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GEWERKSCHAFT/172: G20-Gipfel - die Freiheit der Berichterstattung muss gewährleistet sein (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 7. Juli 2017

G20-Gipfel: ver.di mahnt Einsatzkräfte zur Zurückhaltung - "Journalistinnen und Journalisten dürfen an der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gehindert werden"


Berlin, 07.07.2017 - Im Zusammenhang mit den Protesten und Demonstrationen zum G20-Gipfel in Hamburg mahnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Einsatzkräfte zur Wahrung der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit, die Berichterstattern im öffentlichen Interesse ungehinderte Zugangsrechte gewähre. "Es kann nicht sein, dass Journalistinnen und Journalisten von den Einsatzkräften an der Ausübung ihres Berufs gehindert werden. Die Öffentlichkeit muss sich ein differenziertes Bild von der Situation in Hamburg machen können", stellte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß am Freitag klar: "Die Freiheit der Berichterstattung muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein."

Es mehren sich Berichte von Journalistinnen und Journalisten, die in den zurückliegenden Stunden wiederholt von Einsatzkräften der Polizei trotz gültigen Presseausweises bei der Arbeit behindert wurden. "Wir erwarten, dass die dem Artikel 5 (Presse- und Informationsfreiheit) entsprechenden Rechte von den Einsatzkräften respektiert und ihrerseits durchgesetzt und der bundeseinheitliche Presseausweis als Legitimation für die professionelle journalistische Arbeit im öffentlichen Interesse anerkannt werden", betonte Haß.

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Quelle:
Presseinformation vom 07.07.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2017

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