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MELDUNG/698: Kreative Freiräume stärken - Mehr Geld für künstlerisch herausragende Filme (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kreative Freiräume stärken: Mehr Geld für künstlerisch herausragende Filme


Die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters hat die zentralen Eckpunkte zur nachhaltigen Stärkung der kulturellen Filmförderung vorgestellt. Monika Grütters erklärte: "Ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung künstlerisch anspruchsvoller Filmproduktionen ist die kulturelle Filmförderung meines Hauses. Mir ist es mit Hilfe des Deutschen Bundestages gelungen, die Mittel im Haushalt 2016 dafür um 15 Mio. Euro zu erhöhen. In diesem Jahr stehen insgesamt rund 28 Mio. Euro allein für die Stärkung und den Ausbau des kulturell und künstlerisch herausragenden deutschen Kinofilms zur Verfügung. Das Budget der kulturellen Filmförderung hat sich im Vergleich zu den bisher verfügbaren Mitteln mehr als verdoppelt. Damit kann ich eines meiner zentralen kulturpolitischen Anliegen umsetzen."

Mit den zusätzlichen Mitteln soll den Kreativen im Filmbereich ein noch größerer künstlerischer Freiraum ermöglicht werden, unabhängig von Standorteffekten oder Erwartungen an den ökonomischen Erfolg eines Films. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die kulturelle und künstlerische Qualität von Kinoproduktionen. Monika Grütters: "Wichtig ist mir, dass jede Kunstförderung auch neuen Talenten die Möglichkeit zur Entfaltung gibt. Sie muss offen sein für neue Formen des filmischen Schaffens, so dass Kreativität und das Experiment im Vordergrund stehen. Ziel der jurybasierten kulturellen Filmförderung ist es, kreative Unabhängigkeit zu ermöglichen. Mutige Filme werden immer ihr Publikum finden."

• Zusätzliche 15 Mio. Euro sollen hauptsächlich in die Produktionsförderung im Bereich des Langfilms (Spiel-, Kinder-, Dokumentarfilm) fließen. Die bisherige Förderhöchstsumme von 250 000 Euro soll auf bis zu 1 Mio. Euro sowie das Höchstbudget von 2,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro angehoben werden. Zudem soll der zulässige Anteil der Fördersumme am Gesamtbudget auf bis zu 80 % erhöht werden. In Ausnahmefällen kann auch hiervon abgewichen werden.

• Festlegung eigener Fördertöpfe für die Bereiche Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilm

• Quantitativer Ausbau der Drehbuchförderung sowie Etablierung einer Stoffentwicklungsförderung für Dokumentarfilme

• Aufstockung der Verleihförderung sowie der Kinoprogrammpreisprämien mit dem Ziel der besseren Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit kulturell herausragender Filme

• Einführung eigenständiger unabhängiger Jurys für die Produktionsförderung von Spielfilmen und Dokumentarfilmen sowie Erhöhung der Anzahl der Einreichtermine und Sitzungen für die Jurys.

Einzelheiten zur Stärkung der kulturellen Filmförderung der BKM finden Sie unter:
www.kulturstaatsministerin.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Februar 2016
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2016

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