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ETHIK/1210: Das Tötungsverbot soll ausgehebelt werden (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 117 - 1. Quartal 2016
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Das Tötungsverbot soll ausgehebelt werden

Interview von Stefan Rehder mit dem Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe


Die britischen Embryonen-Experimente zerstören das Rechtsempfinden, meint der CDU-Bioethikexperte und langjährige Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe. Mit dem ehemaligen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sprach Stefan Rehder.


LebensForum: Herr Hüppe, die britische Aufsichtsbehörde HFEA hat Anfang Februar Experimente gestattet, bei denen Forscher des Londoner Francis Crick-Instituts menschliche Embryonen mit dem sogenannten »Genome Editing« genetisch modifizieren wollen. Hat Sie das überrascht oder war damit zu rechnen?

Hubert Hüppe: Entsetzt, aber nicht überrascht. Die gentechnische Veränderung von menschlichen Embryonen bricht das letzte Tabu, bei dem weltweit Einigkeit herrschte - dass es nämlich nie zu Keimbahneingriffen am Menschen kommen dürfe. Der gut gemeinte internationale Moratoriums-Aufruf, mit dem Wissenschaftler die Anwendung der Methode »CRISPR/CAS9« am Menschen im letzten Jahr unterbinden wollten, ist damit Makulatur. Dass es in Großbritannien passiert ist, kommt nicht ganz überraschend. Verbrauchende Embryonenforschung ist dort seit 25 Jahren gesetzlich erlaubt: man beantragt eine Lizenz und muss die Embryonen nach spätestens 14 Tagen töten. Als Vater kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, was für Eltern ihre eigenen Kinder für Forschung mit anschließender Tötung »spenden« und was sie später den Geschwistern erzählen.

Es heißt, die Forscher um Kathy Niakan wollten verstehen lernen, wie sich ein gesunder Embryo entwickelt. Ist es dafür tatsächlich nötig, in die Keimbahn menschlicher Embryonen einzugreifen?

Ich bin kein Naturwissenschaftler und kann nicht sagen, ob dafür Keimbahneingriffe überhaupt geeignet sind. Ich bin aber entschieden der Meinung: selbst, wenn das irgendwelche Erkenntnisse bringen könnte, wäre es ethisch unzulässig. Denn menschliche Embryonen sind Menschen, kein Experimentiermaterial. Es ist gut, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz die Verwendung eines menschlichen Embryos »zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck« verbietet.

»Embryonen sind Menschen, kein Experimentiermaterial.«

Was bedeutet es für das Rechtsempfinden, wenn eine staatliche Behörde Forschern das Töten menschlicher Embryonen zum Abschluss des Experiments zur Auflage macht?

Das schreibt das britische Embryonengesetz auch bei anderen Forschungs-Lizenzen vor. Es ist im wahrsten Wortsinne »verbrauchende Embryonenforschung«. An die Stelle des Lebensschutzes tritt die Pflicht zum Töten, wenn die Forscher sich gesetzeskonform verhalten wollen. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011 - es ging um Patentierbarkeit von Zellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen - steht jeder menschliche Embryo unter dem Schutz der Menschenwürde. Aber dieses Rechtsempfinden wird zerstört, wenn man eine staatliche Lizenz bekommen kann, um Embryonen genetisch zu verstümmeln und anschließend zu töten. Durch die Tötung will man sicherstellen, dass es keine Geburt genetisch modifizierter Kinder und deren spätere Fortpflanzung geben kann. Eine Sicherheit, dass es mit genetisch veränderten Embryonen nie eine Schwangerschaft geben wird, dass kein Wissenschaftler es je probieren wird, gibt es aber nicht. Denken Sie wenige Jahre zurück an das Klonen: Alle Welt hatte das Klonen zu Fortpflanzungszwecken verurteilt, ähnlich wie heute den Keimbahneingriff beim Menschen. Dann druckte das offizielle Organ der deutschen Fortpflanzungsmedizin-Verbände unkommentiert einen langen Artikel eines Fachkollegen ab, in dem er haarklein beschreibt, wie er einen Embryo geklont und zu Fortpflanzungszwecken auf eine Frau übertragen hat. Erst nach massivem Protest kam nach einem halben Jahr eine gewundene Stellungnahme der Herausgeber.

»Das Tötungsverbot soll ausgehebelt werden.«

Selbst Forscher, die keine grundsätzlichen Bedenken gegen verbrauchende Embryonenforschung haben, warnen, mit den Keimbahn-Experimenten werde eine schiefe Ebene beschritten ...

Tatsächlich sind wir schon auf einer schiefen Ebene. Schon bei embryonalen Stammzellen wird der Embryo zum Objekt, seine Tötung ist Voraussetzung. Bei der PID ist sie ebenfalls einkalkuliert. Zur Rechtfertigung wird oft mit Extrembeispielen unheilbar Kranker oder verzweifelter Wunscheltern argumentiert, für die es sonst keine Hoffnung gebe. Damit soll die allgemeine Regel »Tötungsverbot« ausgehebelt werden. Es werden weitere solche Anläufe kommen, jedem müssen wir widerstehen.

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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 117, 1. Quartal 2016, S. 6 - 7
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Bundesvorsitzende Dr. med. Claudia Kaminsky (V.i.S.d.P.)
Verlag: Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
Tel: 0821/51 20 31, Fax: 0821/15 64 07
E-Mail: info@alfa-ev.de
Internet: www.alfa-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2016

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