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WIDERSPRUCH/027: Globalisierung und Staat in Afrika


Widerspruch 57 - 2. Halbjahr 2009
Beiträge zu sozialistischer Politik

Globalisierung und Staat in Afrika

Von Henning Melber


Die Debatte über Entstehung und Besonderheiten der Staatsformen in Ländern Afrikas stand trotz intensiver staatstheoretischer (Ableitungs-)Bemühungen nie im Mittelpunkt eines größeren Interesses. Seit der Dekolonisierungsphase hat es sie dennoch, zumindest am Rande, immer mal wieder mit wechselhaften Schwerpunktsetzungen auch außerhalb des Kontinents gegeben, insbesondere in den englischsprachigen "African Studies" (siehe Melber 1981 und 1991, Kößler 1993, 113-139, sowie Heigl 2007, 274f.). Überlegungen zu Formen staatlicher Herrschaft in Ländern Afrikas fanden zeitlich und im Umfang höchst begrenzt auch Berücksichtigung in der deutschsprachigen Rezeption (Kößler/Melber 1993, 140 ff., Kößler 1994 und Hauck 2001a). Aus naheliegenden Gründen gab es demgegenüber eine vergleichsweise intensive, wenn auch nur relativ kurze innerafrikanische Debatte gegen Ende des letzten Jahrhunderts (siehe u.a. Shivji 1991, Anyang'Nyong'o 1992, Sachikonye 1995 und Sichone 1998).

Diese von Afrikanern selbst geführte Auseinandersetzung, die eine Kritik am herrschenden Staat teilte, beharrte jedoch zumeist auf der eher beschreibenden Analyse bestehender Formen staatlicher Herrschaft in den ehemaligen Kolonien des Kontinents. Deren historisch-genetische Erkundung im dialektischen Zusammenwirken von internen und externen Faktoren findet sich jenseits länderspezifisch motivierter empirischer Fallstudien kaum bis gar nicht. Als Beleg dafür kann die gründliche Auseinandersetzung von Wolf-Dieter Narr (2009) mit der fundamentalen Studie von Benno Teschke (2007) gelten. Dabei geht es um Grundsätzliches von Bedeutung. Doch wie Ersterer in seiner Würdigung zu Recht moniert, versäumt Letzterer dabei "die kolonialisierenden Ausgriffe der europäischen Staaten und ihres Systems wenigstens in ihrer thematischen Bedeutung für die Staatsqualität zu bedenken" (Narr 2009, 355). Wie schon der kursorische Blick durch die einschlägige theoretische Diskussion bestätigt, kommt der kolonialisierende Staat darin auch in anderen ernsthaften Staatsdebatten wenig und der diesem folgende Staat in den ehemaligen Kolonien so gut wie gar nicht mehr vor.

Dieses Manko kann und soll dieser Beitrag keinesfalls beheben.(1) Doch im Zuge der Neuordnung der Weltwirtschaft und deren Folgen, der uneingeschränkt hegemonialen Dominanz des westlichen Industriekapitalismus in den 1990er Jahren sowie der in diesem Jahrhundert erfolgten Tendenzwende zu einer neuen Multipolarität in den internationalen Beziehungen gerade auch aus der Perspektive afrikanischer Gesellschaften und Akteure (vgl. Mensah 2009, Southall/Melber 2009) rücken Staatsverständnis und staatliches Handeln in Afrika wieder stärker in das Blickfeld. Durch die globale Finanzkrise und die Auswirkungen der weltweit zur Anwendung gelangten Paradigmen der neoliberalen Deregulierung von Märkten muss die Frage nach der Rolle des Staates bzw. des Staatsversagens in den Ländern Afrikas wieder neu gestellt werden.

So wird die bislang noch nicht ernsthaft genug geführte Auseinandersetzung mit Staatsverständnis und -funktionen wieder aktuell. Nicht zuletzt liegt die Problematik auch im Versagen der für die nachkolonialen Entwicklungen verantwortlichen Eliten begründet, die als politische Machthaber in ihrer Selbstbedienungsmentalität das formale staatliche Selbstbestimmungsrecht weitgehend instrumentalisiert und skrupellos missbraucht haben. Deren Verständnis als politische Machthaber im Lande, die sich mittels des Staates individuell bereicherten, wurde durch die Übernahme eines staatlichen Apparates und einer kolonial abhängigen Bürokratie gefördert, für die eine zentrale Herrschaftsinstanz unkaschierten Klassencharakter hatte. Staatsmacht begünstigte diejenigen, die diese ergreifen, ausüben und dadurch zum Selbstzweck nutzen konnten.

