Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR) - Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019
WDR-Haushalt 2020
Ausgeglichenes Ergebnis dank großer Sparanstrengungen
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 dem WDR-Haushalt 2020 zugestimmt. Einnahmen von rund 1,42 Mrd. Euro stehen Ausgaben von rund 1,59 Mrd. Euro im Betriebshaushalt gegenüber.
Dem WDR ist es dank großer Anstrengungen gelungen, auch für das Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dabei konnten die von der WDR-Geschäftsleitung beschlossenen Einsparvorgaben erfolgreich umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Personalausgaben, die durch den sozialverträglichen Abbau von 500 Planstellen bis Ende 2020 gesenkt wurden. Hinzu kommt eine dauerhafte Kürzung von Sachetats. In Zukunft werden sich darüber hinaus Einsparungen aus der ARD-Strukturreform ergeben.
Der ausgeglichene Haushalt ist gelungen, obwohl der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht erhöht und im Jahr 2015 sogar um 48 Cent reduziert wurde. Zwar konnte der WDR zum 31.12.2017 eine bis dato gesperrte Beitragsrücklage auflösen. Diese steht dem WDR in der laufenden Beitragsperiode bis Ende 2020 zur Kompensation von Fehlbeträgen zur Verfügung und trägt damit auch zur Beitragsstabilität im Zeitraum bis 2020 bei. Die Mittel aus der Beitragsrücklage alleine hätten aber nicht gereicht, die inflationsbedingten Kostensteigerungen auszugleichen. Dies ist nur durch die großen Sparanstrengungen der vergangenen Jahre möglich.
Im Finanzplan für das kommende Haushaltsjahr - hierin werden die tatsächlich fälligen Einnahmen und Ausgaben erfasst - verbleibt ein Fehlbetrag von 134,9 Mio. Euro (s. Erläuterung unten). Dieser wird der dafür vorgesehenen Allgemeinen Ausgleichsrücklage entnommen.
Erläuterung:
Betriebshaushalt und Finanzplan sind zwei unterschiedliche
Instrumente, um die finanzielle Situation eines Unternehmens
abzubilden. Der Betriebshaushalt stellt Erträge und Aufwendungen
gegenüber. Hierin enthalten sind auch sogenannte kalkulatorische
Erträge und Aufwendungen. Diese verursachen aktuell noch keine
Geldabflüsse, müssen aber aus gesetzlichen Gründen erfasst werden, zum
Beispiel die Aufwendungen für Altersversorgungsrückstellungen oder
Abschreibungen. Der Betriebshaushalt sagt alleine noch nichts über das
liquide Ergebnis des Geschäftsjahres aus, welches laut den
gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen sein muss. Daher werden im
Finanzplan die tatsächlich fälligen Einnahmen und Ausgaben erfasst und
somit das liquide Ergebnis ermittelt.
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Quelle:
Presseinformation vom 12. Dezember 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2019
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