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ZAHN/275: Erfolgsrate geprüfter Zahnimplantate (idw)


Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. - 28.11.2018

Geprüfte Zahnimplantate haben wissenschaftlich belegte, hohe klinische Erfolgsraten


Generell sollten nur Zahnimplantate eingesetzt werden, deren Langzeiterfolg in klinischen Studien belegt ist, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Implantologie anlässlich ihres 32. Kongresses, der vom 29.11. bis 1.12. in Wiesbaden stattfindet.

In Deutschland werden von Zahnärztinnen und Zahnärzten pro Jahr schätzungsweise 1,3 Millionen Zahnimplantate gesetzt. Entsprechend der Einteilung von Medizinprodukten in insgesamt vier Risikoklassen werden Implantate - aus Titan oder Keramik - der Risikoklasse IIb zugeordnet (hohes Risiko). In dieser Gruppe befinden sich beispielsweise auch Intraokularlinsen.

Angesichts von mehr als 200 verschiedenen Implantatsystemen, die auch hierzulande verfügbar sind, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft generell den Einsatz von Implantatsystemen, die wissenschaftlich dokumentiert und deren Langzeiterfolg in klinischen Studien nachgewiesen wurde. "Diese Studien belegen, dass die Erfolgsraten einer Implantattherapie nach zehn Jahren zwischen 93 und 98 Prozent liegen. Wir als Gesellschaft kooperieren darum auch nur mit Herstellern, die eine qualitäts- und wissenschaftlich orientierte Entwicklungsarbeit leisten", sagt DGI-Präsident Prof. Dr. Frank Schwarz.

"Wir empfehlen auch Patientinnen und Patienten, im Falle einer geplanten Implantatbehandlung, ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin zu fragen, ob für das jeweils empfohlene System der Langzeiterfolg wissenschaftlich belegt ist." Auch die Deutsche Stiftung Implantologie, eine Stiftung der Gesellschaft, setzt sich für eine gute Patienteninformation ein.

Die Gesellschaft begrüßt die neue europäische Verordnung über Medizinprodukte (MDR), die bis 2020 bisherigen Regelungen ablöst, aber ihre Wirkungs bereits jetzt schon entfaltet. Prof. Schwarz: "Die CE-Kennzeichnung ist per se leider kein Beleg für eine klinische Dokumentation. Durch die neue Medizinprodukteverordnung werden nun die Anforderungen an eine Zulassung und zukünftige Rezertifizierung deutlich verschärft. Eine qualitativ hochwertige klinische Dokumentation obliegt dann nicht mehr nur dem good will des Herstellers."

Das Potenzial der personalisierten Medizin zeigt sich in der Zahnmedizin. Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e.V. hat ihren 32. Kongress diesem Thema gewidmet. Die Tagung, an der mehr als 1500 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus zehn Ländern teilnehmen, findet vom 29. November bis 1. Dezember 2018 in Wiesbaden statt.


Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1345

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. - 28.11.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2018

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