Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

MELDUNG/039: Entscheidung zu Pflege-Mindestlohn gefallen (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 25. März 2010

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas begrüßt die Einigung auf einen Mindestlohn in der Altenpflege

Geschafft: Neun Euro Pflege-Mindestlohn


Berlin. 25. März 2010. Die erzielte Einigung in der Pflegekommission für einen Mindestlohn in der Altenpflege ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Pflegekommission empfiehlt einen Mindestlohn für Pflegekräfte in der Grundpflege in Höhe von 9 Euro (West) und 8 Euro (Ost), der in drei Stufen erreicht wird. Diesen Mindestlohn muss das Bundeskabinett jetzt noch umsetzen.

Die Caritas wird auch weiterhin über dem Mindestlohn bezahlen. Eine ungelernte Pflegehilfskraft erhält nach dem Caritas-Tarif bei einer 40-Stunden-Woche in den Einrichtungen und Diensten der Caritas mindestens 10 Euro (West) und 9,35 Euro (Ost), zusätzlich Kinderzulage, Weihnachts- und Urlaubsgeld, zwischen 26 und 30 Tagen Urlaub, Stufenaufstiege sowie eine zusätzliche Altersversorgung.

Der Mindestlohn setzt endlich eine Grenze nach unten und stoppt den Unterbietungswettbewerb. Sorge bereitet der Caritas jedoch, dass der Mindestlohn künftig zur Orientierungsmarke für die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen werden könnte. Die Caritas erwartet, dass Tariflöhne Maßstab der Refinanzierung - wie vom Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium gemeinsam empfohlen - bleiben.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2010
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2010