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ETHIK/943: Organspende und Selbstbestimmung (2) - Tödliches Dilemma oder ethische Pflicht? (APuZ)


APuZ - Aus Politik und Zeitgeschichte
20-21/2011 - 16. Mai 2011
Organspende und Selbstbestimmung

Organspende - tödliches Dilemma oder ethische Pflicht?(1)
Essay

Von Anna Bergmann


Bei der Transplantationsmedizin stehen sich widersprechende Ethiken gegenüber: die Lebensrettung durch Organspenden und die damit verbundenen Tabuüberschreitungen, die unsere Vorstellungen über Menschenwürde aus den Angeln heben.


*


Für die Popularisierung der von Transplantationsmedizinern erklärten "Gemeinschaftsaufgabe Organspende"(2) wird in Deutschland ein hoher medialer und finanziell bestens ausgestatteter Aufwand durch Hochglanzbroschüren, Autoaufkleber, Plakate, Fernsehdokumentationen und Materialien für den Schulunterricht betrieben. Unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministeriums wurde schon 1979 für die "Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Gedankens der uneigennützigen Organspende nach dem Tode"(3) der Arbeitskreis Organspende (AKO) eingerichtet.

Seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Dezember 1997, mit dem die erweiterte Zustimmungslösung(4) eine rechtliche Grundlage erhielt, bietet der AKO einen kostenlosen telefonischen Informationsservice. Auch wird seit 1982 jährlich der erste Samstag im Juni als bundesweiter Tag der Organspende mit besonderen Veranstaltungen begangen. Aufrufe zur Organspende liegen in Ämtern (z.B. Bundeswehr, Kirchen, Schulen), wie Wartezimmern, Apotheken und Kliniken aus, da im Transplantationsgesetz Bundesbehörden und Krankenkassen auf eine Verbreitung der Organspendeausweise verpflichtet wurden.(5) Selbst das Heidelberger Institut für Plastination und die Körperweltenausstellung des Gunther von Hagens kamen dieser Aufgabe nach.(6) Mit immer neuen Kampagnen wird seit über einem Jahrzehnt die deutsche Bevölkerung mit der Organspende vertraut gemacht. Kürzlich hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine so genannte Infotour unter dem Motto "Organpaten werden" gestartet und wirbt in Einkaufszentren um Organspende.

Trotz aufwändiger Initiativen scheint der Mangel an Organen ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin zu sein: Zwischen dem Bedarf und dem "Organangebot" klafft eine große Lücke, die, wie der ehemalige Chefarzt der Medizinischen Klinik in Gladbeck Linus Geisler erklärt, dem System der Transplantationsmedizin selbst geschuldet ist, so dass "die Idee einer 'leeren Warteliste' natürlich eine Utopie und Illusion"(7) bleibt. Denn zum einen erzeugt das Transplantationssystem immanent einen immer größeren Bedarf an Organen - beispielsweise durch Organabstoßungen sowie Schädigungen anderer gesunder Organe von Empfängern infolge der immununterdrückenden Medikamente, so dass sich der Organbedarf stetig potenziert. Außerdem ist die Gefahr, den Hirntod auf einer Intensivstation zu erleiden, sehr gering. Aber angesichts der großen Diskrepanz zwischen den zur Verfügung stehenden Organen und dem Spenderbedarf werden kontinuierlich neue politische Konzepte zur Beseitigung dieses Dilemmas erarbeitet (z.B. Einführung der Widerspruchslösung, Äußerungspflicht zur Organspende, Einmischung der DSO in Krankenhausstrukturen).

Auch Ärzte haben Anstrengungen unternommen, um das Spenderaufkommen zu optimieren: 2008 wurde in den USA der Spenderkreis um eine vom Hirntod unabhängige Patientengruppe erweitert, die mittlerweile auch in einigen europäischen Ländern (Österreich, Schweiz, Niederlanden, Belgien, Spanien) als Organspender dient: die so genannten "Non-Heart-Beating Donors". Bei dieser Gruppe handelt es sich um Patienten mit einem Herzstillstand, der durch eine medizinische Behandlung durchaus reversibel sein kann, auch sind zehn bis 15 Minuten nach dem Herzstillstand noch Hirnstammfunktionen nachweisbar. Jedoch ohne Reanimationsbemühungen wird bei diesen Patienten mit der Organentnahme schon zwei bis zehn Minuten nach der Todesfeststellung begonnen, wobei der Körper durch Beatmung und Herzmassage weiterhin für den Transplantationszweck versorgt wird.(8) Mit der Nutzung dieser Patientengruppe wurde die so genannte Dead Donar Rule ("Tote-Spender-Regel") aufgegeben, an der sich alle bisherigen ethischen Richtlinien der Organspende orientierten. Sie war direkt an die Erwartung geknüpft, "am Ende vielleicht mehr herztote Spender als hirntote"(9) zur Verfügung zu haben, betont der Medizinethiker Ralf Stoecker.

Noch ein anderer Aspekt ist für die spärliche Resonanz in der Bevölkerung und für die geringe Mitwirkung der Krankenhäuser ausschlaggebend: Transplantationsmediziner und Politiker monierten auf einer Bundestagsanhörung 2005, dass "nur etwa 40 % der Krankenhäuser mit Intensivstationen an der Gemeinschaftsaufgabe Organspende beteiligt waren".(10) Mit anderen Worten: Bis zum Jahre 2005 machten in Deutschland 60 Prozent aller Krankenhäuser mit Intensivstationen keine Meldungen von hirntoten Patienten. Die klinische Beteiligung konnte bis 2009 kaum gesteigert werden konnte.(11)

Diese Tatsachen verweisen - so meine These - auf ein ethisches Problem, das in der verpflanzungsmedizinischen Praxis begründet liegt. Es wurzelt in den durch eine Organentnahme berührten Tabus, deren ethisches Fundament mit der Organgewinnung aus dem Körper von Hirntoten kollidiert. Kurzum: zwei sich widersprechende Ethiken stehen in einem konkurrierenden Verhältnis: auf der einen Seite geht es um die potenzielle Lebensrettung durch Organspenden, auf der anderen Seite jedoch sind damit Tabuüberschreitungen verbunden, die unsere Vorstellungen über Menschenrechte und -würde, medizinische Ethik sowie den sozialen Umgang mit einem sterbenden und toten Menschen aus den Angeln heben.

Im Folgenden werde ich diese Tabuverletzungen skizzieren, um anschließend die Frage aufzuwerfen, ob es angesichts einer Kollision mit tief verwurzelten, auch auf ethischen Prinzipien beruhenden Umgangs mit Sterben und Tod tatsächlich eine ethische Verpflichtung zur Organspende geben kann.


"Todeszeichen - Der Augenschein trügt!"

1997 wurde Florian Lethen von einem Auto erfasst. Nachdem er am Unfallort reanimiert worden war, teilte eine Ärztin seiner Familie mit, dass sein Leben aufgrund einer Hirnblutung nicht zu mehr retten sei und der Hirntod kurz bevorstünde. Bald darauf kam die Todesnachricht. Seine Angehörigen befürworteten eine Organspende. Auf einem Formular kreuzten sie jene Organe an, die sie zu spenden bereit waren: Herz, Lungen, Leber und Nieren. Florians Vater hatte gegen das Veto seiner Tochter die Organspende noch forciert. Heute bereut er diese Entscheidung und erklärt: "Wer würde schon im Besitz der entsprechenden Informationen seinen Angehörigen wissentlich als noch Lebenden bei einer großen Operation, ohne Narkose, aufgesägt und ausgeräumt zu Tode kommen lassen?"(12) Diese Eltern eines Organspenders erheben schwere Vorwürfe gegen die Transplantationsmedizin. Wie viele Angehörige, die nach einer Organspende gefragt werden, hatte auch das Lehrerehepaar keine Vorstellung davon, dass während der Organentnahme der Körper ihres Sohnes noch in einem lebendigen Zustand sein musste und daher eine Begleitung ihres Kindes bis zum letzten Atemzug ausgeschlossen war.(13)

Vergegenwärtigen wir uns das Prozedere einer Explantation: Für die Organentnahme wird der Körper des Spenders mit einem Schnitt vom Brust- bis zum Schambein eröffnet. Erst jetzt erleidet der Hirntote durch systematisches medizinisches Handeln jenen Tod, der uns durch seine Zeichen als Herztod bekannt ist - z.B. indem vor der Entnahme des Herzens mehrerer Liter der kardioplegischen (herzlähmenden) Lösung in die große Körperschlagader (Aorta) gegeben und so der Herzstillstand herbeigeführt wird.(14) In einem weiteren Stadium der Organgewinnung kann nach dem erlittenen Herztod noch Gewebe entnommen werden: Gehörknöchelchen, Augen, Luftröhre, Knochen und selbst eine Häutung kann erfolgen.(15)

Hinsichtlich ihrer methodischen Vorgehensweise stellt die Transplantationsmedizin eine Zergliederung des Lebendigen dar.(16) Sie schneidet Teile aus dem Körper von Patienten heraus, fügt diese in den Leib anderer todkranker Menschen wieder ein, und selbst das Sterben wird in der Hirntoddefinition zerlegt. Denn galt einst der Herztod als Ende des Lebens, ist nun der Todeszeitpunkt durch die Behauptung, die Person des Menschen sei bereits durch den Zusammenbruch des Gehirnkreislaufs verstorben, vorverlegt worden. So verfügt der Spenderkörper weiterhin über Zeichen des Lebens und der so genannte Tote hat die ihm bisher zugeschriebenen Wesensmerkmale verloren. Stillstand der Atmung und des Herzens, Leichenblässe, Verwesung, Totenstarre und -flecke sind seit der Einführung der Hirntodkriterien im Jahre 1968 keine zwingenden Todeszeichen mehr. Das Herz von Hirntoten schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus, sie wehren Infektionen ab und werden bis zu ihrem Herztod medizinisch betreut, genährt und gepflegt. Von der Erscheinung her sind sie von anderen Komapatienten nicht zu unterscheiden. Hirntote Frauen können ein Kind austragen, "und nicht zuletzt", so Stephan Sahm, Chefarzt des Offenbacher Ketteler-Krankenhauses, "reagieren Hirntote mit Ausschüttung von Stresshormonen auf Schmerzreize."(17) Erst durch eine aufwändige Diagnostik wird der Leichenstatus bei einer bestimmten Gruppe von Komapatienten zu beweisen versucht. Bis zum Eintritt des Herztodes bleibt ihr Tod jedoch aufgrund ihrer Lebenszeichen für Ärzte, das Pflegepersonal und Angehörige abstrakt.

Dieses Verfahren bezieht sich auf ein Körpermodell, das historisch auf die anatomische Zerlegung des Toten und die im 17. Jahrhundert begründete kartesianische Körpermaschine zurückgeht: Dem im menschlichen Gehirn verorteten Geist wurde ein entseelter und nach Gesetzen der Mechanik funktionierender Körper entgegengesetzt. Einen Höhepunkt dieser mechanistischen Anthropologie bildet die vom Hirntodkonzept abhängige Transplantationsmedizin. Auf der Methode der Körperzergliederung beruhend, setzt diese Therapieform die Logik der kartesianischen Körpermaschine hinsichtlich des Sterbeprozesses fort. Als Sitz der Person und daraus folgernd auch ihres Todes trennt das Hirntodkonzept das Gehirn vom Sterben des so verstandenen "noch überlebenden übrigen Körpers"(18) ab, der weiterhin als lebendig gilt. Der Todeseintritt wird damit auf einen einzigen Zeitpunkt und ein einziges Organ fixiert, wodurch nicht nur der prozesshafte Charakter des Sterbens im biologischen Sinne, sondern das Sterben auch als soziales Ereignis verleugnet wird. Transplantationsmediziner bezeichnen hirntote Patienten mitunter als "human vegetable",(19) "menschliches Herz-Lungenpräparat",(20) "Restkörper" oder "Herz-Lungen-Paket".(21) Diese Terminologie verweist auf die Entmenschlichung eines sterbenden Patienten.

Während es sich früher um einen "Tatbestand der Vivisektion"(22) gehandelt habe, so der Philosoph Hans Jonas anlässlich der Einführung der Hirntodvereinbarung von 1968, sei es nun einzig der Macht einer Definition zu verdanken, dass der Todeszeitpunkt für Transplantationszwecke vorverlegt wurde. "Wer kann wissen, wenn jetzt das Seziermesser zu schneiden beginnt, ob nicht ein [...] diffus ausgebreiteten Empfinden zugefügt wird, das noch leidensfähig ist [...]? Kein Dekret der Definition kann diese Frage entscheiden."(23)


Probleme mit einer sich bewegenden Leiche

Wie flexibel die Hirntodvereinbarung selbst ist, verdeutlicht ihre Geschichte: Anlässlich der Herztransplantation 1967 in Südafrika durch den Chirurgen Christiaan Barnard (1922-2002) legte eine Kommission der Harvard University (USA) 1968 die Kriterien des Hirntodes fest. Das Ausbleiben aller Reflexe war hier ein zentrales Todeskriterium, denn das Rückenmark wurde in dieser Definition morphologisch zum Gehirn gezählt.(24) Noch im selben Jahr wurde die Areflexie als obligates Zeichen des Hirntodes aufgegeben und der Tod eines Menschen nunmehr auf das Schädelinnere eingegrenzt. Seither dürfen Hirntote bis zu 17 Reflexe aufweisen: z. B. Spreizen der Finger, Wälzen des Oberkörpers, Hochziehen der Arme und Schultern.(25)

Spontanbewegung bei einer hirntoten Patientin - Fig. 1: Beidseitige Beugung von Ellbogen und Fingern als spontanes Ereignis; Fig. 2: Anheben der Arme und Beugung der Ellbogen, ausgelöst durch das Anheben des Kopfes durch eine Pflegeperson -Quelle: A. Turmel / A. Roux / M.W. Bojanowski: Spinal Man after Declaration of Brain Death, in: Neurosurgery, 28 (1991) H. 2, S. 299.

Spontanbewegung bei einer hirntoten Patientin
Quelle: A. Turmel / A. Roux / M. W. Bojanowski: Spinal Man after Declaration of Brain Death,
in: Neurosurgery, 28 (1991) H. 2, S. 299.

An der Durchsetzung dieser Todesdefinition war der deutsche Neurochirurg Wilhelm Tönnis (1898-1978) maßgeblich beteiligt. In seiner Funktion als beratender Neurochirurg beim Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe war seine Forschung in die medizinischen Verbrechen im Nationalsozialismus eingebettet.(26) In den 1960er Jahren arbeitete Tönnis in der Bundesrepublik als Direktor der Abteilung für Tumorforschung und experimentelle Pathologie des Max-Planck-Instituts für Hirnforschung an der Wiederbelebbarkeit von hirnverletzten Patienten. Die 1963 von ihm und seinem Mitarbeiter Reinhold A. Frowein aufgestellten Kriterien für den "cerebralen Tod" eines an der Lungenmaschine noch atmenden Komapatienten wurden für die Durchsetzung des heute gültigen Hirntodkonzepts maßgebend.(27)

