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UROLOGIE/223: Brachytherapie bei Prostatakrebs - Innovationstransfer verbessern! (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - Freitag, 26. November 2010

BVMed-Diskussionsrunde zur Brachytherapie bei Prostatakrebs:
"Innovationstransfer muss verbessert werden"


Berlin. Die LDR-Brachytherapie bei Prostatakrebs ist eine gleichwertige Therapieoption, erhöht die Lebensqualität der Patienten und ist sogar wirtschaftlicher als die Regelleistung. Das ist das Zwischenergebnis des Integrierten Versorgungsvertrags der Techniker Krankenkasse (TK) in vier Regionen mit rund 2.500 behandelten Patienten. Klaus Rupp von der TK stellte die Ergebnisse auf einer BVMed-Diskussionsrunde zur Brachytherapie am 23. November 2010 in Berlin vor. Trotz langjähriger positiver Erfahrungen ist die LDR-Brachytherapie im ambulanten Bereich jedoch noch immer nicht in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will nun mit einer randomisierten Studie die Evidenz der Methode erhöhen. Eine große Herausforderung ist aus den erfahrungen frührerer Studien die Frage der Patientenrandomisierung, wenn es eine schonendere Therapieform gibt. Für den BVMed ist das lange Verfahren ein Beleg dafür, dass der Innovationstransfer in Deutschland weiter verbessert werden muss. So müsse im ambulanten Bereich bei gleichen strukturellen Voraussetzungen wie im Krankenhaus ebenfalls das innovationsfreundliche Prinzip der "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" gelten.

Olaf Winkler, Leiter Gesundheitssystem beim Bundesverband Medizintechnologie, führte in die Thematik ein. Der Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern: 60.000 sind jährlich betroffen, 11.000 versterben daran. Obwohl diese Krebsart ein langsames Wachstum aufweist, ist es wichtig, diese frühestmöglich zu behandeln. Nur solange der Tumor noch auf die Prostata begrenzt ist, besteht eine hohe Heilungschance. In diesem Stadium ist die LDR-Brachytherapie eine primäre, schonende Therapieoption. Diese Methode wird weltweit erfolgreich eingesetzt. Dennoch diskutiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit dem Jahr 2003 die Erstattungsregelung ohne positive Entscheidung.

Dr. Stefan Machtens, Chefarzt Urologie am Marienkrankenhaus Bergisch-Gladbach, wendet die LDR-Brachytherapie seit elf Jahren an. Er betonte die großen medizintechnischen Schrittinnovationen, die dabei in den letzten Jahren erzielt werden konnten: beispielsweise durch die computerunterstützte Dosisplanung und den Ultraschall, der die exakte Ablage der Seeds in der Prostata ermöglicht. Moderne Technologien verhindern mittlerweile auch die Gefahr einer Verschleppung der Seeds außerhalb der Prostata. Die amerikanische Fachgesellschaft sieht deshalb in der LDR-Brachytherapie eine gleich effektive Therapieform wie die Bestrahlung von außen und die radikale Entfernung. Auch in Deutschland sieht die aktuelle Leitlinie aus dem Jahr 2009 die interstitielle LDR-Brachytherapie als Therapieoption vor. "Die Low-Dose-Rate-Brachytherapie (LDR-Brachytherapie) ist bei Patienten mit Prostatakarzinomen des niedrigen Risikoprofils als ein alternatives therapeutisches Verfahren sowohl zur radikalen Prostatektomie als auch zur perkutanen Strahlentherapie anzusehen", heißt es in der Leitlinie. Der Vorteil der Brachytherapie liege in der geringen Invasivität des Eingriffs und der Minimierung von Nebenwirkungen. Dabei gehe es um eine geringe Häufigkeit von Belastungsinkontinenz und erektile Dysfunktion.

Einen Betroffenenbericht gab Hans-Joachim Glanzberg aus Berlin. Der heute 60-jährige bekam 2003 die Diagnose Prostatakrebs mit guten Heilungsmöglichkeiten gestellt. Sein Arzt empfahl als einzige Möglichkeit die Totaloperation. Er holte sich daher eine Zweitmeinung ein und entschied sich für die schonendere Therapieoption Brachytherapie. Der Eingriff erfolgte im Februar 2004: "Donnerstag war die Vorbereitung, Freitag der Eingriff, am Montag ging ich wieder zur Arbeit". Seitdem habe er keine Einschränkungen in der Lebensqualität. Die Kosten des gesamten Eingriffs in Höhe von 8.000 Euro musste er jedoch privat bezahlen, seine Kasse verweigerte die Erstattung.

Klaus Rupp, Leiter des Fachbereichs Versorgungsmanagement bei der TK Hamburg, betonte den Gestaltungsspielraum, den eine gesetzliche Krankenkasse beispielsweise durch Integrierte Versorgungsvorträge (IV) habe, wenn eine Therapie nicht verboten sei. "Diesen Gestaltungsrahmen nutzen wir  insbesondere um das Gebot 'ambulant vor stationär' umzusetzen", so Rupp. Über solche Selektivverträge werden Daten und Erkenntnisse gewonnen, die für die weitere Entwicklung wertvoll seien. Einen IV-Vertrag für die LDR-Brachytherapie gebe es für Berlin, Heidelberg, Kiel und München. Das Zwischenergebnis mit rund 2.500 behandelten Patienten zeige eine erhöhte Lebensqualität der Patienten bei einer gleichwertigen Therapieoption, die sogar wirtschaftlicher als die Regelleistung sei. Gegenüber der Totalentfernung liege der Kostenvorteil nach ersten Auswertungen bei rund 2.000 Euro pro ambulanten Fall.

Die Vorteile des modernen und schonenden Verfahrens betonte in der Podiumsdiskussion auch PD Dr. Dirk Böhmer, Radio-Onkologe und Strahlentherapie an der Charité Berlin. Dr. Michael Kulig vom Gemeinsamen Bundesausschuss verwies dagegen auf das Problem der mangelnden Evidenz. Die Evidenzstufe 3 sei zu wenig. "Wir brauchen bessere Studien", so seine Forderung. Valide Ergebnisse aus der nun durchzuführenden randomisierten Studie würden allerdings erst nach einigen Jahren vorliegen.

Moderiert wurde die Diskussionsveranstaltung von Lisa Braun, gesundheitspolitische Journalisten und Inhaberin der Presseagentur Gesundheit.



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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 92/10 vom 26. November 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2010