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VORWÄRTS/1239: Rassistische Polizeikontrollen


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 41/42 vom 18. November 2016

Rassistische Polizeikontrollen

von Michi Stegmaier


Am 7. November stand Mohamed Wa Baile vor dem Bezirksgericht Zürich, weil er sich anlässlich einer rassistischen Polizeikontrolle nicht kooperativ verhielt. Der Fall steht exemplarisch für die erniedrigende Erfahrung Tausender in der Schweiz. Die Allianz gegen Racial Profiling wehrt sich dagegen.

Es war der 5. Februar 2015, als Mohamed Wa Baile von seinem Wohnort Bern nach Zürich unterwegs war, wo er als Bibliothekar an der ETH arbeitet. Als er um 7 Uhr morgens den Zürcher Hauptbahnhof durchquerte, wurde er mitten im PendlerInnenstrom noch in der Haupthalle von drei Beamten der Stadtpolizei Zürich angehalten, da er seinen Blick von ihnen abgewendet hätte. Da Wa Baile die Kontrolle aber als rassistisch motiviert empfand, weigerte er sich, sich auszuweisen. Erst als die Polizisten bei ihm einen AHV-Ausweis fanden, konnte er zur Arbeit gehen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Wa Baile aufgrund seiner Hautfarbe ins Visier der Polizei geriet, aber das erste Mal, dass er dieses erniedrigende Prozedere nicht schweigend hinnahmen. Die «Belohnung» für seinen Widerspruch bekam er postwendend in Form einer Busse von 250 Franken wegen «Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung». Was für die meisten von uns eine Erfahrung ist, die nur die wenigstens je machen werden, ist es für viele andere in diesem Land eine alltägliche Lebensrealität, die in Fachkreisen auch als «Racial/Ethnic Profiling» bekannt ist. «Racial Profiling» bedeutet, dass eine Personenkontrolle nicht etwa aufgrund eines objektiven Verdachtsmoments passiert, sondern lediglich wegen äusseren Merkmalen wie etwa der Hautfarbe oder der religiösen Kleidung.

Allianz gegen Rassismus

Bei der neu gegründeten Allianz gegen Racial Profiling handelt es sich um einen Zusammenschluss von AktivstInnen, WissenschaftlerInnen und Kulturschaffenden sowie Fachpersonen und Menschenrechtsorganisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, sich gegen den institutionellen Rassismus in den Schweizer Polizeikorps zur Wehr zu setzen. So kritisiert die Allianz die Willkürlichkeit von Polizeikontrollen und dass Betroffene unverhältnismässig oft kontrolliert und von bestimmten Orten weggewiesen werden, ohne dass dafür sachliche Gründe vorliegen. Für die Allianz gegen Racial Profiling stellen diese Kontrolle gar eine gravierende Verletzung des verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verbots rassistischer Diskriminierung dar. So fordert das Bündnis unter anderem den Gesetzgeber auf, juristische Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen rechtlichen Schutz vor rassistischer Diskriminierung durch die Polizei gewährleistet. Tatsächlich gibt es so einiges an der Polizeiarbeit zu kritisieren. Gerade in den urbanen Zentren könnte man durchaus den Eindruck bekommen, unter Besatzung zu leben. Polizeiliche Omnipräsenz und junge Uniformierte aus ländlichen Regionen und fremden Kantonen, die in den Städten wie Süsswasserfische in einem Salzmeer wirken. Genauso problematisch ist, dass schon beim kleinsten Widerspruch gleich fleissig Strafbefehle verteilt werden und bei jeder Nichtigkeit mit Gummiparagraphen wie «Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung» und «Hinderung einer Amtshandlung» hantiert wird. Aufmüpfige und kritische ZeitgenossInnen werden so systematisch kriminalisiert, eingeschüchtert, und bei Polizeiübergriffen kommt es durchaus vor, dass kurzerhand - für den Fall der Fälle - schon mal präventiv das Opfer verzeigt wird. Missstände, die schon seit Jahren bekannt sind und in der Vergangenheit immer und immer wieder kritisiert wurden; an der Praxis hingegen hat sich bis heute nichts geändert. Eine nur auf dem Papier existierende Gewaltentrennung, ein Korpsgeist, der uniformierte TäterInnen schützt, sowie nicht existierende, unabhängige Instanzen, sind da nur einige Stichwörter von vielen. Die viel beschworene BürgerInnennähe jedenfalls sieht anders aus.

Spiegelbild der Gesellschaft

Letztlich bedürfte es in den Polizeikorps einen tiefgreifenden Mentalitätswechsel. Die allgegenwärtigen rassistischen Kontrollen sind letztlich eben nicht nur Ausdruck eines tief verankerten, institutionellen Rassismus, sondern ein Spiegelbild der heutigen Gesellschaft. Selbst ein Antirassismusgesetz verkommt zum Papiertiger, solange eben kein gesellschaftliches Bewusstsein für Rassismus vorhanden ist und ein stillschweigender Konsens existiert. Da greift die Kampagne Allianz gegen Racial Profiling zu kurz und überfordert den durchschnittlichen Gölä-Schweizer wohl auch ein wenig. Rassistische Polizeikontrollen jedenfalls sind schon seit Jahren ein Dauerthema, das sehr vielen Betroffenen unter den Fingernägeln brennt. Von daher trifft die Allianz gegen Racial Profiling durchaus einen Nerv. Ob aber auf juristischem Weg, mit Bildungsarbeit und Workshops, institutioneller Sensibilisierung und einer gewissen Autoritätsgläubigkeit effektiv etwas an den rassistischen Verhältnissen in diesem Land geändert werden kann, darf bezweifelt werden. Ach ja, erwartungsgemäss wurde die Busse gegen Wa Baile vom CVP-Einzelrichter Maira bestätigt, da er sich auf den Standpunkt stellte, dass er nicht darüber zu urteilen hätte «ob in der Stadtpolizei rassistische Stereotypen institutionell verankert sind», sondern einzig, ob ein «Nichtbefolgen von polizeilichen Anordnung stattgefunden hat». Effektiv gibt es bis heute keinen einzigen Fall, worin je einE PolizistIn wegen einer rassistisch motivierten Personenkontrolle verurteilt wurde, trotz gesetzlich verankertem Diskriminierungsverbot. Was nicht sein darf, ist auch nicht. Und so verwundert es höchstens, dass die Allianz gegen Racial Profiling noch keine Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erhalten hat und Wa Baile nicht wegen übler Nachrede und Beamtenbeleidigung verzeigt wurde. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Infos:
www.stop-racial-profiling.ch

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 41/42 - 72. Jahrgang - 18. November 2016, S. 1
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2016

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