Trotz der juristischen Festschreibung des Leichenstatus von hirntoten Patienten ist nach wie vor der Umgang mit ihnen von Unsicherheit beherrscht, insbesondere bei Operationsschwestern und Anästhesisten. Im Gegensatz zu den Organentnehmern halten sie sich im Operationssaal nicht nur für einen kurzen Moment auf, sondern sie sind durchgehend an der mehrstündigen Prozedur beteiligt. Sie erleben, wie der "überlebende Körper" auf seine Eröffnung und auf die kalte Nähr- und Konservierungslösung reagiert,(28) die dem Spender vor der Organentnahme gegen Verwesungsprozesse eingeflößt wird und das Blut ausschwemmt. Um irritierende Reaktionen auf diese Eingriffe, wie Bewegungen, Hautrötungen, Schwitzen, steigender Puls und Blutdruck, zu unterdrücken, werden dem Hirntoten Schmerzmittel und muskelentspannende Medikamente verabreicht.(29) Ein Großteil der Explantationen findet unter Narkose statt. Zu Beginn einer Organentnahme sind es in der Regel die Anästhesisten, die festlegen, wie mit dem paradoxen Problem einer sich bewegenden Leiche umzugehen ist: "Manche Kollegen sagen, man sollte Fentanyl geben, um auf spinaler Ebene Reflexe zu unterdrücken. Fentanyl ist ein Opiat. Das ist immer wieder eine Diskussion wert [...], weil der eine oder andere sagt: 'Warum ein Opiat? Das ist doch ein Toter!'"(30)


"Justified Killing"

Seit ihrem ersten großen Aufschwung - ermöglicht durch die Hirntodvereinbarung von 1968 - ist die Transplantationsmedizin und das ihr zugrunde liegende Todeskonzept von einer wissenschaftlichen Kritik seitens der Medizin, Philosophie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Theologie begleitet. Körper und Person eines Menschen bilden in der Hirntodkritik eine Einheit, die weder mit medizinischen Methoden noch anthropologisch voneinander getrennt werden kann. So erklärte Joachim Gerlach, Professor für Neurochirurgie, 1969 die Hirntoddefinition als eine medizinische Kompetenzüberschreitung: der Personenbegriff sei durch naturwissenschaftliche Methoden nicht nachweisbar, vielmehr handele es sich um eine philosophische, nicht aber um eine medizinische Kategorie.(31)

Diese These wurde im Zuge einer in den USA seit 2008 wieder aufgeflammten Fachdiskussion über die wissenschaftlich nicht aufrecht zu erhaltende Identifikation des Hirntodes mit dem Tod eines Menschen von tonangebenden Bioethikern bestätigt.(32) Speziell Transplantationsmediziner, die den Diskurs über die anfangs erwähnte Gruppe der Non-Heart-Beating Donors anführen, verwerfen die Hirntodvereinbarung als wissenschaftlich unhaltbar, und das auf eine besonders radikale Weise - allerdings nicht, um das Tötungsverbot, das mit der Organentnahme aus dem Körper eines noch lebenden Menschen überschritten wird, ein Frage zu stellen, sondern um es zu enttabuisieren. Mit einem Zirkelschluss fundieren sie die ethische Legitimation der Verwendung von so genannten Non-Heart-Beating Donors mit der seit langem praktizierten Organgewinnung aus dem Körper von nicht zu Ende gestorbenen hirntoten Patienten.

2008 erklärten der renommierte Professor für Anästhesiologie, Pädiatrie und Medizinethik Robert D. Truog und der Professor für Bioethik Franklin G. Miller: "Die Begründung dafür, warum diese Patienten [Hirntote, A.B.] für tot gehalten werden sollen, war nie völlig überzeugend. Die Hirntoddefinition erfordert den kompletten Ausfall aller Funktionen des gesamten Gehirns, dennoch bleiben bei vielen dieser Patienten wesentliche neurologische Funktionen erhalten wie die regulierte Abgabe von Hormonen aus dem Zwischenhirn."(33) In einem weiteren Artikel postulieren Truog und Miller eine Alternative zur "Toten-Spender-Regel" und fragen, wie es ethisch zu begründen sei, "vitale Organe aus hirntoten Patienten zu entnehmen, wenn sie nicht wirklich tot sind".(34) Sie entbinden die Organgewinnung von dem Tötungsverbot und erklären: Es sei nicht ganz falsch, im Zusammenhang der Organgewinnung von einem "justified killing" zu sprechen, nur würde diese Rhetorik die Transplantationsmedizin kompromittieren. Die "Tote-Spender-Regel" könne jedoch fallengelassen werden, ohne dass Transplantationsmediziner sich eines Verbrechens schuldig machten.(35)

Sich daraus ergebende juristische Fragen, bis wann ein Mensch Objekt eines Tötungsdelikts ist und bis wann er das Grundrecht auf Leben mit all seinen Schutzwirkungen genießt,(36) scheinen unter der Prämisse des aus therapeutischen Gründen gerechtfertigten Tötens hinfällig zu werden. In Deutschland allerdings ignorieren die Politik, der Ethikrat und die Transplantationsmedizin konsequent diese Revision der Hirntoddefinition, obwohl auch hier Wissenschaftler sich zu Wort melden und darauf aufmerksam machen, dass die Hirntodkonzeption einem Irrtum aufsitzt und empirisch als widerlegt gilt.(37)

