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ARBEITSMEDIZIN/396: Gewalt am Arbeitsplatz - Tabus aufbrechen (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - 21. Mai 2015

Gewalt am Arbeitsplatz: Tabus aufbrechen


Hamburg - Angeschrien, geschlagen, mit dem Messer bedroht: Immer wieder kommen Berufstätige bei ihrer Arbeit mit Aggressionen und Gewalt in Kontakt. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäusern, ärztlichen und therapeutischen Praxen, Beratungsstellen und Apotheken. Damit Unternehmen systematisch vorbeugen können und Betroffene Hilfe erhalten, ist es wichtig, dass das Thema enttabuisiert wird. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.

Über Vorfälle sprechen

"Sowohl Betroffene als auch Betriebe tun sich zum Teil schwer, mit dem Thema offen umzugehen", berichtet Dr. Heike Schambortski, Präventionsexpertin der BGW. "Gerade im Gesundheits- und Sozialbereich bewerten Beschäftigte Gewalterfahrungen manchmal als persönliches Versagen, schweigen aus Scham- oder Schuldgefühlen." Auf betrieblicher Ebene behinderten bisweilen Sorgen ums Image die systematische Prävention. "Dabei gewinnen alle Beteiligten, wenn sie die Tabus aufbrechen", fährt Dr. Schambortski fort: "Opfer von Übergriffen erhalten professionelle Hilfe und der Betrieb gewinnt wichtige Erkenntnisse für die künftige Vorsorge." Sie empfiehlt, auch kleinere Vorkommnisse zu besprechen. "Eine wichtige Rolle für die Kommunikation im Betrieb spielen die Führungskräfte", so die Expertin. "Da es bei Gewaltvorfällen vermutlich eine hohe Dunkelziffer gibt, sollten sie das Thema immer mal wieder ansprechen - etwa in Teamsitzungen."

Gefährdungen beurteilen

Wie bei anderen Gefahren beginnt der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch beim Thema Gewalt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. In sieben definierten Schritten hat die Unternehmensleitung zu ermitteln, welchen physischen und psychischen Risiken ihre Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind und wie sich diese minimieren lassen. Mit einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung sichern sich die Arbeitsschutzverantwortlichen auch rechtlich gegen etwaige Haftungsrisiken ab.

Präventionsmaßnahmen treffen

Beim Vorbeugen von Gewalt und daraus resultierenden Verletzungen greifen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen eng ineinander.

  • Auf der technischen Seite spielen beispielsweise Fluchtmöglichkeiten, Rückzugsräume, die Beleuchtung und/oder das Vermeiden gefährlicher Gegenstände eine Rolle. Bei gefährlicher Alleinarbeit kann sich der Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten anbieten.
  • In puncto Organisation geht es unter anderem um das Alarmierungssystem, den Notfallplan und die Rettungskette. Weitere Themen sind hier die Handlungsspielräume der Beschäftigten zur Deeskalation, Fachkonzepte zur Betreuung spezieller Personengruppen wie etwa demenziell Erkrankter, die Erstbetreuung nach Vorfällen sowie das systematische Auswerten von Vorfällen.
  • Personenbezogen gilt es unter anderem, Know-how zum deeskalierenden Verhalten aufzubauen und die Beschäftigten regelmäßig zum Umgang mit Gewalt zu unterweisen. Wo häufiger mit Übergriffen zu rechnen ist, kann ferner das Erlernen von Abwehr- und Befreiungstechniken sinnvoll sein. "Aber Vorsicht", warnt Dr. Schambortski: "Falsche Abwehrtechniken bei Übergriffen bergen ein hohes Verletzungsrisiko für alle Beteiligten. Reine Selbstverteidigung ist im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege nicht das Richtige. Besser eignen sich hier spezielle Techniken, die das therapeutische Verhältnis zwischen Beschäftigten und Betreuten berücksichtigen."
Hilfe der BGW und weitere Informationen

Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der Gewaltprävention. Sie bietet unter anderem Informationen, Beratung, Seminare sowie die Ausbildung innerbetrieblicher Deeskalationstrainer und -trainerinnen an. Ebenso hilft sie, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Arbeit einen Übergriff erlitten haben. Mehr dazu ist unter www.bgw-online.de/gewalt zu erfahren.

Thema beim BGW forum 2015

Der Umgang mit Gewalt und Aggressionen ist auch Thema beim Fachkongress "BGW forum 2015 - Gesundheitsschutz und Altenpflege" vom 7. bis 9. September 2015 in Hamburg. In mehreren Vorträgen und Workshops werden Lösungen vorgestellt, die sich direkt in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Insgesamt umfasst das "BGW forum 2015" über 170 Einzelveranstaltungen zu verschiedensten Aspekten des Gesundheitsschutzes in Einrichtungen der Altenpflege. Weitere Informationen finden sich im Buchungsportal
www.bgwforum.de

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
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Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation
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Telefon: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2015

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