Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → FACHMEDIZIN


UROLOGIE/296: Urologen verwahren sich gegen pauschale PSA-Verurteilung in der Krebsfrüherkennung (idw)


Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. - 15.07.2016

Urologen verwahren sich gegen pauschale PSA-Verurteilung in der Früherkennung

Individuelle Krebsfrüherkennung ist und bleibt medizinisch sinnvoll


Ärzte unter Generalverdacht: Angesichts der erneuten Pauschalverurteilung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) und der damit verbundenen Ärzte-Diffamierung durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) anlässlich der Präsentation ihres aktuellen IGeL-Monitors dieser Tage in Berlin, verwahren sich die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BDU) gegen die erhobenen Vorwürfe.

"IGeLn ist kein Volkssport unter Fachärzten, und Ärzte sind keine Abzocker", sagt DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Oliver Hakenberg. "Selbstzahlerleistungen können im individuellen Fall medizinisch sinnvoll sein. Dazu zählen DGU und BDU ausdrücklich auch den PSA-Test zur individuellen Früherkennung", sagt BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder. Dass der IGeL-Monitor den Bluttest zur Früherkennung von Prostatakrebs tendenziell negativ beurteilt, entspreche nicht der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage und offenbare erneut, dass die vermeintlich neutralen Voten des IGeL-Monitors keineswegs unfehlbar sind.

"Die Datenlage zum PSA-Test hat sich verändert, nachdem sich mit der US-amerikanischen PLCO-Studie eine wichtige Studie, die gegen den Nutzen der PSA-basierten Früherkennung sprach, kürzlich als fehlerhaft herausgestellt hat", sagt DGU-Präsident Prof. Dr. Kurt Miller. Dies müssten auch die Kassen in ihrem IGeL-Votum berücksichtigen. 2015 hatte der IGeL-Monitor bereits sein Urteil über eine HNO-Leistung revidieren müssen. Derzeit hat das Portal sein Urteil zum Toxoplasmose-Test zur Prüfung vom Netz genommen.

Die Präsidenten betonen: "DGU und BDU halten an ihrer bisherigen Einschätzung des PSA-Testes und ihrer Empfehlung zu einer informierten individuellen Entscheidung zur Früherkennung von Prostatakrebs fest." Laut der "Interdisziplinären Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms" und der dazugehörigen Patientenleitlinie wird Männern, die mindesten 45 Jahre alt sind und die sich nach Aufklärung für die Früherkennung entschieden haben, eine Tastuntersuchung zusammen mit einem PSA-Test empfohlen. "Die aktuelle Entwicklung bei der PLCO-Studie zeigt einen Trend zugunsten des PSA-Testes", sagt BDU-Präsident Schroeder. "DGU und BDU werden weiter die laufende europäische ERSPC-Studie und die PROBASE-Studie beobachten und die gemeinsamen Empfehlungen zur Früherkennung weiterhin auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse abgeben", so Dr. Schroeder weiter.

"Leitliniengerechte Aufklärung über Früherkennung heißt in der Urologie demnach auch Information und Aufklärung über die Selbstzahlerleistung PSA-Test, womit die generellen Ärzte-Diffamierungen seitens der Kassen und Verbraucherschützer jeglicher Grundlage entbehren", sagt DGU-Generalsekretär Prof. Hakenberg mit Blick auf die aktuelle Kampagne des MDS.


Weitere Informationen:
DGU/BDU-Pressestelle
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Grandkuhlenweg 5-7
22549 Hamburg
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.urologenportal.de
http://www.dgu-kongress.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution795

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V., Bettina-Cathrin Wahlers, 15.07.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang