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RAUCHEN/474: Verband des eZigarettenhandels mahnt NRW und Bund ab (Adhoc)


Verband der eZigaretten-Händler - Dienstag, 03. Januar 2012

Verband des eZigarettenhandels mahnt NRW und Bund ab


Seevetal - Der neu gegründete Verband des eZigarettenhandels wehrt sich gegen geschäftsschädigende Falschaussagen. An die Adressen des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden Unterlassungs- und Widerrufserklärungen versendet. Hintergrund dieses juristischen Schrittes sind die zahlreichen Falschinformationen, welche durch die genannten Stellen in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit verbreitet wurden.

Diese Falschaussagen hatten für eine Vielzahl von Händlern spürbare Umsatzrückgänge zur Folge. Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit in Deutschland verunsichert.

In der ersten Pressemeldung des Verbandes am 20.12.2011 wurden die Aussagen über die angebliche Schädlichkeit und die korrekte Einordnung der eZigarette zitiert und wissenschaftlichen Fakten gegenübergestellt.
Link: http://gesundheit-adhoc.de/index.php?m=1&id=11609

Ziel dieser neuen Maßnahme ist die Anregung zu einer sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung über die elektrische Zigarette im Interesse des Handels und der Öffentlichkeit.

Unterzeichner
Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.)

Über den Verband des deutschen eZigarettenhandels
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verband ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.

Kontakt:
Verband der eZigaretten-Händler
pr@red-kiwi.de


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Quelle:
Redaktion GESUNDHEIT ADHOC
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Telefon: 030/726 19 55-83
Fax: 030/726 19 55-80
E-Mail: info@gesundheit-adhoc.de
Internet: www.gesundheit-adhoc.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2012