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WIDERSPRUCH/019: Wirtschaftsdemokratie, Rätedemokratie und freie Kooperationen


Widerspruch 55 - 2. Halbjahr 2008
Beiträge zu sozialistischer Politik

Wirtschaftsdemokratie, Rätedemokratie und freie Kooperationen

Von Alex Demirovic


Einige vorläufige Überlegungen

Die Debatten um Wirtschaftsdemokratie und Selbstverwaltung verloren in den 1980er und 1990er Jahren deutlich an Bedeutung. Von der herrschenden Politik ist immer und immer wieder auf die Zwangslogik der Wettbewerbsfähigkeit hingewiesen und die Notwendigkeit der Unterwerfung unter und der Anpassung an die Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie propagiert worden. Dies alles soll dem Ziel des zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs dienen: Innovation, Konkurrenzfähigkeit, Sicherung der Arbeitsplätze und der Einkommen, wirtschaftliches Wachstum, politische Handlungsfähigkeit, die durch Haushaltssanierung ermöglicht wird. Es gehört zum Prinzip der Konkurrenz, daß die Konkurrenten, wollen sie im Wettbewerb die eigene Position behaupten, die Handlungsoptionen der anderen antizipieren müssen, um sie einschränken oder ihnen zuvorkommen zu können. Da alle dasselbe tun, zwingen sie sich wechselseitig in die Logik des Wettbewerbs. Es wird eine Spirale von immer neuen Handlungen in Gang gesetzt, die eigene Position im Wettbewerb zu verbessern.

Damit erweist sich das Ziel als problematisch, denn am Ende kann niemand wirklich gewinnen. Aber auch auf dem Weg zur Erreichung des Ziels wird viel geopfert: die Natur und die natürlichen Ressourcen, die Gesundheit, das alltägliche Wohl der Individuen, die individuelle und kollektive Handlungsfähigkeit, das friedliche und solidarische Zusammenleben, die Möglichkeit sinnvollen Arbeitens in einer Assoziation der friedlich vereinten freien ProduzentInnen und Dienstleistenden. Um in der einen Hinsicht der Verwertung von Kapital erfolgreich zu sein, das menschliche Arbeitsvermögen, die Natur weiter auszuplündern und die Gewinne immer weiter zu maximieren, wird alles andere instrumentalisiert, vereinseitigt, verformt und zerstört. Viele Menschen verlieren - am Ende sogar die scheinbaren Gewinner, die Reichen, die Mächtigen, die mit ihrer Lebensweise die Lebensgrundlagen aller zerstören. Die Selbsterhaltung, für die das alles in Kauf genommen werden soll, wird durch diese Maßnahmen bedroht.


Freiheit vom Naturgesetz der Ökonomie

Die zunehmende Verleugnung der Wirklichkeit, das Mantra von den großen wirtschaftlichen Erfolgen, mit dem sich das Bürgertum selbst hypnotisiert, das nur seine eigene Bereicherung wahrnimmt, aber die Verarmung, die ökologische Zerstörung, die Verwüstung der Lebensperspektiven der Vielen ausblendet - das hat in den vergangenen Jahren zu einer Neubelebung der Diskussion über die Demokratisierung der Wirtschaft beigetragen (vgl. Demirovic 2006). Es liegt auf der Hand. Ein wesentliches Merkmal der Demokratie ist die Autonomie: Die Regierten bestimmen sich gemeinsam durch selbstgesetzte Regeln selbst. Autonomie bedeutet nicht die Unterstellung, es gäbe keine Handlungszwänge. Vielmehr wird Freiheit als Einsicht in die Notwendigkeit verstanden. Doch wo genau verläuft die Grenze dessen, was als notwendig zu gelten hat? Wird die Notwendigkeit aus freier Einsicht anerkannt, oder handelt es sich um ein Dekret derjenigen, die die Notwendigkeit zu ihren Gunsten usurpieren?

Das Misstrauen, das es gegenüber vermeintlich naturhaft bestehenden Zwängen gibt, geht auf die frühe Phase der bürgerlichen Revolution zurück. Im Namen Gottes, der Tradition, der Natur wurden gesellschaftliche Verhältnisse verteidigt und aufrechterhalten. Das Bürgertum hat sich dies nicht bieten lassen, sondern mit kämpferischen Begriffen von Natur und Naturgesetz, von Freiheit oder von Willen die Möglichkeit alles vermeintlich Ewige und Unveränderliche überprüft. Selbst Natur und Naturgesetz wurden seit Galilei und Darwin in eine zeitliche Dimension gerückt: Der Kosmos ebenso wie die Arten entstehen und vergehen. Die ökonomischen Verhältnisse wurden von der bürgerlichen Klasse so eingerichtet, daß sie sich gegen die Feudalität ihre Freiheitsrechte sichern konnte, die Freiheitsrechte von Privatrechtsubjekten, die sich außerhalb jeder gesellschaftlichen Kooperation sehen; von Individuen, die beanspruchen, Initiative zu entfalten, ein Risiko einzugehen, Verantwortung zu übernehmen. Doch die Ressourcen, die sie einsetzen, sind kollektiv erzeugt; die Institutionen, in denen sie ihre Initiative entfalten, sind Ergebnis kollektiver Entscheidung und Anstrengung, ihr Wagemut orientiert sich an den von ihnen durchgesetzten Erfolgsmaßstäben, die Folgen ihres Handelns müssen alle tragen.

Deswegen wird seit der englischen Revolution des 17. Jahrhunderts immer wieder geltend gemacht, daß die Freiheit nicht das Privileg einer besonderen Klasse bleiben dürfe, sondern für alle gelte. Warum sollten solche ökonomischen Gesetze ewig gelten, die nur einem winzigen Teil der Menschheit die Verfügungsrechte über den immer größeren Reichtum, die natürlichen Ressourcen, über das Arbeitsvermögen aller anderen, den Genuss, die Sicherheit, das Privileg gewähren? Die moderne Ökonomie ist gedacht, den Wohlstand der Nationen zu sichern und zu mehren. Die Menschen sollten befreit werden von den Geiseln des Hungers, des Krieges, der Krankheit, der Obdachlosigkeit. Doch der Hunger, das Elend, der Krieg, die Zerstörung der Natur sind mit der kapitalistischen Akkumulation auf immer höherem Niveau zurückgekehrt - auch in destruktiver Hinsicht hat die moderne kapitalistische Produktionsweise die Vergesellschaftung der Menschheit vorangetrieben. Von Selbsterhaltung, gar solcher in der solidarischen Kooperation mit anderen, kann keine Rede sein. Die allermeisten Individuen müssen zittern, ob sie die richtige Ausbildung haben, ob sie eine Stelle finden, wann sie entlassen werden, wann sie ihre Ersparnisse verlieren - wenn sie nicht ohnehin auf der Straße leben, ihre Nahrung auf der Müllkippe suchen oder Objekte von Menschenhandel, Sklaverei und Prostitution sind. Wenn die Naturgesetze der Wirtschaft das Leben der Vielen aber gar nicht sichern, sondern nur die Privilegien der Wenigen, liegt es nahe, nach dem Charakter dieser Gesetzmäßigkeiten selbst zu fragen. Darauf zielt die Forderung nach Wirtschaftsdemokratie. Sie hat zum Ziel, die Naturgesetze der Wirtschaft zum Gegenstand des gemeinsamen Entscheidens unter Beteiligung aller zu machen.


Externe Hindernisse für Wirtschaftsdemokratie

Das Ziel ist - auf den ersten Blick - klar und deutlich. Doch stellen sich seiner Verwirklichung große Hindernisse entgegen. Das erste Problem ist, ob sich wirtschaftliche Prozesse als solche überhaupt demokratisieren lassen. In manchen seiner Formulierungen schien Marx Zweifel zu hegen, daß sich auch Wirtschaft vollständig auflösen und in das Reich der Freiheit verwandeln lassen würde. Ein Rest von Notwendigkeit könnte bestehen bleiben. Noch ausgeprägter ist der Zweifel bei Marktsozialisten. Wirtschaftsprozesse bestehen weltweit aus vielen Millionen und Milliarden von miteinander verbundenen Transaktionen. Über diese kann nicht jeweils kollektiv entschieden werden; alle Vorgänge staatlich zu planen, führt, wie die Erfahrung der staatssozialistischen Länder gezeigt hat, zu einer systematischen Selbsttäuschung dieser Gesellschaften, zur Herausbildung einer informellen Tauschwirtschaft und zu neuen Formen der Klassenbildung und Unfreiheit. Der Markt ist, so folgern die Marktsozialisten, wegen seiner spontanen und dezentralen Allokationsfunktion kaum zu ersetzen. Diese benötigt die freie Preisbildung. Allenfalls könnten die Rahmenbedingungen demokratisch bestimmt werden, die den Markt regulieren. Allerdings dürften solche Marktregulierungsmechanismen nicht so stark werden, daß sie die Funktion freier Märkte strangulieren. Diese Überlegungen beinhalten, daß mit dem Markt auch bestimmte Marktzwänge beibehalten werden. Die entscheidende Frage ist, ob das lebendige Arbeitsvermögen der Individuen auch weiterhin eine Ware bleibt, deren Allokation sich nach dem Preis richtet, der von Angebot und Nachfrage abhängig ist. In einem solchen Fall wäre die Emanzipation durch Marktregulierung gering. Doch versteht es sich, daß eine Aufhebung des Arbeitsmarktes nicht von einem Tag auf den nächsten stattfinden kann. Das Problem besteht darin, ob überhaupt das Ziel formuliert wird und wie der Prozess der Transformation organisiert ist.

Das zweite und etwas konkretere Problem sind die Machtverhältnisse, die aus der Verfügung über Produktionsmittel resultieren. Selbst wenn das erste Problem positiv gelöst, die spezifische Logik der Wirtschaft demokratisiert werden kann, würden sich wahrscheinlich diejenigen Personenkreise demokratischen Eingriffen in die Wirtschaft entgegenstellen, deren Freiheit damit eingeschränkt würde. Sie haben den Nutzen der bisherigen Verhältnisse; und sie verfügen über enorme Ressourcen, eine Einschränkung ihrer Macht zu unterlaufen oder sich ihr direkt und offen entgegenzustellen. Sie können Produktionsmittel verlagern, Investitionen unterlassen, Geldkapital abziehen, Steuerflucht begehen. Sie können auf der nächsten Stufe für ihre Position die Medien und die Werbung einsetzen und die Bevölkerung und die Öffentlichkeit mit Propaganda für ihre Position belagern. Politiker können veranlasst werden, Maßnahmen zum Schutz der bisherigen Privilegien zu ergreifen oder gesetzliche Regelungen zur Demokratisierung der Wirtschaft zu unterlaufen: durch Abbau der Behörden, durch systematisch herbeigeführte Nicht-Entscheidung, durch den Nicht-Vollzug von Entscheidungen. Schließlich ist denkbar, daß die Privateigentümer der gesellschaftlichen Produktionsmittel die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen für den Einsatz von privat organisierter Gewalt verwenden werden, um in einer Notstands- und Bürgerkriegssituation ihre Eigentumsprivilegien und partikularen Freiheiten zu verteidigen.

Das dritte schwierige Problem sind die konkreten Verfahrensweisen, in denen sich die Wirtschaftsdemokratie vollzieht. Dazu gibt es viele Vorschläge. Doch vieles von dem, was historisch praktiziert wurde und wird, hat sich nicht oder nur begrenzt als wirkungsvoll erwiesen. Man denke an die Konsumgenossenschaften, die Banken des Genossenschaftswesens, die Alternativbetriebe, die Unternehmensmitbestimmung (vgl. ausführlich dazu Demirovic 2007). Aber auch die bisherigen sozialistischen Planungsversuche haben nicht wirklich zu einer Beherrschung der ökonomischen Naturgesetze geführt.

Demokratie soll zur Lösung der Probleme beitragen. Selbst wenn die Vielen Fehler begehen, dann ist dies immer noch besser, als wenn allein wenige Eliteangehörige Fehlentscheidungen treffen: Die Folgen müssen ohnehin alle tragen und die Lernwirkungen sind höher - die Forderung nach Demokratisierung ist schon eine Folge der negativen Erfahrungen mit elitären Entscheidungsmustern. Doch die Forderung nach Wirtschaftsdemokratie muss sich auch den Problemen stellen, die mit ihr selbst verbunden sind. Viele der angedeuteten Schwierigkeiten ergeben sich von außen. Doch es gibt weitere, die aus dem Anspruch auf Demokratie selbst resultieren. Auf diese will ich im weiteren eingehen. Es geht um die Frage, wer im Falle der Wirtschaftsdemokratie der Volkssouverän ist.


Der Begriff der Volkssouveränität

Die liberalen Demokratien der OECD-Staaten legen mehr oder weniger explizit fest, daß die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Daraus ergibt sich das unlösbare Problem aller modernen Demokratien und Demokratietheorien, daß sie sich auf eine Grundlage stützen, die sie selbst nicht begründen können: das Volk. Den Verfassungen oder demokratietheoretischen Unterstellungen zufolge gibt sich das Volk eine Verfassung und bestimmt die Ausübung staatlicher Gewaltausübung. Doch wer gehört zum Volk zu dem Zeitpunkt, da es sich die Verfassung erst noch geben wird? Als politisch verfasstes Volk existiert das Volk erst, nachdem es sich bereits die Verfassung gegeben hat, erst ab diesem Moment kann es definieren, wer dazu gehört und wer nicht. Es konstituiert sich also durch den Akt der Verfassungsgebung, der es als solches aber bereits voraussetzt. "Volk" ist ein irrationeller Ausdruck. Er kann nicht begründet werden. Das Volk gibt es vor der Verfassung nicht. Wird aber der Volkssouverän durch die Verfassung als politische Körperschaft konstituiert, muss er einen einheitlichen Willen haben, der die Gestalt von allgemeinverbindlichen Gesetzen annimmt. Doch die Einheitlichkeit des Willens des Volkes ist nicht möglich. Entsprechend gibt es ständige Auseinandersetzungen darum, was als allgemeiner Wille des Volkes verstanden werden kann und was seinem Wohl dient. Wird der Wille des Volks also nicht substanzialistisch unterstellt, insofern er im einmaligen Gründungsakt des Gemeinwesens selbst schon immer enthalten ist, so kann und muss pluralismustheoretisch angenommen werden, daß sich der Wille des Volks im Durchschnitt aller Entscheidungen durchsetzt.

Doch dieses Volk und sein Wille gelangen niemals zu einer letzten und authentischen Entscheidung. Soweit das Bürgertum glauben mochte, daß dies möglich sei, wurde es eines Besseren belehrt. Denn es erwies sich, daß der Bezug auf einen letzten Willen des Volkes letztlich zur Usurpation des allgemeinen Wohls zugunsten einer partikularen Gruppe führen musste. Die Politik und die Demokratie der bürgerlichen Gesellschaft basieren demnach auf der Instanz des Volkssouveräns, den es nicht gibt. Dennoch vollzieht sich in der Wirklichkeit alles so, als gäbe es ihn. Damit haben Volk und Volkssouveränität einen ähnlichen begrifflichen Status wie Gott: es gibt ihn nicht, dennoch bauen die Menschen Kirchen, Klöster und soziale Einrichtungen, sie beten und knien nieder, singen Lieder, töten andere im Namen Gottes und geben ihm damit Existenz (vgl. zur Ontologie dieser Gegenstände Demirovic 2008).


Wirtschaftsdemokratie und der gespaltene Volkssouverän

Demokratie unterstellt also den einheitlichen Volkssouverän. Wie verhält es sich nun, wenn von Wirtschaftsdemokratie die Rede ist. Soweit ich sehe, gibt es drei unterschiedlich breit gefasste Konzepte von Wirtschaftsdemokratie. Im ersten Fall meint Wirtschaftsdemokratie eine Partizipation der Arbeitnehmer an den Entscheidungen der Kapitaleigentümer und den in ihrem Auftrag handelnden Managern. Arbeitnehmer, vertreten durch ihre Repräsentanten, also Betriebsräte oder Gewerkschaftsvertreter, werden informiert, können ihre Ansichten äußern oder haben sogar in durch Gesetz festgelegten Bereichen bestimmte Mitentscheidungsrechte. Dies leitet schon zum zweiten Konzept über. Die Vertreter der Arbeitnehmer können sich an den Entscheidungen des Unternehmens verantwortlich beteiligen.