Es wäre allerdings zu einfach, dies nur in einer einseitigen Schuldzuweisung zum innerafrikanischen Problem zu deklarieren. Um dieser unhistorischen Reduzierung entgegenzutreten, soll eingangs kurz die Entstehung staatlicher Herrschaftsformen in den Ländern Afrikas rekapituliert werden - ungeachtet dessen, dass solche Verallgemeinerungen dem jeweils spezifischen Einzelfall kaum gerecht werden können. Es gilt jedoch, trotz aller Unterschiede die strukturellen Gemeinsamkeiten nicht aus dem Auge zu verlieren.


Koloniale Staatsbildung

Mit dem Zeitalter des europäischen Kolonialismus wurden auf dem afrikanischen Kontinent irreversible Prozesse in Gang gesetzt. Sie hatten politische, ökonomische und kulturelle Realitäten mit Langzeitwirkung zur Folge. Die vielbeschworene "afrikanische Misere" ist so gesehen ursächlich keinesfalls hausgemacht. Sie ist Resultat vor allem europäischer Expansion, deren Akteure ihr Herrschaftsverständnis und dessen Praxis auf die außereuropäischen Gesellschaften übertrugen und hinterließen. Diese lebten in modifizierter, aber verinnerlichter Form in den Praktiken und dem Selbstverständnis der neuen politischen Eliten fort. Am Beispiel Indiens hat der Soziologe Ashis Nandy (1984) - einer der Vordenker der postcolonial studies - die Prozesse solcher Übertragung auch mit Geltung für die Reproduktion gesellschaftlicher Dispositionen sehr ausführlich und anschaulich dokumentiert und analysiert.

Die Herausbildung der bürgerlichen (National-)Staaten in Europa als organisierter Form (früh-)kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse fand ihre strukturelle Fortsetzung und später auch Nachahmung in den Kolonien. Die Aufteilung der Kontinente und die Festsetzung extern definierter territorialer Einheiten unter der Verfügungsmacht europäischer Kolonialmächte vollzogen sich oftmals willkürlich und einzig von geostrategischen Interessen der Kolonialmächte geleitet. Dies schlug sich in einer von außen bestimmten Staatenbildung in den Kolonien nieder. Dabei wurde mehr geschaffen als nur eine neue Form und Begrenzung von Herrschaftsgebieten. In Verträgen festgelegte und fixierte, nach eurozentrisch-bürgerlichem Rechtsverständnis entworfene und definierte räumliche Demarkationslinien schufen eine bis heute weltweit gültige Form politisch-gesellschaftlicher Herrschaft mit folgenschwerer Langzeit- und Tiefenwirkung nicht nur in den Metropolstaaten (siehe hierzu Anderson 1988).(2)

Geschichte und Territorium wurden in der besonderen Verknüpfung von Raum und Zeit untrennbar als neue komplementäre Einheiten zu einer identitätsstiftenden Mischung verschweißt, die das Konzept der Nation festlegte und dem Staat als Kohäsionsfaktor, der das gesellschaftliche Ganze zusammenhalten soll (vgl. Poulantzas 1978), eine besondere Bedeutung zuwies. In diesem Sinne kann der Berliner Afrika-Konferenz von 1884/85 als markantem Symbol der etablierten neuen Weltordnung und deren Kolonialverständnis weitreichende Bedeutung beigemessen werden. Die zu diesem Zeitpunkt schon lang andauernde koloniale Intervention, wie sie sich exemplarisch in dieser Konferenz aus Anlass der Systematisierung des "Wettlaufs um Afrika" auf formaler (und aus typisch eurozentrischer Perspektive auch "ordnungspolitischer") Ebene manifestierte, fror Grenzen ein, die im vorherrschenden Verständnis afrikanischer Individuen und Gesellschaften eher flexibel und elastisch waren. Dadurch wurden zugleich auch regional-kollektive Identitäten geschaffen, verfestigt und fixiert, die bis dahin entweder nicht vorhanden oder zumindest durchlässiger als das nach europäischem Verständnis modellierte System waren.

Dabei war die Berliner Afrika-Konferenz von 1884/85 eher ein symbolischer Fixpunkt, der den anhaltenden Prozess dokumentierte. Vorkoloniale Grenzen waren vergleichsweise dynamisch, wenngleich auch ihnen ein willkürliches Element, das von machtpolitischen Konstellationen vor Ort bestimmt war, innewohnte. Das von ihnen festgelegte Territorium bestimmte sich durch die Gesellschaften, die es okkupierten und für sich reklamierten - entgegen der umgekehrten kolonialen Sichtweise, wonach sich Gesellschaften durch das räumlich festgelegte Territorium bestimmten. Der Wandel von einer sozialen zu einer räumlichen Definition von Gesellschaft ist so ein zentrales Kriterium zum Verständnis der Transformation zu kolonialer Herrschaft unter einem Zentralstaat, der "Vergangenheiten eliminiert und aus ihnen Variationen seiner eigenen Geschichte macht: der moderne Imperialismus ist auch Homogenisierung der Zeitsequenzen und Assimilierung der Geschichten durch den Nationalstaat." (Poulantzas 1978, 106; vgl. auch Anderson 1988).


Europäische Kolonialmächte waren als Teil des übergreifenden "Projekts der Moderne" mehr oder weniger darin erfolgreich, das Territorialelement ihres Staatsverständnisses mit seinen exakten räumlichen Begrenzungen und dem damit einhergehenden Konzept ebenso fixierter Jurisdiktion (die Unrecht zu einem Rechtssystem umwandelte) mit nahezu irreversiblen Konsequenzen auch in Afrika zu verankern. Die Einführung einer (ver-)einheitlichen(den) Verwaltung, Sprache und (Un-)Rechtsordnung schuf eine territorial gebundene Individualität. Die vom Kolonialismus "eingefrorene" Landkarte gab somit eine Situation vor, in der die verschiedenen bis dahin vorhandenen und häufig relativ eigenständigen regional-kulturellen Strukturen und Identitäten gezwungen wurden, sich innerhalb der neugeschaffenen Grenzen einzupassen; sowohl unter der kolonialen wie auch der nachkolonialen Entwicklung wurden diese potenziellen Disparitäten weiter verdichtet und eingeebnet.

Der trotz rassischer Diskriminierung allumfassende Anspruch und totalitäre Charakter kolonialer Staatswesen führte unter den Akteuren der afrikanischen Dekolonisierungsprozesse zu der folgenschweren Annahme, dass die Beibehaltung derer Strukturen aus Effizienzgründen unabdingbar sei. Dies schlug sich im Beschluss der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) bei deren Gründung zu Beginn der 1960er Jahre so nieder, dass die kolonialen Grenzen unhinterfragt akzeptiert wurden (vgl. van Walraven 1999, 77). Der postkoloniale (National-)Staat als handlungsleitendes Konzept legitimierte somit das Erbe der kolonialen Aufteilung des Kontinents und die institutionalisierten Formen der kolonialen Herrschaft. Die Schaffung nationaler Gebilde ("nation building") wurde zu einer der Hauptaufgaben der neuen politischen Eliten, die meistens aber nur teilweise erfolgreich operierten. Sie basierten ihr Herrschafts- und Politikverständnis auf ein wenig tragfähiges Fundament, das einen langjährig engagierten britischen Afrikanisten zu einer Bilanz veranlasste, in der vom Fluch des Nationalstaats als der Bürde des schwarzen Menschen die Rede ist (Davidson 1992).


Nachkoloniale Staaten Afrikas

Die politischen Herrschaftsstrategien in den souveränen Staaten Afrikas bestärkten weitgehend unhinterfragt den vorgegebenen, durch die europäische Kolonisierung oktroyierten Rahmen, der trotz seiner Willkür letztlich in gewissem Grade auch einem relativ langzeitlichen gesellschaftlichen und kulturellen Prozess geschuldet war. Für den ugandischen Sozialwissenschaftler Mahmood Mamdani (1990, 367; vgl. auch Mamdani 1996) war so die Hochphase der formalen Unabhängigkeit der Staaten Afrikas während der 1960er Jahre gleichbedeutend mit einer zweiten Aufteilung des Kontinents. Er misst dieser mehr noch als der ersten Zäsur während der 1880er Jahre Bedeutung bei, da sie die Balkanisierung durch die Berliner Konferenz mittels der weiteren Unterteilung vorantrieb. Der vermeintlich schwache Staat hatte dabei auch als Kehrseite ein unbegrenztes Gewaltmonopol unter der Regie neuer Eliten an den Schalthebeln der politischen Macht und Kontrolle über den Staatsapparat. Für Göran Hyden (1990, 260) besteht das Dilemma des afrikanischen Staates darin, dass dieser kein organisches Ergebnis eines endogenen Prozesses ist. Er operiert quasi losgelöst von der Gesellschaft, in der er nicht verankert ist. In seiner Abgehobenheit wird er dadurch zugleich "hart" (offen repressiv mit unverschleiertem Klassen- und Herrschaftscharakter) und "weich" (wenig verankert oder internalisiert und ohne tiefgreifende Legitimation innerhalb der Bevölkerung).

In seiner knappen Skizzierung des post-kolonialen Staates in Afrika bescheinigt Bade Onimode (1988, 120-124) diesem sogar ein größeres Maß an relativer Autonomie als im staatsmonopolistischen Kapitalismus. Als repressive Agentur ist ein solcher Staat ein Klasseninstrument, seine Herrschaftspraktiken nehmen faschistoide Züge an. Dank eines relativ aufgeblähten Staatsapparates, einer fast uneingeschränkten innergesellschaftlichen Autonomie und wachsendem Druck verstärkt sich die Tendenz zu autoritären Formen staatlicher Herrschaft. Schon ein Vierteljahrhundert früher, unter dem Eindruck der nachkolonialen Eliten Westafrikas der späten 1950er Jahre, resümierte Frantz Fanon : "Der Staat, der durch seine Robustheit und gleichzeitig durch seine Zurückhaltung Vertrauen vermitteln, entwaffnen, beruhigen sollte, zwingt sich in spektakulärer Weise auf, stellt sich zur Schau, bedrängt, misshandelt den Bürger und zeigt ihm auf diese Weise, dass er in permanenter Gefahr ist. Die Einheitspartei ist die moderne Form der bürgerlichen Diktatur ohne Maske, ohne Schminke, skrupellos und zynisch." (1969, 127)

Die Entwicklungen seit dem ersten "Wind des Wandels" (ein Schlagwort, das vom britischen Premierminister Harold MacMillan 1960 in Reden in Accra und Kapstadt geprägt wurde) beschieden den pseudo-nationalistischen Projekten wenig Fortune. Sie degenerierten unter despotischen Kleptokratien einer Ein-Parteien-Pseudo-Demokratie allzu häufig in eine Karikatur ihrer selbst und brachten den legitimen Selbstbestimmungsanspruch in Misskredit. Mit dem "zweiten Wind des Wandels" der nachkolonialen Demokratiebewegungen der späten 1980er und frühen 1990er Jahre wurde das Scheitern diverser Spielarten des afrikanischen Nationalismus vollends deutlich. Nationalismus hatte zwar, wie Basil Davidson (1997, 275) es formulierte, die Förderung politischer und sozialer Einheiten ermutigt, die einer demokratischen Entwicklung postkolonialer Nationalstaaten hätte dienlich sein können. Mit dem nahenden Ende des Jahrtausends hingegen wurden Stück für Stück die vorgeblich nationalen Regierungen auf bürokratische Tyranneien reduziert. In den schlimmsten Fällen degenerierten sie zu bewaffnetem Banditentum.

In der bipolaren Weltordnung des Kalten Krieges bewahrten sich die nationalistisch gebärdenden Regime mit Selbstbedienungsmentalität von A (wie Angola, Äthiopien und Äquatorial Guinea) bis Z (wie Zaire, Zambia und Zimbabwe nach der "Befreiung") dank Protektion der jeweils bevorzugten Großmacht relative Handlungsfreiheit. So tummelten sich mit Rückendeckung des jeweiligen Lagers die Despoten jeglicher Couleur mit nahezu unbegrenztem Freibrief auf Kosten ihrer Völker in den luxuriösen Palästen, die durch den Zugriff auf öffentliche Güter (zu denen die Rohstoffe letztlich gehören, die auf dem Weltmarkt feilgeboten werden) finanziert wurden. Darüber hinaus wurden die üppigen Erlöse aus den natürlichen Ressourcen auf ausländische Kontos transferiert, sofern sie nicht den Profit der transnationalen Konzerne und deren ausländischen Aktionäre mehrten.

Die Gleichsetzung der von Individualinteressen geprägten Partei mit der Regierung und der Regierung mit dem Staat ist als "Politik des Bauches" (Bayart 1993) eines Renten- oder Pfründekapitalismus in dem Konzept der "neopatrimonialen Herrschaft" thematisiert worden (vgl. Chabal/Daloz 1999, Hauck 2001b, Erdmann 2001). Eine Folge dieser Usurpation des Staatsapparates durch die nachkoloniale politische Elite ist die "mangelhafte Trennung der Sphären von Politik und Ökonomie und die damit einhergehende Privatisierung des Staates" (Hauck 2001a, 271). Dieter Senghaas wies schon vor einem Vierteljahrhundert darauf hin, dass herrschaftsstrukturelle und ökonomieimmanente Probleme in der Wirklichkeit miteinander eng verschränkt sind. Einer Monopolisierung von Macht droht die "Selbstabkapselung von Führungsgruppen gegenüber ihren eigenen Gesellschaften" (Senghaas 1982, 297). "Autokratische Regime", so Senghaas (1982, 301), "neigen zur Lernpathologie".

