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UROLOGIE/210: "Der verkaufte Patient" - Heißes Eisen auf dem 61. Urologen-Kongreß (idw)


Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. - 24.08.2009

Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. initiiert öffentlichen Diskurs um Kopfprämien

"Der verkaufte Patient"
Heißes Eisen auf dem 61. Urologen-Kongress


Sie steht noch nicht im Visier der Öffentlichkeit, doch sie ist längst Realität: die sogenannte Kopfprämie oder Zuweiserpauschale. Im Klartext handelt es sich um bezahlte Leistungen nach GOÄ, die das 10- bis 20-fache dessen ausmachen, was ein Urologe ansonsten pro Quartal für die Behandlung eines Patienten vergütet erhält. Diese Bezahlung erfolgt im Rahmen der Einweisung durch Kliniken an niedergelassene, zuweisende Ärzte. Daraus resultiert eine ethische und juristische Grauzone.

Diese Praxis nimmt die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) auf ihrer 61. Jahrestagung vom 16. bis 19. September in Dresden zum Anlass, um mit dem Forum "Der gekaufte/verkaufte Patient" eine öffentliche Diskussion anzustoßen.

"Persönlich halte ich die von verschiedenen Arztgruppen, auch von Urologen, praktizierte Einweisungsvergütung für hochproblematisch. Die DGU-Programmkommission sorgt mit der Aufnahme der Thematik in das diesjährige Kongress-Programm dafür, dass unsere medizinische Fachgesellschaft als eine der ersten die augenscheinlich kritischen Fragen offen diskutiert und damit den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs über die Folgen des zunehmenden Wettbewerbs im Gesundheitssystem offensiv anregt", sagt der amtierende DGU-Präsident Professor Dr. med. Dr. h. c. Manfred Wirth, Direktor der Klinik und Poliklinik für Urologie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden.

Die Situation: Vergangene Reformen haben eine wirtschaftliche und wettbewerbliche Ausrichtung in das Gesundheitssystem getragen. Vor allem in Ballungsräumen, wo die Konkurrenz unter den Kliniken besonders groß ist, versuchen diese nun zunehmend, ihre Wirtschaftlichkeit durch hohe Fallzahlen zu sichern, indem sie den regelmäßig zuweisenden Ärzten für Patienten, die mit bestimmten Diagnosen für eine stationäre Behandlung überwiesen werden, eine Vergütung leisten. Ob die Zuweiser die Prämie fordern oder annehmen - es bleibt ein juristisch und ethisch überaus fragwürdiges Procedere. Die Ärztliche Berufsordnung (MBO) ist eindeutig. So enthält der Paragraph 31 das explizite Verbot der "unerlaubten Zuweisung von Patienten gegen Entgelt".

"Konstruierte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken über vor oder nach dem Klinikaufenthalt erbrachte Leistungen des Zuweisers dienen der Rechtfertigung der Einweisungsvergütung, bleiben aber letztlich die Suche nach juristischen Schlupflöchern", urteilt der Fürther Urologe Professor Dr. Lothar Weißbach. "Denn es bleibt fraglich, ob diese Leistungen erbracht werden, angemessen oder notwendig sind." Zumindest wurden die erbrachten Dokumentationen bisher nicht ausgewertet. Entsprechende Gerichtsurteile bestätigen diese Einschätzung.

Die derzeitige Praxis hat Folgen: für die Wahrung der Unabhängigkeit ärztlichen Handelns; für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sein Recht auf freie Arztwahl und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, der sich, wenn ihm die finanzielle Kooperation seines Arztes mit einer Klinik verschwiegen wird, "verkauft" fühlt. Konsequenzen entstehen auch für das System, denn über diese Art Kopfprämien, die aus dem Entgelt für die stationäre Leistung bestritten werden, fließt Geld aus dem stationären Bereich in den ambulanten Bereich und es stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die Fallpauschalen insgesamt zu hoch sind. In der Konsequenz droht eine Kürzung derselben. Nicht zuletzt kann die gezielte Lenkung von Patientenströmen zu einer Aushebelung der Behandlungsqualität als Steuermechanismus führen, was gegebenenfalls wiederum zum Schaden der Patienten ist.

Unmoralisch, unlauter, korrupt oder regulärer Wettbewerb um Patienten? Ist die Situation in der Urologie nur die Spitze des Eisbergs? Mit dem Forum "Der gekaufte/verkaufte Patient" eröffnet die DGU auf ihrer 61. Jahrestagung eine überfällige Diskussion und verleiht ihren Forderungen nach Engagement der Standesorganisationen und nach Transparenz Ausdruck. Die Fachgesellschaft selbst hat sich in der aktuellen Ausgabe ihres offiziellen Publikationsorgans ("Der Urologe", August 2009, Band 48, Heft 8, Seite 949) klar positioniert und lehnt finanzielle Anreize bei der Patientenzuweisung ab. "Angesichts des politisch gewollten Wettbewerbs geht es bei dem Disput über Einweiservergütung am Ende um die Frage: 'Wie viel Marktwirtschaft verträgt unser Gesundheitssystem'?", so Professor Dr. Lothar Weißbach.


Weitere Informationen:
DGU-Kongress- Pressestelle
Bettina-Cathrin Wahlers
Sabine Martina Glimm
Stremelkamp 17, 21149 Hamburg
E-Mail: info@wahlers-pr.de
www.dgu-kongress.de
www.urologenportal.de

• Kongress-Akkreditierung und Anmeldung zu den Pressekonferenzen:
http://www.presseportal.de/otsEinladung/event/8a988089ab

Hintergrundinformationen:

Prof. Dr. O.W. Hakenberg
Urologische Universitätsklinik Rostock, Rostock
"Der verkaufte Patient - Zum ethischen Wert von Kopfprämien aus medizinischer Sicht"
Urologe 2009, 48:858-863
DOI 10.1007/s00120-009-2030-4
Online publiziert: 9. Juli 2009
© Springer Medizin Verlag 2009

F. Schramm
Koch Staats Kickler Schramm & Partner, Kiel
"Der gekaufte Patient - Zum ethischen Wert von Kopfpauschalen aus juristischer Sicht"
Urologe 2009, 48:858-863
DOI 10.1007/s00120-009-2030-4
Online publiziert: 9. Juli 2009
© Springer Medizin Verlag 2009

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgu-kongress.de
http://www.urologenportal.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution795


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.
Bettina-Cathrin Wahlers, 24.08.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2009