In beiden Fällen handelt es sich um eine gespaltene und fragmentierte Souveränität. Die Kapitaleigner nehmen Entscheidungsrechte über gesellschaftliche Ressourcen und Arbeit wahr, weil sie Eigentümer sind. Sie sind als solche nicht weiter demokratisch legitimiert. Sie vertreten sich und ihre Eigentumsrechte, die sie aufgrund der privaten Aneignung gesellschaftlichen Reichtums erworben haben. Die Aktionärsversammlung ist kein demokratisches Gremium, denn die Teilnahme resultiert aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen. Niemand ist einfach schon deswegen Mitglied, weil er oder sie an einem Unternehmen mitarbeitet oder die Produkte konsumiert; und die Stimmen sind nicht gleich, sondern entsprechend den Besitzanteilen gewichtet.

Für das Eigentumsrecht gibt es eine Legitimation in den Menschenrechtserklärungen und in verschiedenen Verfassungen, die das Eigentumsrecht garantieren. Eine solche Eigentumsgarantie durch die demokratische Verfassung schützt alles Eigentum vor dem willkürlichen Zugriff durch andere. Aus diesem Blickwinkel nimmt der Eigentümer von Kapital bei Investitionen, bei der Organisation, bei der Festlegung der Löhne, dem Verkauf der Produkte, der Schließung oder dem Verkauf des Unternehmens nur seine Eigentumsrechte wahr, die ihm die Menschenrechte oder der Volkssouverän gewähren. Die Menschenrechte legen einen Privatrechtsbereich fest, in dem das Individuum frei über das ihm Eigene entscheiden und verfügen kann. Der Volkssouverän bestätigt das mit der demokratischen Verfassung.

In einigen Verfassungen werden verschiedene Eigentumsformen unterschieden, denn die Ausschließung vom Genuss an einer Sache ist verschieden folgenreich: der begrenzte Zugang zu einem privaten Wohnzimmer beeinträchtigt kaum Interessen anderer, während die Kontrolle über Arbeitsplätze für die Subsistenz, die Qualifikation, für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von entscheidender Bedeutung für viele Menschen werden kann. Manche Verfassungen stellen deswegen die Eigentumsrechte an Produktionsmitteln oder Boden unter den Vorbehalt des Allgemeinwohls, so daß das Eigentum die Grundlagen der gemeinsamen Verfassung selbst nicht verletzen und entsprechend vergesellschaftet bzw. verstaatlicht werden darf.

Das Eigentümerindividuum handelt also privat. Auch wenn die Inanspruchnahme des Eigentumstitels durch die demokratische Verfassung legitimiert ist, so ist der Eigentümer nicht als solcher Teil eines für den Bereich der Wirtschaft definierten Souveräns. Anders verhält es sich zumindest partiell im Fall der Wirtschaftsdemokratie für die Seite der Arbeitnehmer. Sie konstituieren auf der Ebene des Betriebes, des Unternehmens oder gar - wenn es so etwas wie territorial gegliederte Wirtschafts- und Sozialräte gäbe - auf der Ebene der Gesellschaft eine Art demokratische Wahlkörperschaft und wählen Vertreter in die Entscheidungsgremien, die ihre Interessen wahrnehmen.

Faktisch bildet die Arbeitnehmerseite nicht immer eine einheitliche Wahlkörperschaft. So sind die ArbeiterInnen eines der Mitbestimmung unterworfenen Unternehmens in Deutschland auf zweierlei Weise repräsentiert: einen Teil der Vertreter wählen sie im Unternehmen, ein anderer Teil der Repräsentanten wird von den Gewerkschaften ernannt. Demokratietheoretisch gesehen stellt dies ein Problem dar, da die Gewerkschaften den Belegschaften gegenüber nicht direkt verantwortlich sind - und da die Mitbestimmungsträger der Vertraulichkeit unterworfen sind, können sie auch gar nicht verantwortlich sein.

Machtpolitisch gesehen stellt sich die Situation anders dar, weil von der Seite der Unternehmen immer wieder gegen die Vertretung der Gewerkschaften in den Mitbestimmungsgremien Vorbehalte vorgebracht werden. Doch läßt sich allgemein sagen, daß Gewerkschaftsvertreter besondere rechtliche und wirtschaftliche Kompetenzen in die Mitbestimmungsgremien einbringen, daß sie Betriebsegoismen bei den betrieblichen Repräsentanten blockieren und verhindern können, daß diese von den Unternehmensleitungen erpresst werden. Demokratische Formalität und Macht fallen deutlich auseinander. Ohne den gewerkschaftlichen Hintergrund (Schulungen, Rechtsberatung, ökonomische Kompetenz) könnten die realen Mitsprachemöglichkeiten von den gewählten Vertretern der ArbeiterInnen nicht oder nur unzulänglich wahrgenommen werden.

Die Schlussfolgerung aus den bisherigen Überlegungen ist, daß es auf der Ebene der Ökonomie deswegen nicht zu Demokratie kommt, weil es kein "Volk" der Wirtschaftsbürger gibt. Dies würde erfordern, daß alle eine gleiche Stimme haben und gemeinsam an den Entscheidungen zunächst einmal der Wahl von wirtschaftlichen Verantwortungsträgern teilhaben und deren Entscheidungen kontrollieren. Allein schon die Tatsache, daß es ein solches "Wirtschaftsvolk" nicht gibt, deutet auf die Fortexistenz der Klassengesellschaft hin. Aber nehmen wir an, es wäre möglich, zu einer einheitlichen Wahlkörperschaft auf der Ebene der Wirtschaft zu gelangen, es gäbe also die WirtschaftsbürgerInnen. Nehmen wir weiter an, es gäbe demokratische Gremien auf der Ebene des Unternehmens, der Branche, der Region, des Staates. Produzierende, Dienstleistende und Konsumierende würden gemeinsame Entscheidungen auf der Grundlage und im Rahmen einer demokratischen Wirtschaftsverfassung treffen. In einem solchen Fall, der historisch allenfalls in Ansätzen existiert, würden durchaus grundlegende Schwierigkeiten entstehen. Denn es gäbe zwei Arten von Souveränität: die des Wirtschaftsvolkes und die des politischen Volkes. Das Volk würde sich also verdoppeln und sich in der Gestalt von zwei Souveränen äußern und möglicherweise im Konflikt gegenübertreten: das Volk als politischer Souverän will etwas anderes als der Wirtschaftssouverän.