Auch die - mit Ausnahme des nach wie vor besetzten Gebietes der Westsahara - letzten Dekolonisierungsprozesse mündeten bislang nur in der fortgesetzten Plünderung der noch vorhandenen Ressourcen, wie die Beispiele Namibias (Melber 2007a und 2009) und Südafrikas zeigen. Unter dem Deckmantel der "affirmative action" und der "black economic empowerment" werden lediglich Pfründe neu aufgeteilt und damit eine schwarze Elite mittels der Kontrolle über den Staatsapparat an der Wertabschöpfung beteiligt. "A luta continua" (Der Kampf geht weiter), ein Slogan in den Zeiten des antikolonialen Befreiungskampfes, mutiert unter den neuen Verhältnissen zur Parole "the looting continues" (das Plündern dauert fort). Oder, wie dies unlängst ein Artikel betitelte, in "a loota continua" (Nunuhe 2009).

Moeletsi Mbeki, Bruder des abgehalfterten einstigen Präsidenten Südafrikas, prangerte die solcherart operierende parasitäre Elite, die für ihn Steigbügelhalter des internationalen Kapitals ist, als "Architekten der Armut" an. Selbst einer der Profiteure des schwarzen Unternehmertums nach dem Ende der Apartheid, der sein Geld durch ähnlich zweifelhafte Geschäfte macht (Fernsehlizenzen und die Unterhaltungsindustrie, aber auch in dubiose Minengeschäfte im Kongo verwickelt) ist er aufgrund dieser Widersprüche umso glaubwürdiger. Er beklagt den Mangel an einer patriotischen Bourgeoisie und kritisiert die kleinlichen Auswüchse eines von Krämerei geprägten Krypto-Kapitalismus, der die natürlichen Reichtümer für ein paar Brosamen verscherbelt. Seiner teilnehmenden Beobachtung zufolge hat diese Elite kein Bewusstsein über die Eigentumsfrage nationaler Ressourcen und ist an der Entwicklung ihres Landes nicht interessiert. Sie melken ihr Land wie eine Milchkuh, um ihren extravaganten Lebensstil in Nachahmung der kolonialen Herren zu finanzieren. Mit dem Mangel an Bewusstsein darüber, dass die natürlichen Ressourcen eigentlich dem von ihnen regierten Volk gehören und zugutekommen sollen, geht deren schamloses Plündern für ausschließlich private Zwecke einher. Die Folge ist eine Vernachlässigung des Wohlergehens der Bevölkerung, die mit Korruption, Kapitalflucht und letztlich einer Brutalität gegen kritische Stimmen verbunden ist (Mbeki 2009, 174).


Multipolarität und die Perspektiven afrikanischer Entwicklung

Systematische neue "Markterschließungsoffensiven" auf dem afrikanischen Kontinent lassen sich spätestens mit dem noch unter der Clinton-Administration verabschiedeten African Growth and Opportunity Act (AGOA) ab dem Jahre 2000 erkennen. Damit wurde durch die USA die handelspolitische Bedeutung Afrikas (die noch vor der Osteuropas liegt) unterstrichen. AGOA machte aber auch deutlich, dass es mit Ausnahme einiger kleiner Nischen (z.B. temporärer Förderung einer angeblich lokalen aber eigentlich ausländisch finanzierten und genutzten Textilindustrie) hauptsächlich um den Export von hochwertigen Maschinen sowie Technologie und andererseits die Sicherung des Imports von Öl und anderen strategischen Rohstoffen ging. Andererseits schickte sich die EU mit den Versuchen einer Neuordnung der Beziehungen zu den AKP-Staaten in der Nachfolge des Cotonou-Vertrages an, in Form von Economic Partnership Agreements (EPAs) eine WTO-Kompatibilität auszuhandeln, die ihrerseits eigene Interessen sichern hilft und die AKP-Staaten neuen handelspolitischen Zwängen unter z.T. weitreichendem Verlust von Tarifpräferenzen unterwirft. Die andauernden Konflikte und endlosen Verhandlungen lassen erkennen, dass die Vorstellungen in Brüssel z.T. auf wenig Gegenliebe stoßen.

