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MELDUNG/577: Arztausweis - Start für den neuen Arztausweis im vierten Quartal (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 7/2014

Arztausweis
Start für den neuen Arztausweis im vierten Quartal

Von Wolfram Scharenberg



Schleswig-Holsteins Ärzte bekommen einen neuen Arztausweis. Er kann ab Mitte Juli beantragt werden. Der "blaue Lappen" hat ausgedient.


Die ersten Ärzte in Schleswig-Holstein sollen ihre neuen Arztausweise im vierten Quartal 2014 in den Händen halten. Die Ausweise werden die Form einer kleinen Plastikkarte haben und damit das gleiche Format wie der neue Personalausweis oder die bekannte EC-Karte bekommen. Den neuen Ausweis gibt es wahlweise in zwei Versionen. Die einfachere verfügt lediglich über den Aufdruck der grundlegenden Daten des Arztes - Akademischer Grad, Titel, Name und Vornamen sowie Gültigkeitsdatum und Foto.

Somit dient die Karte in gewohnter Weise als Sichtausweis. Auf der Rückseite ist Platz für die persönliche Unterschrift sowie drei Barcodes. Einer von ihnen bildet die Fortbildungsnummer (EFN) ab und ersetzt nach und nach die Verwendung der bisherigen Klebeetiketten. Ein weiterer beinhaltet die individuelle Ausweisnummer, der dritte Barcode dient dem Nachweis der Gültigkeit. So lässt sich ein Arztausweis künftig auch sperren, falls er dem Arzt abhanden kommt.

Die interessantere Version verfügt zusätzlich über einen Chip, der eine sichere Kommunikation mit den Systemen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) ermöglicht. Beide Versionen des Arztausweises sind kostenfrei. Vom 15. Juli dieses Jahres an kann der neue Ausweis beantragt werden. Den direkten Weg dazu bietet das Online-Portal der Ärztekammer "AKIS". Unter dem Stichwort "Arztausweis" kann jedes Mitglied der Ärztekammer hier via Online-Formular seinen neuen Ausweis anfordern. Dafür muss er lediglich seine Daten einfügen und ein aktuelles Foto, möglichst im jpg-Format, an der dafür vorbereiteten Stelle hochladen.

Wenn Formular und Foto abgeschickt sind, muss der Arzt nichts weiter tun; nur ein wenig Geduld braucht jeder Antragsteller, denn die Auslieferung der Arztausweise erfolgt erst ab Herbst, im vierten Quartal des Jahres. Wer den Zugang über das Online-Portal nicht wählen möchte, der kann über die Homepage der Ärztekammer das Antragsformular im pdf-Format herunterladen. Dieses kann dann per Hand ausgefüllt und zusammen mit einem Foto auf dem Postweg an die Ärztekammer gesandt werden. Wer persönlich bei der Geschäftsstelle der Ärztekammer vorbeischauen möchte, dem wird dort selbstverständlich geholfen und er kann vor Ort seinen neuen Arztausweis beantragen.

Hilfe zum neuen Ausweis gibt es auch über eine telefonische Hotline bei der Ärztekammer. Montags bis freitags stehen dort geschulte Mitarbeiterinnen in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Sonder-Rufnummer 04551 803 600 speziell für Fragen zum Arztausweis zur Verfügung. Zu erreichen sind sie auch per E-Mail unter der Adresse:
arztausweis@aeksh.org

Nach und nach werden in Schleswig-Holstein nur noch die neuen Ausweis-Karten einen Arzt legitimieren. Der alte blaue Papierausweis behält aber seine Gültigkeit für den Zeitraum, der ihm per Aufdruck zugeschrieben worden ist.

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Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 7/2014 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2014/201407/h14074a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
67. Jahrgang, Juli 2014, Seite 17
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dr. Franz-Joseph Bartmann (V.i.S.d.P.)
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-119, -127, Fax: -188
E-Mail: aerzteblatt@aeksh.org
www.aeksh.de
www.arztfindex.de
www.aerzteblatt-sh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2014