Daraus ergibt sich die Frage, wer mit welchem Entscheidungsrecht ausgestattet ist. Welches demokratische Gremium, das der Wirtschaft oder das der Politik, wäre dem anderen übergeordnet? Die Politik würde Allgemeinheit für sich in Anspruch nehmen. Aber auch eine demokratisierte Wirtschaft würde Allgemeinheit für sich beanspruchen, denn andernfalls wäre sie eben nicht demokratisch. Soweit die politische Verfassung der Wirtschaft und ihren demokratischen Selbstverwaltungskörperschaften ihre Rechte einräumt, ordnet sie die Wirtschaft unter. Die Wirtschaft jedoch würde wenn nicht ihre formale, dann doch ihre faktische Macht und Allgemeinheit auch gegen die Politik zur Geltung bringen können. Eine Verdoppelung der Souveränitäten würde eine Gewaltenteilung mit sich bringen. Es müssten genaue Kompetenzen festgelegt werden, und gerade dies ist kaum möglich.

Weder in wirtschaftsdemokratischen noch in rätedemokratischen Konzepten wurde dieser Gesichtspunkt der doppelten Souveränität angemessen thematisiert. Es tangiert zentral die Frage der Alternative zur kapitalistischen Formierung der gesellschaftlichen Produktion und Verteilung sowie die Frage nach dem Verhältnis von wirtschaftlicher und politischer Allgemeinheit. Eine politische Kontrolle und Lenkung von oben wird sich als autoritär erweisen und viele Effizienz- und Effektivitätsverluste aufweisen. Selbst wenn sie der kapitalistischen Ineffizienzökonomie überlegen wäre, wäre eine solche Ökonomie unter emanzipatorischen Gesichtspunkten nur bedingt akzeptabel. Eine Beteiligung würde nur indirekt über die Parteien und das Parlament möglich sein. Die Lenkung würde über allgemeine Gesetze stattfinden. Auf diese Weise könnte aber gerade wiederum der Vielzahl von Bedürfnissen bei Arbeit und Konsum, den betrieblichen Besonderheiten, den technologischen Innovationen nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Wirtschaftsdemokratie ermöglicht Entscheidungen von unten auf der Ebene der Betriebe, der Branchen, der Regionen. Allerdings handelt es sich um Entscheidungen in der Wirtschaft. Die gesellschaftlichen Lebensverhältnisse rücken nur in wirtschaftlichen Begriffen in den Blick. Daraus ergibt sich die Frage, wie beides miteinander vereinbart wird. Handelt es sich um eine Balance der beiden Bereiche? Korrigieren sie sich wechselseitig? Besteht die Gefahr der Übermächtigung des einen durch den anderen - am Ende zum Schaden beider?


Rätedemokratie und die Grenzen der Volkssouveränität

Ein Gespür für die Grenzen von industrieller und Wirtschaftsdemokratie als Ergänzung zu politischer und repräsentativer Demokratie weisen die Konzepte der Rätedemokratie auf. Dabei handelt es sich bei diesen oftmals nur um verfeinerte und radikalere Organisationsvorschläge für Wirtschaftsdemokratie, ohne daß die demokratietheoretischen Probleme direkt diskutiert würden. Doch in der Tendenz treiben sie die angesprochenen Probleme über sich hinaus. Rätedemokratie verfolgt das Ziel, daß der Entscheidungsprozess von unten nach oben organisiert sein sollte. In funktionaler Hinsicht soll es zu direkten Entscheidungen über Produktion und Konsum durch die Produzierenden und die Konsumierenden kommen, in territorialer Hinsicht bilden sich Entscheidungsgremien auf der Ebene von Stadtteilen und Kommunen (vgl. Marx 1871). Die Räte entscheiden auf der jeweiligen Kompetenzebene und delegieren Entscheidungen nach oben, wenn das sachlich geboten ist. Die Mandatsträger einer Wahlkörperschaft sind direkt delegiert, sie vertreten sie also nicht repräsentativ im Sinne eines abstrakten Volkes, sondern im Sinne einer konkreten Gruppe von Menschen; sie müssen ihr Abstimmungsverhalten rückkoppeln, sind also jederzeit kontrollierbar und abrufbar.

