vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 39/40 vom 29. November 2019
Nekane bleibt!
Pressemitteilung von Augenauf und dem FreeNekane-Bündnis
Am 12. November hat das spanische Sondergericht Audiencia Nacional einen internationalen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi ausgestellt und konfrontiert die Schweiz erneut mit einem Auslieferungsantrag. Der spanische Staat setzt damit die politische Verfolgung der baskischen Aktivistin fort, die 1999 im Folterkeller in Madrid begonnen hat.
Der neue Auslieferungsantrag wird mit den falschen Papieren
begründet, die Nekane Txapartegi während ihres Aufenthalts in der
Schweiz und ihrer Verhaftung 2016 in Zürich auf sich hatte. Bereits im
Mai 2019 stellten die spanischen Behörden ein Rechtshilfegesuch an die
Schweiz. Infolgedessen lud die schweizerische Bundesanwaltschaft
Nekane Txapartegi vor, in Bern per Videokonferenz durch das spanische
Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die
Schweizerischen Behörden sicherten Nekane Txapartegi und ihren
AnwältInnen zu, dass die Einvernahme nicht auf den 1999 unter Folter
erzwungenen Aussagen beruhe. Am Tag vor der Einvernahme wurde aus der
Akteneinsicht jedoch klar, dass die Folteraussagen erneut die
Grundlage der Anklage bilden. Folglich erschien Nekane Txapartegi mit
ihrem Anwalt in Bern und folgte damit der Vorladung durch die
schweizerische Bundesanwaltschaft. Ihr Anwalt wies die Schweizer
Behörden aber darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der
Audiencia Nacional ausdrücklich auf den Inhalt des unter Folter
erzwungenen Geständnisses bezog und daher der spanische Antrag
völkerrechtswidrig und nach Schweizer Recht unzulässig war und Nekane
Txapartegi die Einvernahme per Videokonferenz ablehnte. Die
Ermittlungen der spanischen Behörden gingen um den Besitz von falschen
Papieren sowie eine aktive ETA-Mitgliedschaft nach ihrer Flucht aus
dem spanischen Staat.
Am 12. November hat die Audiencia Nacional nun einen internationalen Haftbefehl erlassen, der als alleinigen Vorwurf den Besitz von gefälschten Papieren zum Inhalt hat. Die angebliche Mitgliedschaft von Nekane Txapartegi in der ETA ist allerdings erneut ein zentraler Abschnitt im Dokument. Die konkreten Vorwürfe punkto Mitgliedschaft unterscheiden sich in den Anklagen vom Mai und November 2019 jedoch fundamental. Es wird kein einziger konkreter Tatvorwurf und keine Handlung genannt, die eine Unterstützung der ETA, geschweige denn eine Mitgliedschaft in der Organisation beweisen würden. Trotzdem ist klar, dass nach einer Auslieferung Nekane Txapartegis nach Spanien das Verfahren wegen ETA-Mitgliedschaft die Hauptanklage darstellen wird. Es ist weiter bemerkenswert, dass der spanische Staat ein Delikt verfolgt, das in der Schweiz stattgefunden hat und so eine extraterritoriale Wirkung ihrer Gesetze beansprucht.
Mit diesem Hintergrund ist klar, dass es sich um eine Fortsetzung der politischen Verfolgung der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi durch den spanischen Staat handelt. Diese Verfolgung begann 1999 mit der Verhaftung und Folter durch die Guardia Civil. Die erzwungenen Aussagen waren die Basis für die Verurteilung als Mitglied der ETA im Jahr 2007. Im Rekursverfahren wurde die Mitgliedschaft auf Unterstützung abgeschwächt, was die spanischen Behörden offenbar vergessen haben. Nekane Txapartegis Folteraussagen, die auch vom Schweizer Bundesgericht als glaubhaft erachtet wurden, wurden bis heute nicht untersucht.
Wir fordern von der Schweiz, dass sie die rechtswidrige politische Verfolgung Txapartegis nicht unterstützt, sondern endlich die Foltervorwürfe anerkennt.
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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 39/40 - 75. Jahrgang - 29. November 2019, S. 5
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2019
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