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RADIOLOGIE/275: Strahlenschutz - Neue diagnostische Referenzwerte für Röntgen veröffentlicht (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 10/2016

Strahlenschutz
Absenkung der Referenzwerte

von Andreas Ernst-Elz


Neue diagnostische Referenzwerte für Röntgen veröffentlicht

Im Jahr 2003 wurden erstmals diagnostische Referenzwerte DRW für die meisten radiologischen Verfahren sowie für nuklearmedizinische Untersuchungen vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS veröffentlicht. 2010 bzw. 2012 wurden diese überarbeitet und sind seitdem als Maßstab für diese diagnostischen Verfahren zugrunde zu legen.

Am 22.06.2016 hat das BfS nun erneut die DRW für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen überarbeitet und am 15.07.2016 veröffentlicht, abrufbar ist der Text unter www.bfs.de/diagnostische-referenzwerte. Unverändert bleiben die DRW für die Nuklearmedizin.

Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung betreffen nicht nur eine erneute Absenkung der Zahlenwerte bei fast allen radiologischen Verfahren, sondern auch die Neuaufnahme weiterer Methoden und Anwendungen. Bisher waren die Verfahren in fünf Tabellen dargestellt, jetzt enthalten die DRW acht Tabellen. Neu hinzugenommen wurden Durchleuchtungen an Kindern. Die diagnostische und interventionelle Durchleuchtung an Erwachsenen wurde erweitert und in zwei getrennte Tabellen als "diagnostische Durchleuchtung" und als "interventionelle Eingriffe" aufgeteilt. Schließlich sind die Klassifizierungen der Kinder bezüglich der Altersgruppen anders definiert worden und insbesondere um Gewichtsangaben ergänzt worden. Die nunmehr acht Tabellen haben folgende Überschriften:

  • Tabelle 1: DRW für konventionelle Projektionsaufnahmen am Erwachsenen
  • Tabelle 2: DRW für mammographische Untersuchungen
  • Tabelle 3: DRW für konventionelle Projektionsaufnahmen am Kind
  • Tabelle 4: DRW für diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Erwachsenen
  • Tabelle 5: DRW für diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Kind
  • Tabelle 6: DRW für interventionelle Eingriffe am Erwachsenen
  • Tabelle 7: DRW für Computertomographie (CT)-Untersuchungen am Erwachsenen
  • Tabelle 8: DRW für CT-Untersuchungen am Kind

Im Anschluss an die Tabellen folgen Erläuterungen, Hinweise und Begründungen zu den neu gefassten Tabellen und zu den Änderungen gegenüber der früheren Fassung.

Nach wie vor gilt, dass die DRW keine zwingend einzuhaltenden Grenzwerte sind, sondern Referenzwerte, deren Überschreitung zulässig ist, wenn es hierfür einen rechtfertigenden Grund gibt. Dieser dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle im Gewicht der Patienten liegen, da die Zahlenwerte anhand von "Durchschnitts"-Patienten bezüglich deren Gewicht und Größe festgelegt wurden. In solchen Überschreitungsfällen kann es sich daher durchaus um eine korrekte Röntgenanwendung handeln. Für den Anwender bedeutet das, dass zu jeder Anwendung der Dosiswert jedes Patienten aufzuzeichnen ist und bei Überschreiten des jeweiligen Referenzwertes auch eine Begründung hierfür. Im Prüfverfahren der Ärztlichen Stellen wird daher zuerst geprüft, ob der Mittelwert über zehn Patientendaten den DRW überschreitet. Ist dies der Fall, wird im Detail geprüft, ob Begründungen für das Überschreiten des DRW dokumentiert sind. Nur wenn nachweislich die DRW unbegründet und im Wiederholungsfall überschritten werden, muss die Ärztliche Stelle die Strahlenschutzbehörde informieren.

Zur Erleichterung der Erfassung und Übermittlung der Daten an die Ärztliche Stelle und in anonymisierter Form an das BfS hat dieses eine Excel-Tabelle entworfen, deren Muster von den Ärztlichen Stellen in Schleswig-Holstein zugesandt werden kann.

Gemäß § 17a Absatz 1 der RöV sind diese neuen DRW ab sofort für die Untersuchungen am Menschen zugrunde zu legen. Die Ärztlichen Stellen sind gebeten, ihre Überprüfungen ebenfalls auf diese Werte abzustellen.


Andreas Ernst-Elz, Referat Strahlenschutz Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 10/2016 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2016/201610/h16104a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
69. Jahrgang, Oktober 2016, Seite 36
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dirk Schnack (Ltg.)
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2016

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