Die Räte wurden historisch aufgrund der zentralen Bedeutung der Kritik an der Ausbeutung vor allem als Räte von Lohnarbeitenden verstanden; doch wird der Begriff auch ausgedehnt auf andere Berufstätigkeiten wie Rechtssprechung, Wissenschaft, Gesundheit- und Wohlfahrtspflege oder Kunst (vgl. die Beiträge in Bermbach 1973; Pannekoek 2008). Es erscheint deswegen auf den ersten Blick so, als seien funktionale und territoriale Entscheidungsfindung getrennt. Doch zielt das Konzept der Arbeiterräte auf eine Integration beider Ebenen der Willensbildung und Entscheidung. Dies ist möglich, weil angenommen wird, daß die Vergesellschaftung der Individuen an ihren konkreten gesellschaftlichen Lebensorten stattfindet. Das sind weitgehend der Arbeitsplatz und der Wohnort. Im Betrieb, in Einrichtungen des Lernens, an Orten der Konsumverteilung, im Stadtteil werden Interessen von konkreter Allgemeinheit vertreten und entschieden: wie viel kollektive Arbeit muss aufgewendet werden, damit das Bedürfnis aller befriedigt ist, wie viel müssen und können die Einzelnen dazu beitragen; wie müssen die Arbeiten der einzelnen mit denen anderer Menschen in anderen Regionen koordiniert werden? Die Schranke dieser Form der Willensbildung liegt darin, daß die Individuen immer noch unter dem Gesichtspunkt der Klasse begriffen werden, als abhängig Lohnarbeitende oder Berufstätige. Der Wahlkörper wird durch den Umstand der vorgefundenen kapitalistischen Arbeitsorganisation bestimmt.

Entscheidungsmodalitäten können nicht allein auf Produzenten begrenzt bleiben, da sie immer auch Konsumierende sind. Dem trägt die rätedemokratische Diskussion Rechnung, indem auch Konsumräte eingerichtet werden sollen (vgl. Albert 2006). Auch in diesem Punkt gibt es klassenspezifische Gewohnheiten und Beschränkungen, wie Bourdieus Analysen zum Klassenhabitus gezeigt haben. Wenn nun auf der Ebene von Produktion und Konsum unter Beteiligung aller entschieden wird, sind alle daran beteiligt, über die zu entwickelnden und zu produzierenden Gebrauchsgegenstände und ihre Formen, den Umfang und die Art und Weise der für ihre Herstellung notwendigen Arbeit, die Verteilung und die Art und Weise des Konsums gemeinsam zu entscheiden. Das wäre schon sehr viel. Aber immer noch würden Gesichtspunkte der Klassenzugehörigkeit und der beruflichen Tätigkeit weitgehend die Beteiligungsrechte mit Blick auf die Entscheidungen der Produktion bestimmen. Denn viele Menschen werden in Arbeiterräten nicht berücksichtigt: die Frauen, soweit sie in einer patriarchalen Form der Arbeitsteilung für die Haushaltsarbeit und die Kinderbetreuung zuständig sind, die Kinder, die Alten und Pflegebedürftigen. Die berufliche Festlegung von Funktionen und die Art der Arbeitsteilung selbst rücken in den Blick der Entscheidungen.

Mit der Einschränkung auf Arbeiterräte entsteht also ein grundsätzliches Problem. Es muss nämlich die Frage beantwortet werden, die durchaus der Frage nach dem Volkssouverän verwandt ist: Wer ist ein Arbeiter, eine Arbeiterin, wer hat also das Beteiligungsrecht? Wer entscheidet darüber, wer ein Arbeiter ist? Gesellschaftstheoretisch wurde darüber immer wieder diskutiert, weil es um die Emanzipation von der Lohnarbeit geht und sich die Frage stellt, in welcher Weise diejenigen, die ihr unterworfen sind, selbst aktiv sind, sich aus diesem Verhältnis zu befreien. Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Arbeitsteilung gleicht die Form der Lohnarbeit in den führenden kapitalistischen Gesellschaften immer weniger der schweren körperlichen Industriearbeit, wie sie seit Mitte des 19. Jahrhunderts für die proletarische Existenz prägend war. Dies erschwert die Bestimmung der sozialen Klassen und ihrer Kämpfe noch zusätzlich. Doch könnte sie auch nicht wirklich helfen, denn im Zusammenhang mit der Frage der Demokratie geht es nun um eine Entscheidung über Beteiligung. Diese kann auf Dauer nicht einer besonderen gesellschaftlichen Gruppe oder Klasse vorbehalten sein, auch wenn diese eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung darstellen würde. Die einzig konsequente Antwort ist, daß die Entscheidungen über den gesamtgesellschaftlichen Produktionsapparat von allen Individuen gemeinsam getroffen werden.

Deswegen kann Marx, der in den Räten die Regierungsform der Arbeiterklasse sah (vgl. Marx 1871), die Assoziation freier Individuen als Ziel der Emanzipation bestimmen. In der Folge der Rätedemokratie müssten sich die sozialen Klassen - also die Bindung von Individuen an arbeitsteilig vorgegebene Tätigkeiten - auflösen. Die Räte überschreiten auch die Trennung von Arbeitsplatz und Wohnort und organisieren beides in freier Selbstbestimmung neu. Die unmittelbare Arbeit der Produktion und Dienstleistung nimmt als solche gesellschaftlichen Charakter an. Kooperation und Zusammenleben werden zu Orten der gemeinsamen Entscheidung. Der Ort des Arbeitens, des Wohnens, der freien Zeit sind Orte des Mitentscheidens und der Allgemeinheit. Damit verliert der Begriff des Volkssouveräns als einer staatlich umrissenen Wahlkörperschaft mit genauen Zugehörigkeits- und Ausschlussregeln seine Bedeutung. Alle wären virtuell an allen Entscheidungen beteiligt. Die Assoziation der freien Individuen würde zur versöhnten Menschheit (Demirovic 2004). Dies kann allerdings nicht bedeuten, daß es keine Entscheidungskörperschaften mit unterschiedlicher Reichweite der Entscheidung mehr gäbe; sie würden sich aus dem Alltag der Individuen heraus selbst organisieren und wären reflexiv offen für neue Mitgliedschaften, Verflechtung mit anderen Entscheidungsgremien oder auch für eine Auflösung.

Auf den ersten Blick erscheint Marx' Antwort durchaus der liberalen Tradition verbunden. Es geht Marx um die Überwindung von Verhältnissen, unter denen Menschen einem Klassenschicksal unterworfen sind, so daß sie endlich Individuen sein können, die frei und solidarisch mit allen anderen ihre Bedürfnisse entwickeln und befriedigen. Allerdings hat sich in demokratietheoretischer Hinsicht der Charakter dieses freien Individuums verändert. Das Gemeinwesen ist nun nicht mehr das Gemeinwesen, das neben dem privaten Leben von wirtschaftlicher Selbsterhaltung, Familienleben und Freizeit als politisches Gemeinwesen existiert. Dieses politische Gemeinwesen vertritt dem Anspruch nach die gesellschaftliche Allgemeinheit. Mit der Rätedemokratie nimmt das Gemeinwesen eine andere Form an: Es ist nicht mehr gespalten in eine wirtschaftliche Sphäre egoistischer Privatinteressen und eine die Allgemeinheit und Solidarität verbürgende Sphäre der Politik; vielmehr handelt es sich um das konkrete Gemeinwesen der kooperativen Lebenszusammenhänge der Individuen. In diesen Kooperationen entscheiden die Individuen gemeinsam, wie sie ihre gemeinsame Arbeit organisieren und wie sie leben wollen: Menge der Gebrauchswerte, die sie benötigen, eingesetzte gemeinsame Arbeitszeit, Art und Weise der Arbeitsorganisation, die die bürgerlichen Formen von Büro und Fabrik hinter sich läßt, Gestalt der Güter, Verwendungsweise der freien Zeit: Kindererziehung, Bildung, Vergnügen, Faulheit.


In die Freiheit des kooperativen Zusammenhangs

Die bedeutungsvolle Konsequenz dieser rätedemokratischen Überlegung ist, daß es verschiedene Stufen der Allgemeinheit gibt. Doch alle diese Stufen sind konkrete Formen von Allgemeinheit, die sich aus dem jeweiligen Regelungsbedarf ergeben. Keine von ihnen nimmt den Charakter des Staates an. Die Unterscheidung von Ökonomie und Politik wird aufgehoben, da die Entscheidungen über die Produktion von Gebrauchswerten und die Entscheidungen über das kollektive Leben zusammenfallen. Daraus ergibt sich, daß es keine staatlichen Grenzen geben kann und muss, denn es bilden sich jeweils nach sachlichen und persönlichen Gesichtspunkten bestimmte Formen der sozialen Kooperation. Diese Kooperationen finden nicht nur kleinteilig in einem Stadtteil oder einer Region statt, sondern dehnen sich je nach Bedarf und Möglichkeit räumlich weit aus - auch über die Grenzen des Nationalstaats hinaus. Entsprechend gibt es auch keinen staatlich konstituierten Volkssouverän. Vielmehr gibt es die Vielen, die jeweils bei der Gestaltung des konkreten Allgemeinen, ihrer konkreten Lebensverhältnisse im Zusammenhang einer umfassenden Kooperation mit allen anderen, beteiligt sind.

Die politische Organisation des gesellschaftlichen Allgemeinen, die im Namen der Volkssouveränität stattfindet, erweist sich als nicht begründbar. Sie ist zudem unterkomplex. Denn die empirische Zusammensetzung der Bevölkerung, die zur politischen Körperschaft des Volkssouveräns zusammengefasst wird, ändert sich ständig. Zudem greifen die Entscheidungen des Volkssouveräns in unzähligen Fällen über das Gebiet hinaus, für das der Volkssouverän Souveränität beanspruchen kann. So nehmen die Deutschen oder die Schweizer mehr Sauerstoff in Anspruch, als auf ihrem Territorium produziert wird; mit ihrer von der Verfassung geschützten Kaufkraft erwerben sie fossile Energie, entziehen sie also der Menschheit insgesamt, um sie für private Mobilität einzusetzen. Das sind nur zwei Beispiele dafür, daß staatliche Grenzen eine dem Vergesellschaftungsniveau unangemessene Form des Entscheidens verlangen und Entscheidungsprozesse längst neue Formen annehmen: die der Governance in Netzwerken. Auf diese Weise findet Weltregieren schon längst statt. Globale Probleme sind Gegenstand von Beobachtung, Erfassung, Analyse, Prognose und kollektiver Entscheidung. Jede Weiterentwicklung kollektiver und solidarischer Entscheidungsprozesse muss an dieses Niveau anknüpfen. Wirtschaftsdemokratische ebenso wie rätedemokratische Praktiken sind bislang weitgehend auf Entscheidungsbereiche innerhalb und unterhalb des Nationalstaats begrenzt geblieben.

Im Bereich der Mitbestimmungsgremien von Unternehmen (europäische Gesellschaft (SE), paritätische Mitbestimmung in Deutschland, Weltbetriebsräte in transnationalen Unternehmen) gibt es allerdings Partizipationsprozesse, die nationale Grenzen überschreiten. Eine Begrenzung von gesellschaftlichen Prozessen auf regionale Kreislaufwirtschaften wird auch zukünftig nicht möglich und sinnvoll sein. Nicht nur wird es zum Austausch von Rohstoffen und Gebrauchswerten kommen, auch die Mobilität der Individuen wird zunehmen, wenn sie durch materielle Zwänge und politische Grenzen nicht künstlich verhindert wird. Entscheidungen über Produktion und Konsum in einer Region können und dürfen aber nicht zu Lasten anderer Regionen gehen, so daß es einer komplexen Koordination bedarf.

Die bisherigen Überlegungen lassen den Schluss zu, daß die parlamentarisch-repräsentative Demokratie über sich hinaustreibt und eine Demokratisierung der Wirtschaft verlangt. Dieser Prozess der Vergesellschaftung, der das gemeinsame Entscheiden mit einschließt, so habe ich eingangs betont, wird aufgrund gesellschaftlicher Machtkonstellationen blockiert, aber es gibt ihn in Ansätzen durchaus realgeschichtlich. Die Wirtschaftsdemokratie findet unter überlieferten politischen Verhältnissen statt. Für diese ist der Begriff der Volkssouveränität bestimmend. Mit der Wirtschaftsdemokratie werden aber die Widersprüche innerhalb des für die moderne Demokratie konstitutiven Begriffs der Volkssouveränität verstärkt. Auf diese Weise treibt auch die Wirtschaftsdemokratie über sich hinaus hin zur Rätedemokratie. Noch weniger als die Wirtschaftsdemokratie wurde die Rätedemokratie über winzige Ansätze hinaus in der Wirklichkeit ausprobiert. Doch läßt sich erkennen, daß auch die Rätedemokratie in sich keineswegs widerspruchsfrei ist, sondern ihrerseits von einer inneren Dynamik gekennzeichnet wäre, die einen wesentlichen Begriff der modernen Demokratie, den der Volkssouveränität, allmählich von innen heraus auflösen und in die Freiheit des kooperativen Zusammenhangs von vereinigten Individuen führen würde.

Das irrationelle Problem, das der Begriff der Volkssouveränität aufwirft und das in der Tradition von Rousseau in einer substanzialistischen Weise zu beantworten versucht wurde, wird nicht gelöst, sondern überholt - es stellt sich aufgrund der Vergesellschaftungsmodalitäten nicht mehr. Dies würde bedeuten, daß - entgegen mancher Vermutung in linken Diskussionen - auch das Konzept der Rätedemokratie nicht als letzte Form der Emanzipation gelten kann, sondern genaugenommen das Stadium innerhalb einer Dynamik der zunehmenden Selbstbestimmung bezeichnet, die es den Individuen ermöglicht, frei die Verhältnisse gestalten, unter denen sie leben wollen. Ich will nicht behaupten, daß die hier vorgestellten Überlegungen erschöpfend sind; sie setzen sich über die realen Verhältnisse sicherlich etwas zu schnell hinweg. Das hat mit der Absicht zu tun, Volkssouveränität, Wirtschaftsdemokratie, Rätedemokratie und die freie Assoziation nicht gegeneinander auszuspielen, sondern ihnen ihr demokratietheoretisches Recht zukommen zu lassen. Die Überlegungen wollen zur Selbstverständigung über diese Begriffe anregen, die uns der Emanzipationsprozess der letzten zweihundert Jahre überliefert hat, und die die zukünftige emanzipatorische Praxis begrenzen oder befördern können.


Demirovic, Alex: 1952, lehrt Politische Theorie an der Technischen Universität Berlin


Literatur

Albert, Michael, 2006: Parecon. Leben nach dem Kapitalismus. Frankfurt am Main

Bermbach, Udo (Hg.), 1973: Theorie und Praxis der direkten Demokratie. Opladen

Demirovic, Alex, 2004: Freiheit und Menschheit. Zur Idee der Gattung in Freiheit bei T.W. Adorno. In: Jens Becker/ Heinz Brakemeier (Hrsg.): Vereinigung freier Individuen. Kritik der Tauschgesellschaft und gesellschaftliches Gesamtsubjekt bei Theodor W. Adorno. Hamburg

Demirovic, Alex, 2006: Wirtschaftsdemokratie und Gewerkschaften. In: Widerspruch Heft 50, Zürich

Demirovic, Alex, 2007: Demokratie in der Wirtschaft. Positionen - Probleme - Perspektiven. Münster

Demirovic, Alex, 2008: Das Wahr-Sagen des Marxismus: Foucault und Marx. In: Prokla 151, Münster

Marx, Karl, 1871, 1973: Der Bürgerkrieg in Frankreich. In: Marx-Engels-Werke, Bd. 17, Berlin

Pannekoek, Anton, 2008: Arbeiterräte. Texte zur sozialen Revolution. Fernwald


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Hinweis auf weitere Artikel der aktuellen Ausgabe:

WIDERSPRUCH 55 - 2. Halbjahr 2008

Demokratie und globale Wirtschaftskrise
Finanzmarkt-Kapitalismus, Wirtschaftsdemokratie,
öffentlicher Sektor, Verteilungsgerechtigkeit;
Gleichberechtigung, Geschlechterdemokratie:
Erwerbsarbeit und Familie; Postdemokratie,
Gewerkschaften; Pensionskassen; Zukunft der Demokratie
und politische Bildung; SVP contra Rechtsstaat

M.R. Krätke, H. Schäppi, H.-J. Bontrup, H. Schui, W. Spieler,
A. Demirovic, F.O. Wolf, G. Notz, Th. Wüthrich, K. Dörre,
W. Hafner, U. Marti, S. Da Rin, S. Künzli, M. Spescha

Diskussion
H.-J. Burchardt: Die Herausforderung Lateinamerika
R. Rey: Demokratische Entwicklungen
B. Ringger: Chávismo und Demokratie in Venezuela
S. Ben Néfissa: NGO, Staat, Zivilgesellschaft

WIDERSPRUCH 55:
Demokratie und globale Wirtschaftskrise
240 Seiten, Fr. 25.-, Euro 16.-,
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Quelle:
Widerspruch 55 - Beiträge zu sozialistischer Politik
28. Jahrgang, 2. Halbjahr 2008, S. 55 - 67
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2009