Beide Initiativen spiegeln weniger das Bedürfnis an der Ausgestaltung gerechterer Handelsbeziehungen wider als die Sicherung von Marktzugängen nicht zuletzt im jeweiligen Eigeninteresse. Die Neuordnung des innerafrikanischen, strukturpolitischen Selbstverständnisses mit der Umwandlung der OAU zur African Union (AU) und der Verankerung der New Partnership for Africa's Development (NEPAD) korrespondierte mit dieser globalpolitischen Neuordnung unter neoliberalen Vorzeichen (vgl. Kößler/ Melber 2003, Melber 2002, 2004b und 2007b) und resultierte teilweise in messbaren Ergebnissen "guter Regierungsführung", wie z.B. der deutlichen Zunahme friedlicher politischer Machtwechsel im Rahmen verfassungsrechtlich geregelter Prozesse (vgl. Southall/Melber 2006).

Mit der aggressiven Expansionsstrategie Chinas (vgl. Melber 2008) macht ein weiterer Konkurrent um die Sicherung insbesondere von fossilen Energieträgern sowie Absatzmärkten für Billigprodukte seine Aufwartung. Dies hat zu zahlreichen Analysen und Einschätzungen geführt, in denen interessanterweise die europäischen und nordamerikanischen Initiativen nur noch selten überhaupt erwähnt werden. Hinzu positionieren sich mit Indien, Russland und Brasilien (aber auch Südkorea, Mexiko, Malaysia und anderen "Schwellenländern") weitere Mitkonkurrenten um den begrenzten Zugang zu Märkten und natürlichen Ressourcen auf dem afrikanischen Kontinent. Dass sich dabei das Spektrum potenzieller Partner mit der neuen Multipolarität erheblich erweitert, kann Afrikas Interessen nicht schaden. Der neue Handlungsspielraum müsste allerdings nicht noch einmal dazu missbraucht werden, dem weiteren Ausbau des Machtkomplexes von transnationalen Eliten zu dienen.

Die mit dem kurzlebigen Boom zu Beginn des 21. Jahrhunderts einhergehenden volkswirtschaftlichen Wachstumsraten zumindest in den an natürlichen Ressourcen reichen Ländern führten jedoch zu keiner Verminderung der Armut oder zur Schaffung von erkennbaren Voraussetzungen zu tragfähiger dauerhafter Verbesserung der Lebensbedingungen für die jeweilige Bevölkerungsmehrheit. Nutznießer blieben ganz im alten Stil die externen Akteure und deren einheimischen Partner. Die weitgehend mit dem Staatsapparat in den Ländern Afrikas verbandelten Kleptokraten mehrten ihre Pfründe einmal mehr auf Kosten der Bevölkerung. Dabei haben sie mehr Verhandlungsmacht und Manövrierfeld in der neuen Konkurrenz externer Akteure um den Zugang zu Rohstoffen und Märkten. Dem Staat könnte dabei unter einer nicht nur von Eigeninteressen geleiteten Clique korrupter Politiker und Bürokraten eine strategisch wichtige Rolle in der Aushandlung von Bedingungen zufallen, die tatsächlich einer Bevölkerungsmehrheit zugutekommen könnten. Freiwillig wird dies jedoch nicht der Fall sein. So wird viel von der Formierung und den Einflussmöglichkeiten sozialer Bewegungen abhängen, wie sie sich z.B. in Südafrika manifestieren. Deren organisierter Protest in den townships mag Druck von unten schaffen, dem sich die Regierenden nicht zu entziehen vermögen, so sie an der Legitimierung ihrer Rolle interessiert sind.

Letztlich wird es der Widerstand von unten sein, der in den Ländern Afrikas darüber mitentscheiden wird, in welchem Ausmaß die Herrschenden sich der uneingeschränkten Bedienung eines Staates erfreuen können, der noch nie in der Geschichte des Kontinents die Legitimität unter der Mehrheit der Regierten erwerben konnte. Als Herrschaftsinstrument wechselte er von der kolonialen Minderheit unter die Verfügungsgewalt zu einer nachkolonialen Elite, die auch nur ihre eigenen Interessen verfolgte und dementsprechend operierte.

Der zu kleptokratischen Zwecken umfunktionierte Staat in Afrika hat als willfähriges Instrument einer nachkolonialen Elite zu keiner Zeit die Rolle des vorgeblich neutralen Kohäsionsfaktors ausgeübt und damit auch nie eine Arena geschaffen, in der zivilgesellschaftliche Akteure einen nennenswerten Handlungsspielraum hatten, um diesen zu ihren emanzipatorischen Zwecken nutzen zu können. Mit Samir Amin (1987, 2f.) lässt sich dieses eklatante Defizit ziviler Gesellschaft dadurch erklären, dass der in Ländern Afrikas noch immer infantile Krypto-Kapitalismus in seinem Versuchen zur Gewinnmaximierung rudimentär geblieben ist. Primitive Formen der Kapitalakkumulation erfordern keine differenzierte Reproduktion gesellschaftlicher Verhältnisse, die auf eine legitimierende Wirkung staatlicher Instanzen baut und damit die Identifikation mit den herrschenden auch politischen Verhältnissen fördert und sucht. Insofern bedarf es keines, zumindest auf der Erscheinungsebene, autonomen Staates und einer wenigstens scheinbar unabhängigen Bürokratie, um den Eindruck zu erwecken, dass staatliches Handeln dem Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger diene. Entsprechend halbherzig fallen Infrastrukturmaßnahmen, allgemeine Dienste und Erziehungs- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aus. Die Privatisierung öffentlicher Güter (Strom- und Wasserversorgung, Transportwesen) hat nicht die Sicherung einer Minimalexistenz der Benachteiligten im Sinne, sondern die Schaffung neuer Profite ohne staatliche Verantwortung für das Gemeinwohl.

Die davon betroffenen Menschen haben jedoch ungeachtet des offen repressiven Charakters staatlicher Herrschaft vereinzelt mit der Organisierung von Gegenwehr für ihre Forderungen nach menschenwürdiger Existenz begonnen. Militante Anschläge auf die Ölindustrie im Nigerdelta sind dabei nur die spektakulärste Form. Auch Akte organisierter Piraterie vor der Küste Somalias und entlang Westafrikas können als eine Folge der Vernachlässigung der Menschen in Ermangelung eines verantwortlichen Staates gedeutet werden, der für erträgliche Lebensbedingungen sorgt. Weniger spektakulär, aber deutlich erkennbar mehren sich Übergriffe auf in den Ländern operierende Chinesen sowie andere Formen gewalttätiger Fremdenfeindlichkeit, wie nicht zuletzt die Auswüchse in Südafrika in erschreckendem Maße dokumentierten. Sie machen zugleich deutlich, dass die "Stoßrichtung" der aus Frustration gespeisten Aggressionen nicht immer den eigentlichen "Klassenfeind", sondern öfters die noch Schwächeren zum Ziel hat.

Doch auch in Südafrika haben die gegen staatliche Instanzen gerichtete täglichen Protestaktionen in den Ghettos eine Intensität erreicht, die nur von der Frequenz antistaatlicher Proteste in der VR China übertroffen wird. Auch in anderen Ländern formiert sich Widerstand von unten, wie nicht zuletzt das Weltsozialforum in Nairobi im Januar 2007 zu dokumentieren vermochte. Mit den zu erwartenden weiteren Auswirkungen des Klimawandels und der globalen Finanzkrise auf die Verschlechterung der Lebensbedingungen (wie sich dies u.a. in steigenden Nahrungsmittelpreisen und -verknappungen, den verheerenden Folgen von Überschwemmungen und Dürren, aber auch der Landnahme durch ausländische Konzerne zur Nahrungsmittelsicherung in anderen Ländern manifestiert) werden die Protestaktionen den Druck auf die Cliquen an der politischen Macht und in Kontrolle über den Staatsapparat wachsen.

So lange auch die Global Governance im Wesentlichen auf der gesellschaftlichen Organisation in völkerrechtlich souveränen Nationalstaaten basiert, werden die Versuche zur weltweiten Armutsreduzierung immer daran scheitern, dass den nötigen grundsätzlichen Umverteilungsmaßnahmen durch die Wahrung der Eigeninteressen des jeweiligen staatlichen Akteure zu enge Grenzen gesteckt werden. Es wird keine hinreichende "Weltsozialpolitik" geben können, die im Einzelfall das auch extern mitverschuldete Staatsversagen wettmachen könnte. So besehen muss eine Lösung stets von innen kommen. Mehr afrikanischer Kapitalismus könnte, so absurd das klingen mag, ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Am Schluss dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass sie im Kern nicht viel über die Erkenntnisse hinausgehen, die Frantz Fanon bereits vor einem halben Jahrhundert gewonnen hatte: "Eine Bourgeoisie, wie sie sich in Europa entwickeln konnte, hat mit der Verstärkung ihrer Macht eine Ideologie schaffen können. Diese dynamische, gebildete, laizistische Bourgeoisie hat die Akkumulation des Kapitals voll verwirklicht und der Nation ein Minimum an Wohlstand gegeben. In den unterentwickelten Ländern existiert, wie wir gesehen haben, keine wirkliche Bourgeoisie, nur eine kleine Kaste mit langen Zähnen, habgierig und gefräßig, die von einem Geiste des Kleingewinns beherrscht wird und sich mit den Dividenden abfindet, die ihr die ehemalige Kolonialmacht sichert. Diese Schmalspur-Bourgeoisie zeigt, dass sie keiner großen Ideen, keines Erfindungsgeistes fähig ist. Sie erinnert sich an das, was sie in den westlichen Handbüchern gelesen hat, und wird unmerklich nicht zu einer Replik auf Europa, sondern zu seiner Karikatur" (Fanon 1969, 135).


