Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → FAKTEN

ETHIK/854: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen (idw)


Private Universität Witten/Herdecke gGmbH - 14.10.2010

Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke unterstützt Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Prof. Martin W. Schnell: "Ein wichtiger Schritt für Patienten und ihre Angehörigen"


Die Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke hat als erste universitäre Fakultät in Deutschland die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk mit Handlungsperspektiven sowie um eine Selbstverpflichtung für die Zukunft im Umgang mit schwer oder unheilbar erkrankten Menschen. Träger der Initiative sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK). Rund 200 Expertinnen und Experten beteiligten sich in fünf Arbeitsgruppen und am Runden Tisch an diesem nationalen Projekt - eingebettet in die internationale Initiative "Budapest Commitments".

"Die Charta ist ein wichtiger Schritt für Patienten und ihre Angehörigen", erläutert Prof. Dr. Martin W. Schnell, Direktor des Instituts für Ethik und Kommunikation im Gesundheitswesen (IEKG) der Uni Witten/Herdecke. "Derzeit existiert in Deutschland noch keine mit anderen Ländern vergleichbare Tradition der Palliativversorgung von Menschen am Lebensende. Aber es gibt inzwischen Eckpunkte: der Gesetzesanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung, eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung und die Einführung der Palliativmedizin als Pflichtfach im Medizinstudium. Ziel der Charta ist es, diesen Eckpunkten Gewicht zu verleihen und sie miteinander zu verbinden. Die Charta möchte erstens dem Lebensende einen angemessenen und würdigen Stellenwert im öffentlichen Leben geben, zweitens Maßnahmen für die Behandlung und Begleitung von Patienten und deren Angehörigen bündeln und drittens die Aus- und Weiterbildung, die Forschung und die internationale Vernetzung im Bereich Palliative Care verbessern." Dies soll vor allem durch die Förderung des internen Dialogs aller gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen erreicht werden. Zudem soll die Charta Orientierung und Perspektiven für die weitere Entwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland geben und als Grundlage für politische Weichenstellung und Realisierung dienen.

Die Palliativmedizin ist an der Universität Witten/Herdecke wesentlich durch den Lehrstuhl für Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativmedizin von Prof. Dr. Boris Zernikow und durch die Palliativstation des Klinikums der Universität Witten/Herdecke mit Sitz in Wuppertal vertreten. "Die neu gegründete Fakultät für Gesundheit wird darüber hinaus im Sinne der Ziele der Charta an einer qualitativen Entwicklung der Lehre arbeiten und geeignete, zum Profil der Fakultät passende Forschungsprojekte initiieren. Patientennähe und der Blick auf die Lebens- und Versorgungssituationen sind dabei maßgeblich", sagt Prof. Schnell. "Schließlich muss auch die Charta selbst weiter entwickelt werden. Die Situation von Menschen mit Behinderungen und die von Kindern am Lebensende ist noch nicht optimal berücksichtigt worden."


Über die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Die Auseinandersetzung mit den existenziellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung chronisch unheilbarer Erkrankungen, des demografischen Wandels sowie sich ändernder gesellschaftlicher Strukturen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Der Charta-Prozess soll dazu beitragen, diese Aufgabe im öffentlichen Bewusstsein präsent zu machen, zu verankern und zugleich Perspektiven für die Entwicklung in der Zukunft aufzuzeigen.

Dieses inhaltliche Ziel erfordert eine klare Struktur des Charta- Prozesses, die zusammengefasst lautet: Ist - Soll - Commitment. Das heißt, eingeleitet werden die einzelnen Charta-Kapitel jeweils durch Kennzeichnung der Ausgangssituation (Ist), wie es beispielsweise um die Ausbildung der entsprechenden Berufsgruppen oder um die Forschungslandschaft zum Thema bestellt ist. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden nachfolgend Ziele und Forderungen (Soll) hinsichtlich notwendiger Änderungen beispielsweise in den Versorgungsstrukturen formuliert. Wie diese zu erreichen sein könnten, ist Gegenstand des jeweils dritten Abschnitts zur konkreten Umsetzung und Realisierung, verbunden mit einer Selbstverpflichtung der beteiligten Institutionen, sich für entsprechende Pläne und Projekte einzusetzen (Commitment).


Mehr Informationen zur Charta:
http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de
Ansprechpartner an der Universität Witten/Herdecke:
Prof. Dr. Martin W. Schnell
Martin.Schnell@uni-wh.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution226


*


Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH, Kay Gropp, 14.10.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2010