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KASSEN/882: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 11.07.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr.28 - Kurznachrichten aus der KBV vom 11. Juli 2012

→  Arzneiverordnung: Neue Vorgaben für Softwarehersteller
→  KV Niedersachsen: MoNi entlastet Vertragsärzte
→  KV Westfalen-Lippe: Augenärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder vereinbart
→  Erste Krankenkasse schafft Praxisgebühr ab
→  DPtV fordert angemessene Vergütung für Psychotherapeuten
→  Orthopäden und Unfallchirurgen lehnen Kopfprämien ab
→  Krankenkassen finanzieren steigenden Versicherungsbeitrag für Hebammen



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Arzneiverordnung: Neue Vorgaben für Softwarehersteller

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben die Vorgaben für Arzneiverordnungssoftware zum 1. Juli konkretisiert. Ziel ist, dass die Softwarehäuser Produkte anbieten, die manipulationsfrei sind und den Arbeitsablauf der Ärzte nicht verzögern. Zuletzt hatte es Probleme bei einigen Produkten der Firma CompuGroup gegeben.

(Pressemitteilung der KBV, 9. Juli)

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KV Niedersachsen: MoNi entlastet Vertragsärzte

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen hat das Projekt "Modell Niedersachen" (MoNi) evaluiert und kommt zu dem Ergebnis: Es erfüllt sein Ziel und entlastet Vertragsärzte. Das Projekt läuft seit November 2010 in zwei Modellregionen und beinhaltet die Delegation ärztlicher Leistungen an Medizinische Fachangestellte.

(Pressemitteilung der KV Niedersachsen, 10. Juli)

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KV Westfalen-Lippe: Augenärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder vereinbart

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hat mit der Techniker Krankenkasse einen neuen Vertrag geschlossen: Kinder zwischen 2,5 und 3,5 Jahren haben seit dem 1. Juli Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung ihrer Augen.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 10. Juli)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Erste Krankenkasse schafft Praxisgebühr ab

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) erstattet ihren Versicherten rückwirkend für das Jahr 2012 die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche. Die Gebühr müsse wegen der gesetzlichen Vorgaben zwar beim Zahnarzt entrichtet werden, werde aber von der Krankenkasse zurückgezahlt, erklärte der Verwaltungsrat der HEK. Die HEK zeige, wo der Weg hingehen muss, lobte Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes. Von der Entscheidung müsse nun das Signal an die Politik und Krankenkassen ausgehen, die Praxisgebühr umgehend abzuschaffen.

(Pressemitteilung der HEK, 5. Juli; Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes, 6. Juli)

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DPtV fordert angemessene Vergütung für Psychotherapeuten

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat kritisiert, dass Psychotherapeuten mit großem Abstand am untersten Ende der Einkommensskala aller Arztgruppen liegen. Das zeigt der aktuelle Honorarbericht der KBV. Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien nicht in der Lage, bei ihrer Honorarverteilung für eine angemessene Vergütung dieser Fachgruppe zu sorgen, hieß es von der DPtV. Während dem Beitrag zufolge die Überschüsse der Ärzte vom 1. Halbjahr 2010 zum 1. Halbjahr 2011 um 3 Prozent gestiegen sind, sind sie bei den Psychotherapeuten um 0,4 Prozent gefallen. Das geringere Einkommen sei Ausdruck dafür, dass die Psychotherapie sowie die gesamte sprechende Medizin gegenüber der somatischen Medizin stark benachteiligt ist, erklärte der DPtV.

(Pressemitteilung der DPtV, 8. Juli)

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Orthopäden und Unfallchirurgen lehnen Kopfprämien ab

Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) haben sich gegen sogenannte Kopfprämien für Zuweisungen ausgesprochen. Verstöße widersprächen der Berufsordnung und sollten nachhaltig unterbunden werden. In einem Positionspapier gebe es klare und transparente Richtlinien zum Konsiliararztwesen, erklärten beide Verbände. BVOU und DGOU wehrten sich damit gegen Vorwürfe, die in der TV-Sendung "Frontal 21" erhoben wurden.

(Gemeinsame Pressemitteilung von BVOU und DGOU, 4. Juli)

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Krankenkassen finanzieren steigenden Versicherungsbeitrag für Hebammen

Seit dem 1. Juli 2012 müssen Hebammen höhere Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Diese Mehrkosten übernehmen rückwirkend die Krankenkassen. Das hat eine Verhandlung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Verbänden der Hebammen ergeben. Damit erhöhen sich die Zahlungen der Krankenkassen für die in der Geburtshilfe freiberuflichen Hebammen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 10. Juli)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 28 vom 11. Juli 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2012