Henning Melber, 1950, Politologe und Soziologe; Geschäftsführender Direktor der Dag Hammarskjöld Stiftung in Uppsala/Schweden.


Anmerkungen:

(1) Dieser Beitrag basiert weitgehend auf bereits in diversen früheren Veröffentlichungen geäußerten Überlegungen.

(2) Am Beispiel des "Caprivizipfels" in Namibia, einer geographischen Monstrosität als Folge dieses Schachers um geostrategisch motivierte koloniale Gebietsaufteilungen, habe ich dies zu konkretisieren versucht (vgl. Melber 2001, 2004a und 2009).


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Nunuhe, Magreth, 2009: A Loota Continua, The Namibian, Windhoek, 10. November

Onimode, Bade, 1988: A Political Economy of the African Crisis. London und New Jersey

Poulantzas, Nicos, 1978: Staatstheorie. Hamburg (Neuauflage 2002)

Sachikonye, Lloyd (Hrsg.), 1995: Democracy, Civil Society and the State. Social Movements in Southern Africa. Harare

Senghaas, Dieter, 1982: Von Europa lernen. Entwicklungsgeschichtliche Betrachtungen. Frankfurt/Main

Shivji, Issa G. (Hrsg.), 1991: State and Constitutionalism. An African Debate on Democracy. Harare

Sichone, Owen (Hrsg.), 1998: The State & Constitutionalism in Southern Africa. Harare

Southall, Roger/Melber, Henning (Hrsg.), 2006: Legacies of Power. Leadership Change and Former Presidents in African Politics. Cape Town und Uppsala

Dies. (Hrsg.), 2009: A New Scramble for Africa? Imperialism, Investment and Development. Scottsville

Teschke, Benno, 2007: Mythos 1648. Klassen, Geopolitik und die Entstehung des europäischen Staatensystems. Münster

van Walraven, Klaas, 1999: Dreams of Power. The Role of the Organization of African Unity in the Politics of Africa 1963-1993. Aldershot


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Hinweis auf weitere Artikel der aktuellen Ausgabe:

WIDERSPRUCH 57 - 2. Halbjahr 2009

Staat und Krise
Finanzmarktkrise, Staatsinterventionismus,
Green New Deal; Staaten in Afrika;
Geschlechtergerechtigkeit; Staatsleitbilder und
marktliberaler Diskurs; Finanz- und Steuerpolitik;
Kritische Arbeitssoziologie; Post-Neoliberalismus;
Deglobalisierung - Strategie von unten;
Arbeitnehmer/innenrechte in Europa

E. Altvater, H. Melber, B. Sauer, H.-J. Bieling,
D. Lampart, W. Vontobel, J. Wissel, K. Dörre,
U. Brand, H. Schäppi, P. Rechsteiner

Diskussion
M. Vester: Wirtschaftlicher Pfadwechsel
P. Oehlke: Soziale Demokratie und Verfassungspolitik
C. v. Werlhof: Post-patriarchalen Zivilisation
W. Völker: André Gorz' radikales Vermächtnis


WIDERSPRUCH 57:
Staat und Krise
208 Seiten, Fr. 25.-, Euro 16.-,
im Buchhandel oder bei
WIDERSPRUCH, Postfach, CH-8031 Zürich.
Tel./Fax 0041 (0)44 273 03 02
vertrieb@widerspruch.ch, www.widerspruch.ch


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Quelle:
Widerspruch 57 - Beiträge zu sozialistischer Politik
29. Jahrgang, 2. Halbjahr 2009, S. 19-30
Herausgeber: Widerspruch, Postfach, 8031 Zürich, Schweiz
Bestelladresse: Tel./Fax 0041 (0)44 273 03 02
E-Mail: redaktion@widerspruch.ch
Internet: www.widerspruch.ch

Widerspruch erscheint halbjährlich.
Einzelheft: 25 Franken / 16 Euro
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2010