurer höchstpersönlich, der Mitte Oktober das Stabilisierungsprogramm II vorgestellt hat. Rund 1,5 Milliarden schwer ist es. Es soll zusätzlich zum Stabilisierungsprogramm I umgesetzt werden, das sich bereits im Parlament befindet und Einsparungen von einer Milliarde umfasst. 1 plus 1,5 macht 2,5 Milliarden Franken pro Jahr!


Die Ausfälle und das Schweigen

Dem Bund kostet die USRIII laut eigenen Angaben 1,1 Milliarden Franken pro Jahr. Also jener Beitrag, welchen der Bund den Kantonen zur Verfügung stellt. Doch steuerliche Ausfälle durch die verschiedenen Massnahmen, welche die Reform auf kantonaler Ebene vorsieht, wie etwa die Einführung der Patentbox oder die so genannte "zinsbereinigte Gewinnsteuer" sind in diesen 1,1 Milliarden nicht berücksichtigt. "Hier besteht eine grosse Unsicherheit! Eine vorsichtige Schätzung aller Ausfälle ergibt Mindereinnahmen von mindestens 1,6 Milliarden Franken für den Bund", schreibt die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) in ihrer ausführlichen Informationsbroschüre zur USRIII. Hart treffen wird es die Kantone und Gemeinden: Der Kanton Zürich rechnet bei einer Annahme und entsprechender Umsetzung der USRIII mit Ausfällen von rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Im Kanton Genf sind es zwischen 300 und 400 Millionen und der Kanton Waadt budgetiert nach der Annahme der kantonalen Reform der Unternehmenssteuer mit massiven Mindereinnahmen. Der Städteverband errechnete allein für die Gemeinden einen Ausfall von 1,3 Milliarden. "Realistisch ist es wohl mit Mindereinnahmen von 2,5 bis 3 Milliarden Franken zu rechnen", hält die PdAS weiter fest. Somit belaufen sich die Steuerausfälle insgesamt locker auf 4,6 Milliarden Franken pro Jahr. Doch darüber schweigt der Bundesrat. Ein Schweigen, das aufhorchen lassen muss, wie ein Blick in die jüngste Geschichte zeigt: Am 24. Februar 2008 scheiterte das Referendum gegen die zweite Reform der Unternehmenssteuer (USR II) mit 49,5 Prozent Nein-Stimmen denkbar knapp. Der Bundesrat ging von Steuerausfällen in der Höhe von rund 80 Millionen Franken pro Jahr aus. Drei Jahre später, am 14. März 2011, musste der Bundesrat auf Druck des Parlaments jedoch zugeben, dass Bund, Kantone und Gemeinden wegen der USR II mit Steuerausfällen von über sieben Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren rechnen müssen. "Die Abstimmung über die USR II gilt als ein Tiefpunkt der Schweizer Demokratie", schrieb der "Tages-Anzeiger" am 6. Juni 2015. Selbst das Bundesgericht sprach von einer "krassen Verletzung der Abstimmungsfreiheit", von "Fehlinformation durch Unterdrückung", einzelne RichterInnen bezeichneten es gar als eine "systematische Irreführung" der StimmbürgerInnen. Das höchste Gericht der Eidgenossenschaft musste sich damit befassen, weil der heutige SP-Ständerat aus Zürich Daniel Jositsch eine Beschwerde einreichte. Das Bundesgericht entschied trotz der krassen Feststellungen, dass die Abstimmung nicht wiederholt werden müsse. Dazu Jositsch in einem Interview im "Beobachter" vom 21. Dezember 2011: "Das ist ein Hohn gegenüber dem Rechtsstaat. Das Bundesgericht hat es verpasst, den BürgerInnen zu zeigen, dass sie ihren Institutionen vertrauen können." Ein wichtiger Grund mehr, am 12. Februar 2017 überzeugt mit Nein zu stimmen!

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 39/40 - 72. Jahrgang - 4. November 2016, S. 2
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: Vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
Telefon: 0041-(0)44/241 66 77,
E-Mail: redaktion@vorwaerts.ch
Internet: www.vorwaerts.ch
 
vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
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Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2016

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