Stattdessen beruht die hiesige Todesvorstellung weiterhin auf der Grundannahme, wie von dem Protagonisten der Hirntoddiagnostik in Deutschland, Professor für Neurologie Heinz Angstwurm, verdeutlicht, dass es sich bei einem Hirntoten, um einen "lebenden Zellbestandteil" handelt. Um diese Todesvorstellung zu konkretisieren, wird in der Transplantationsmedizin auf das Bild der "inneren Dekapitation" zurückgegriffen. Experimente an enthaupteten Tieren dienen als empirische Indizien für den Hirntod als Tod des Menschen. So sieht Angstwurm den Beweis darin, dass in dem "restlichem Körper" enthaupteter Katzen, "intensivmedizinisch der Kreislauf erhalten wurde. Durch diese Phänomene weiß man, daß das sicher Rückenmarkphänomene sind, um die es immer in der Diskussion um Hirntod geht".(38)

Diese Begründung bleibt doppeldeutig. Aus der dubiosen Lebens- und Todesvorstellung entstehen umso mehr Unsicherheiten im Krankenhausalltag. So orientiert sich der Todeseintritt an dem Zeitpunkt der letzten geleisteten Unterschrift (von insgesamt acht) des zweiten Hirntoddiagnostikers. Diese Handhabung liegt darin begründet, dass der Eintritt des Hirntodes selbst von einem ärztlichen Spezialisten unbeobachtbar ist. Das Kriterium der letzten geleisteten Unterschrift für den Todeszeitpunkt eines Patienten erzeugt, wie Gesa Lindemann an der zeitlichen Struktur der Hirntoddiagnostik verdeutlicht, ein flexibles Sterbedatum: So kann beispielsweise nach der ersten Todesfeststellung an einem Freitag die zweite aufgrund von Personalmangel nicht am Wochenende durchgeführt werden, so dass in diesem Fall der Patient erst am Montag verstirbt.(39)

Dieser verwirrenden Logistik war auch Karolina Müller ausgesetzt. Die zweite Hirntoddiagnostik bei Ihrem Ehemann erfolgte prompt an Heiligabend: "Für uns war die Zeit des Wartens so schrecklich, weil es für uns am besten gewesen wäre, wenn [...] er schnell gestorben wäre. Das haben wir uns zu diesem Zeitpunkt sehr gewünscht. [...] Und am 24. Dezember lag ja das Hirntodprotokoll vor, so dass das dann zu Ende war."(40)

Karolina Müller kann bis heute keinen Sinn darin erkennen, dass ihr Mann auch nach der Todesfeststellung medizinisch betreut wurde: "Das hat mich sehr verwundert, weil ich mir gedacht habe: 'Wenn er tot ist' - das mag vielleicht ein bisschen komisch klingen - 'wozu dann Medikamente, wenn er tot ist?'."(41)

Die intensivmedizinische Betreuung von Organspendern wird als "Spenderkonditionierung", neuerdings auch als "organerhaltende Therapie"(42) bezeichnet: kontinuierlich ist Blutdruck zu messen, der Patient aktiv zu wärmen, da seine Körpertemperatur nicht unter 36 Grad absinken darf, bei einer Lungenexplantation erhält er ein Antibiotikum.(43) Reanimationsmaßnahmen werden ergriffen, wenn diese erfolglos bleiben. Für den Fall, hirntote Patienten trotz "Spenderkonditionierung" vor der Organentnahme an einem Herz-Kreislauf-Versagen versterben, hat man für die Kostenabrechnung die Kategorie der "frustranen Organspende" eingeführt.(44)


Pietät und Totenpflege

Die auf der "Leichenspende" beruhende Praxis der Organverpflanzung ist in der Geschichte der ärztlichen Tabuüberschreitung einzigartig, denn mehrere in unserer Kultur herrschende Normen, aber auch Verbindlichkeiten der medizinischen Ethik werden dramatisch verletzt: Im Laufe der großen Operation einer Organentnahme gibt es nicht eine einzige medizinische Handlung, die im Sinne des Hippokratischen Eides dem Wohl eines Hirntoten verpflichtet ist.

Egal, ob wir hirntote Organspender als Patienten, Sterbende oder Leichen betrachten: alle sonst verbindlichen Normen sind während einer Explantation außer Kraft gesetzt. Als Tote gilt ihnen nicht die von Alexander Mitscherlich so bezeichnete "heilige Scheu".(45) Ekel, Ohnmacht, Erbrechen - extreme körperliche Reaktionen - sind aus Sektionsübungen im Medizinstudium bekannt. Sie werden durch die Zerstörungshandlung des Leichnams ausgelöst, was auf die Macht des Todestabus und auf die hohe kulturelle Bedeutung des Totenkults verweist, der seit Jahrtausenden die Verstorbenen und auch die Trauernden vor der Bemächtigung der Toten zu schützen versucht.(46)

In unserer modernen Gesellschaft wird die Totenpflege mit dem Begriff der Pietät umschrieben. Sie beinhaltet einen Schutz der Toten und der Trauernden: einen würdevollen Umgang mit den Toten. Dieser ist in dem Recht auf Totenruhe verankert. Und sie umfasst einen Schutz der Angehörigen, denen ein pietätvolles Totengedenken als Rechtsgut zusteht.

Die Transplantationsmedizin muss sich über diese Angehörigenrechte und Bestattungsbräuche hinwegsetzen. Einen Krankenpfleger überkam Ekel, als Gelenke eines Spenders explantiert wurden, "weil da einfach alles aufgeschnitten und ausgenommen wird. [...] Wenn dann die ganzen anderen Teile noch mit herauskommen, dann ist das nur noch eine Hauthülle. [...] Auch die anderen Sachen, also wenn sie mit Hammer und Meißel an einen Toten herangehen [...], das hat für mich noch eine andere Qualität."(47)

Zudem wird das Tötungstabu dramatisch berührt, sofern professionell Beteiligte den Hirntod nicht als Tod des Menschen wahrnehmen können. In diesem Fall erzeugt die Mitarbeit an der Explantation ein Tötungsbewusstsein. Der Moment, in dem der hirntote Patient sich in eine herztote Leiche verwandelt, ist auf dem Operationstisch wie in einem Laboratorium beobachtbar und wird von dem Pflegepersonal häufig als eine traumatische Erfahrung geschildert.(48)


Fazit

Da die Transplantationstherapie auf der Nutzung des Körpers sterbender Patienten beruht, steht diese Medizin unter einem enormen Rechtfertigungsdruck. Sie muss das Faktum und die sich damit verbindenden Assoziationen aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängen, und ihr scheint dies vor allem mit Hilfe der religiösen Fundierung der "Organspende" als Akt christlicher Nächstenliebe teilweise zu gelingen.

In keiner Broschüre der DSO und der BZgA fehlt die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland: "Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, [...] handeln ethisch verantwortlich [...] Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."(49)

Das in den Kampagnen zur Organspende enthaltene Argumentationsmuster stellt eine direkte Kausalität zwischen dem Tod von Patienten und der Organspendebereitschaft her, ohne jedoch die Statistiken der Komplikationen, des breiten Spektrums von schweren Nebenwirkungen sowie der Sterberaten von Patienten nach einer erfolgten Transplantation offen zu legen. So heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration: "In Deutschland warten cirka 12.000 Patienten auf ein neues Organ. Im Jahr 2009 konnten 4.709 Transplantationen inklusive Lebendspenden durchgeführt werden. Jedes Jahr sterben etwa 1.000 Menschen, weil nicht rechtzeitig ein neues Organ für sie zur Verfügung stand."(50)

Die Aufforderung zur aktiven Beteiligung an der Verringerung dieses tödlichen Dilemmas durch einen Organspendeausweis beruft sich auf das religiöse Gewissen: Aus der Liaison der kartesianischen Körpermaschine mit dem christlichen Menschenbild erwächst eine Mischung aus Altruismus und eiskalter Zweckrationalität. Doch egal, welch moralisch hohen und pietätvollen Anstrich die Transplantationsmedizin sich zu geben vermag: unsere ethischen Normen im Umgang mit Sterbenden und Toten, die Prämissen der medizinischen Ethik und schließlich das Tötungsverbot werden durch das Prozedere der Organgewinnung über Bord geworfen. Eine ethische Verpflichtung zur Organspende kann es daher nicht geben.


Anna Bergmann
Dr. phil. habil., geb. 1953; Professorin an der
Kulturwissenschaftlichen Fakultät der
Europa-Universität Frankfurt/O.,
Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt/O.
a.l.bergmann@gmx.net

Der Schattenblick veröffentlicht mit der freundlichen Genehmigung der Autorin den ungekürzten Originaltext.


Literatur

1) Vgl. für das Folgende die von Ulrike Baureithel und mir durchgeführte Interviewstudie in österreichischen und deutschen Kliniken mit allen an einer Explantation beteiligten Berufsgruppen: Ulrike Baureithel/Anna Bergmann, Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende, Stuttgart 1999; vgl. Interviews mit Familien, die einer Organspende zugestimmt haben: Anna Bergmann, Organspenden zwischen animistisch-magischen Todesvorstellungen und medizinischer Rationalität, in: Cornelia Klinger (Hrsg.), Perspektiven des Todes in der modernen Gesellschaft. Wien-Berlin 2009, S. 24-55.

2) Vgl. Dietmar Mauer u.a.: Organspende. Der Schlüssel liegt im Krankenhaus, in: Deutsches Ärzteblatt, 102 (2005) 5, S. B212-B214, hier B214.

3) Organspende rettet Leben! Antworten auf Fragen, hrsg. vom Arbeitskreis Organspende, Neu-Isenburg o.J., S. 8.

4) In Deutschland regelt das 1997 in Kraft getretene Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (TPG) (abgedr. in: Bundesgesetzblatt 1997, Teil I, Nr. 74, 2631-2676) die Praxis der Organentnahme.

5) Vgl. TPG, § 2,1 (Anm. 4), S. 2631.

6) Vgl. Anna Bergmann, Der entseelte Patient, Berlin 2004, S. 299.

7) Vgl. Beitrag Linus Geisler: Deutscher Bundestag (DB), 15. Wahlper., EK, "Ethik und Recht der modernen Medizin". Öffentliche Anhörung vom 14. März 2005. Zusammenstellung - Stellungnahmen zum Fragenkatalog der Öffentlichen Anhörung der postmortalen Organspende in Deutschland, Kom. Drs. 15/231-15/237; ebd., Wortprotokoll 15/33, 33. Sitzg. vom 14.3.2005, S. 46.

8) Vgl. Ralf Stoecker, Ein Plädoyer für die Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland, in: Dirk Preuß/Nikolaus Knoepffler/Klaus-M. Kodalle (Hrsg.), Körperteile - Körper teilen, Kritisches Jahrbuch der Philosophie, Beih. 8 (2009), S. 41-59, hier S. 51ff.; vgl. auch Linus S. Geisler, Die Lebenden und die Toten, in: UNIVERSITAS, 65 (2010), 763, S. 4-13; Mark M. Boucek u.a., Pediatric Heart Transplantation after Declaration of Cardiocirculatory Death, in: The New England Journal of Medicine (NEJM), 359 (2008) 7, S. 709-714.

9) R. Stoecker (Anm. 8), S. 50.

10) DB (Anm. 7), Fragenkatalog, S. 2; vgl. Mauer (Anm. 2), S. B212.

11) Vgl. DB, 16. Wahlper., Drucksache 16/13740, Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes, 30.06.2009, S. 618.

12) Archiv Anna Bergmann (im Folgenden: AAB), Interview Theo Lethen (Pseudonym), Juli 2006, 6; vgl. auch Bericht einer Mutter: Renate Greinert, Konfliktfall Organspende. Mit einem Vorwort von Franco Rest, München 2008.

13) 2005 erfolgte die Organentnahme bei sechs Prozent der Spender aufgrund einer schriftlichen Erklärung der Betroffenen. Vgl. Vera Kalitzkus, Postmortale Organspende im Erleben der Angehörigen, in: Sigrid Graumann/Katrin Grüber (Hrsg.), Grenzen des Lebens, Berlin 2007, 153-164, hier 156.

14) So die Auskunft einer Anästhesistin im Interview 2006 (AAB). Vgl. Marco P. Zalunardo, Anästhesie nach Organtransplantation, in: Rolf Rossaint/Christian Werner/Bernhard Zwißler (Hrsg.), Die Anästhesiologie, Berlin-Heidelberg-New York 2004, S. 1417-1424, hier S. 1423; U. Baureithel/A. Bergmann (Anm. 1), S. 158ff, 173f.

15) Vgl. ebd., S. 178.

16) Vgl. Entwicklung der Transplantationsmedizin: Thomas Schlich, Die Erfindung der Organtransplantation. Erfolg und Scheitern des chirurgischen Organersatzes (1880-1930), Frankfurt-New York 1998.

17) Stephan Sahm, Ist die Organspende noch zu retten?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Nr. 213 vom 14.9.2010, S. 33. vgl. ausführlich zur Geschichte der Hirntoddefinition: Gesa Lindemann, Beunruhigende Sicherheiten. Zur Genese des Hirntodkonzepts, Konstanz 2003, 75ff.

18) Johann Friedrich Spittler, Der Hirntod - Tod des Menschen. Grundlagen und medizinische Gesichtspunkte. Ethik in der Medizin, 7 (1995) 3, 128-145, hier 130.

19) Vgl. Hans Jonas, Technik, Medizin und Ethik. Frankfurt/M. 1987, S. 228.

20) Karl Steinbereithner, Grenzgebiete zwischen Leben und Tod - Anästhesiologische Probleme, in: Wiener klinische Wochenschrift, 81 (1969) 2930, S. 530-533, hier 530.

21) Zit.n. U. Baureithel/A. Bergmann (Anm.1), S. 65.

22) H. Jonas (Anm. 19), S. 221.

23) Ebd., 222.

24) Vgl. die Punkte "2. No Movements or Breathing" und "3. No reflexes" in: A Definition of Irreversible Coma. Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death, JAMA, 205 (1968) 6, S. 337-342, hier 337f.

25) Vgl. Gerhard Pendl, Der Hirntod. Eine Einführung in seine Diagnostik und Problematik, Wien-New York 1986, S. 30ff. Auch für das Folgende: U. Baureithel/A. Bergmann (Anm. 1), 69ff.; Thomas Schlich,/Claudia Wiesemann (Hrsg.), Hirntod. Zur Kulturgeschichte der Todesfeststellung. Frankfurt/M. 2001; G. Lindemann (Anm. 17).

26) Vgl. A. Bergmann (Anm. 1), S. 34 Anm. 28,

27) Vgl. G. Lindemann (Anm. 17), 82ff., 114ff.

28) Vgl. M. Zalunardo (Anm. 14), S. 1419f.

29) Vgl. Gerhard Schwarz, Dissoziierter Hirntod. Computergestützte Verfahren in Diagnostik und Dokumentation, Berlin u. a. 1990, S. 45.

30) So eine Anästhesistin, zit.n. U. Baureithel/A. Bergmann (Anm. 1), S. 152.

31) Vgl. Joachim Gerlach, Gehirntod und totaler Tod, Münchener medizinische Wochenschrift, 111 (1969) 13, S. 732-736, hier 734.

32) Vgl. Zusammenfassung der neueren Hirntoddebatte: Controversies in the Determination of Death: A White Paper of the President's Council on Bioethics, Washington, D. C. December 2008, in: http://bioethics.georgetown.edu/pcbe/reports/death/ (24.4.2011) pdf-Datei:20091130_determination_of_death.pdf

33) Robert D. Truog/Franklin G. Miller, The Dead Donoar Rule and Organ Transplantation, in: The New England Journal of Medicine, 359 (2008) 7, S. 674.

34) Franklin G. Miller/Robert D. Truog, Rethinking the Ethics of Vital Organ Donations, in: Hastings Center Report, 38 (2008) Nov.-Dec., S. 41.

35) Vgl. ebd., S. 42. "As we have noted, the 'brain dead' are not really dead, (...) Are we guilty of obfuscation by trying to avoid describing the practices of withdrawing life support and retrieving vital organs from living donors as killing? We think that invoking the notion of 'justified killing' as central to our recommended policy for organ retrieval, although not inaccurate, would compromise its potential to be endorsed. This is a matter of rhetoric, not logic." (Ebd.)

36) Vgl. Walter F. Haupt/Wolfgang Höfling, Die Diagnose des Hirntodes: Medizinische und juristische Aspekte unter Berücksichtigung des Transplantationsgesetzes (TPG) der BRD, in: Fortschritte der Neurologie - Psychiatrie, 70 (2002), S. 583-590.

37) Vgl. Stephan Sahm, Ist die Organspende noch zu retten?, in: FAZ, Nr. 213 vom 14.9.2010, S. 33.; Linus S. Geisler, Die Lebenden und die Toten, in: UNIVERSITAS, 65 (2010), 763, S. 4-13; R. Stoecker (Anm. 7); Sabine Müller, Der Tod als Ansichtssache, in: FAZ vom 6.3.2011, S. 15; dies., Revival der Hirntod-Debatte: Funktionelle Bildgebung für die Hirntod-Diagnostik, in: Ethik in der Medizin, 22 (2010) 6, S. 973-984.

38) Zit.n. A. Bergmann/U. Baureithel (Anm. 2), S. 62, 63.

39) Vgl. Gesa Lindemann, Die Praxis des Hirnsterbens, in: Claudia Honegger/Stefan Hradil/Franz Traxler (Hrsg.), Grenzenlose Gesellschaft?, Opladen 1999, S. 598.

40) ABB, Interview Bastian Müller (Pseudonym), August 2006, 6.

41) Ebd., S. 5.

42) Mauer (wie Anm. 2), B 213.

43) Vgl. Thomas Bein u.a., Hirntodbestimmung und Betreuung des Organspenders, in: Deutsches Ärzteblatt, 102 (2005) 5, S. B226-B231, hier 230.

44) Vgl. DB (Anm. 7), S. 65. (Hervorhebung, A.B.)

45) Alexander Mitscherlich, Auf dem Weg zur vaterlosen Gesellschaft, München 1968, S. 260.

46) Bestattungsbräuche sind seit dem Paläolithikum nachgewiesen. Vgl. Thomas Macho, Tod. In: Vom Menschen. Handbuch Historische Anthropologie. Hrsg. von Christoph Wulf, Weinheim/Basel 1997, S. 939-954, hier S. 939.

47) Zit.n. U. Baureithel/A. Bergmann (wie Anm. 1), S. 177; vgl. außerdem: ebd., 181f.

48) Vgl. ebd., S. 145ff.

49) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Organspende schenkt Leben, in: http://www.organspendeinfo.de/organspende/religionen/ (24.04.2011).

50) Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Engagement für Organspende, in:
http://www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=4972&article_id=91935&_psmand=17&mode=print (24.04.2011)


Hinweis der Schattenblick-Redaktion:

Eine Rezension des im Jahr 2004 erschienenen Buchs der Autorin "Der entseelte Patient. Die moderne Medizin und der Tod" finden Sie im Schattenblick unter:

Schattenblick -> INFOPOOL -> BUCH -> SACHBUCH
REZENSION/353: Anna Bergmann - Der entseelte Patient (Medizinkritik) (SB)
https://www.schattenblick.de/infopool/buch/sachbuch/busar353.html


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Quelle:
APuZ - Aus Politik und Zeitgeschichte 20-21/2011 -
16. Mai 2011, S. 10 - 15
Schwerpunktthema: Organspende und Selbstbestimmung
Herausgeber: Bundeszentrale für politische Bildung
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Redaktion: Dr. Hans-Georg Golz, Dr. Asiye Öztürk
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"Aus Politik und Zeitgeschichte" ist Bestandteil der Wochenzeitung "Das Parlament".
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2011