Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → FAKTEN


GEWERKSCHAFT/129: Urteil zum Rundfunkbeitrag ist ein wichtiges Signal (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. März 2016

Urteil zum Rundfunkbeitrag ist ein wichtiges Signal - Sender haben Anspruch auf sichere Finanzierung


Berlin, 18.03.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist zufrieden mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. "Wie schon diverse Gerichte und Instanzen zuvor, haben nun auch die Leipziger Richter bestätigt, dass eine allgemeine Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtmäßig ist", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Das Urteil schafft Sicherheit für die Sender und Beschäftigten. Vor allem aber zeigt es, dass der Wechsel von der geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag der richtige Schritt war - und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Digitalzeitalter mit einer Vielzahl von Empfangsmöglichkeiten Anspruch auf eine sichere Finanzierung hat", so Werneke weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Klagen mehrerer Bürgerinnen und Bürger gegen den pauschalen Haushaltsbeitrag behandelt. Sie waren in den Vorinstanzen unterlegen, aber in Revision gegangen.

Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über eine erneute Senkung des Rundfunkbeitrags sei das Urteil wichtig, sagte der ver.di-Vize: "Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ist derzeit dabei, den Sendern wichtige Finanzmittel für die nächste Beitragsperiode zu kürzen. Dabei kämpfen viele Anstalten schon jetzt mit Personalabbau, Beschäftigte arbeiten an der Grenze der Belastbarkeit. Das Urteil ist deshalb auch ein Signal an die Politik, auch in Zukunft für eine ausreichende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen."

Im April 2016 will die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren 20. Bericht vorstellen. Darin wird sie den Bundesländern voraussichtlich eine Senkung des Rundfunkbeitrags für die Beitragsperiode 2017-2020 empfehlen.

*

Quelle:
Presseinformation vom 18.03.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang