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ORTHOPÄDIE/368: Patientenleitlinie zeigt Menschen mit Rückenschmerzen Behandlungsoptionen auf (DGOU)


Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie - 8. März 2018

Patientenleitlinie zeigt Menschen mit Rückenschmerzen Behandlungsoptionen auf

Tag der Rückengesundheit


Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) weisen anlässlich des Tages der Rückengesundheit am 15. März 2018 auf die Nationale VersorgungsLeitlinie nicht-spezifischer Kreuzschmerz (NVL) als Version für Patienten hin. Die Patientenleitlinie informiert Betroffene darüber, wie Kreuzschmerzen aus ärztlicher Sicht eingeordnet und behandelt werden können. Beispielsweise erklärt sie, warum Bewegung statt Bettruhe bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen wichtig ist und Ärzte häufig nicht sofort eine Bildgebung veranlassen.

Die 100-seitige Publikation können sich Betroffene auf der Website des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) unter www.patienten-information.de herunterladen. Zu den wichtigsten Empfehlungen liegen Kurzinfos von je einer Seite vor. "Vielfach suchen Patienten nach vertrauenswürdigen Quellen im Internet. Mit der Patientenleitlinie erhalten sie Einblick in die ärztliche Vorgehensweise bei Rückenschmerzen. Den behandelnden Mediziner kann die Leitlinie jedoch nicht ersetzen", erläutert DGOU-Generalsekretär Prof. Bernd Kladny.

Die Patientenleitlinie richtet sich an Menschen mit Kreuzschmerzen, bei denen es keine Hinweise auf eine gefährliche Ursache oder krankhaft veränderte Strukturen als Ursache gibt - man spricht hierbei vom nicht-spezifischen Rückenschmerz. Wenn Kreuzschmerzen akut auftreten, erhoffen sich Patienten häufig Sicherheit durch ein Röntgenbild oder eine Magnetresonanztomographie (MRT). Bildgebende Diagnostik ist jedoch bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen zunächst überflüssig. "Fehlen Hinweise auf gefährliche oder spezifische Ursachen für Kreuzschmerzen wie Frakturen, Infektionen oder einen Bandscheibenvorfall, helfen eine symptomatische Behandlung und Bewegung. Röntgen- oder MRT-Aufnahmen bringen da zu Beginn keinen Nutzen. Ein Gespräch mit dem Patienten und eine sorgfältige körperliche Untersuchung sind viel wichtiger", erklärt BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher.

Die Patientenleitlinie überträgt die für Ärzte formulierten wissenschaftlichen Empfehlungen der NVL in eine allgemeinverständliche Sprache. Hinter nicht-spezifischen Rückenschmerzen steckt nur selten eine ernsthafte Erkrankung. In 60 bis 85 Prozent aller Fälle ist der Grund für die Schmerzen nicht eindeutig erkennbar. Stress, mangelnde Bewegung, verspannte Muskeln, aber auch psychische Belastungen können die Probleme auslösen. Die Schmerzen verschwinden innerhalb weniger Wochen von selbst. "Wichtig ist, auch bei Rückenschmerzen in Bewegung zu bleiben", sagt Dr. Matthias Psczolla, Facharzt für Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Manuelle Medizin und Spezielle Schmerztherapie. "Denn moderate Bewegung stärkt die Rückenmuskulatur, schmiert die Gelenke und massiert die Bandscheiben. Dies ist wichtig für einen gesunden Rücken. Muskeln, Wirbel, Bandscheiben, Gelenke und Bänder müssen perfekt zusammenspielen, damit sich der Rücken gut bewegen kann und funktioniert. Bettruhe dagegen ist schädlich, denn sie kann die Beschwerden verstärken."

Die wichtigsten Empfehlungen der Patientenleitlinie Kreuzschmerz:

Zurückhaltende Diagnostik: Beim Fehlen "roter Fahnen" als Warnhinweis auf eine gefährliche Erkrankung soll der Einsatz bildgebender Verfahren erst geprüft werden, wenn die Schmerzen länger als vier bis sechs Wochen anhalten.

Bewegung statt Bettruhe: Ärzte sollen Patienten zu körperlicher Aktivität auffordern und von Bettruhe abraten. Denn werden die Muskeln geschont, werden sie schnell schwach. Jede Art von Bewegung ist hilfreich bei der Genesung.

Schmerzmittel: Wenn Kreuzschmerzen so heftig sind, dass Betroffene eine Schonhaltung einnehmen, können schmerzlindernde Medikamente helfen. Sie können unterstützen, damit Schmerzen nicht so stark wahrgenommen werden und die so wichtige Bewegung möglich ist.

Psyche und soziales Umfeld beachten: Bereits beim ersten Arztkontakt sollen Belastungen im persönlichen Umfeld des Patienten, Schwierigkeiten mit der Familie oder dem Arbeitsplatz besprochen werden, damit die Rückenschmerzen nicht chronisch werden.

Massage, Akupunktur & Co: Massage und Akupunktur gelten als Verfahren, die eher passives Verhalten fördern. Sie sollten deshalb nicht oder nur in Verbindung mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.

Chronische Schmerzen - Kombinierte Behandlung: Bessern sich Kreuzschmerzen nach einigen Wochen nicht, sollten unterschiedliche Behandlungsansätze kombiniert werden. Ein Schwerpunkt bleibt die Bewegung, daneben können psychologische Therapieangebote, medikamentöse Schmerzbehandlung und Maßnahmen zur Stressbewältigung eine Rolle spielen.


Hintergrund:
Grundlage für die Patientenleitlinie ist die Nationale VersorgungsLeitline (NVL) Nicht-spezifischer Kreuzschmerz. Die 2. Auflage wurde 2017 von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht. Sie entstand in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen und Fachgesellschaften. Daran beteiligt waren auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU).


Veranstaltungshinweis:
Das Thema Wirbelsäule ist eines der Schwerpunktthemen auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vom 23. bis 26. Oktober 2018 in Berlin.

Weitere Informationen:
Die Patientenleitlinie Kreuzschmerz finden Sie unter:
https://www.patienten-information.de/patientenleitlinien/patientenleitlinien-nvl/kreuzschmerz

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgou.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1739

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Pressemitteilung vom 8. März 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2018

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