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KASSEN/1063: Krankenschutz auf Urlaubsreisen (VzHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 13. Juli 2015

Krankenschutz auf Urlaubsreisen

Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte auch in Europa sinnvoll


Gesetzlich Krankenversicherte werden im Urlaub zwar in den meisten europäischen Ländern auf Kosten ihrer Krankenkasse behandelt, doch haben sie nur Anspruch auf eine ärztliche Versorgung nach jeweiligem Landesstandard. Wer im Notfall ohne Abstriche und zusätzliche Kosten medizinisch versorgt sein will, sollte auch bei Reisen innerhalb Europas eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg.

"Die Krankenversicherung fürs Ausland ist die einzig wichtige Zusatzversicherung, und man bekommt sie schon für weniger als 10 Euro im Jahr", sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie übernimmt bei akuten Erkrankungen oder Unfällen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Anders als gesetzliche Krankenkassen, die im europäischen Ausland nur das zahlen, was Versicherten des bereisten Urlaubslandes nach dortigen gesetzlichen Regeln zugestanden hätte, übernimmt sie beispielsweise auch die Kosten für Privatärzte oder Privatkliniken. Dass das schnell mehrere tausend Euro sein können, zeigt der Fall einer Urlauberin auf Teneriffa, die für die Notfall-Behandlung einer akuten Lungenentzündung in einer Privatklinik 8.000 Euro zahlte, aber nur knapp 1.600 Euro von ihrer Krankenkasse erstattet bekam.

"Wer eine ärztliche Behandlung wie in Deutschland wünscht und nicht viel dazu oder sogar alles selbst bezahlen möchte, sollte einen Auslandskrankenschutz unbedingt mit im Urlaubsgepäck haben", rät Kranich. Abgedeckt sind dann ebenfalls die Transportkosten zum nächsten Krankenhaus vor Ort und der Krankenrücktransport nach Deutschland. Reisende, die nur wenige Wochen im Jahr unterwegs sind, bekommen eine Police günstig über eine einmalige Zahlung vor Reisebeginn. Bei mehrmaligen Urlaubsreisen empfiehlt sich der Abschluss von Jahresverträgen.


Weitere Informationen zum Thema Krankenschutz im Ausland sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter
www.vzhh.de

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 13. Juli 2015
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2015

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