Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/647: Referentenentwurf zur Krankenhausreform - deutlich mehr Geld für gute Arbeit erforderlich (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18.05.2015

Referentenentwurf zur Krankenhausreform: deutlich mehr Geld für gute Arbeit erforderlich


Zur Beseitigung des dramatischen Personalmangels an deutschen Krankenhäusern seien mittelfristig rund acht Milliarden Euro erforderlich. "Eine unzureichende Personalausstattung gefährdet immer häufiger die Sicherheit der Patienten und macht die Beschäftigten selbst krank", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), bei der Erörterung des Referentenentwurfs zum Krankenhausstrukturgesetz am Montag in Berlin.

Die konkreten Maßnahmen im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Verbesserung der Personalausstattung seien enttäuschend. Mit dem dort vorgesehenen Pflegestellenförderprogramm könne selbst bei vollständiger Ausschöpfung nur etwa ein Zehntel des erforderlichen Personalbedarfs für diese Berufsgruppe geschaffen werden.

ver.di hatte den Fehlbedarf insgesamt auf 162.000, allein im Pflegebereich mit rund 70.000 Fachkräften beziffert, das heißt, jede fünfte Krankenpflegekraft fehlt. Es müsse noch vor dem Sommer eine Expertenkommission beim Bundesministerium für Gesundheit zur Abbildung und Finanzierung des Personalbedarfs eingerichtet werden, um nicht weitere Sicherheitslücken in der Personalausstattung entstehen zu lassen, forderte Bühler. Deren Bericht müsste dann samt Gesetzesvorschlägen noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden. Wichtig sei dabei, dass die Lösungen alle Berufsgruppen im Krankenhaus erfassten, damit das Personalproblem nicht einfach nur verschoben werde.

Unzufrieden zeigte sich Bühler auch mit der unzureichenden Verpflichtung der Länder zur Finanzierung der Investitionen. Die Anhebung der Investitionsquote der Länder auf mindestens neun Prozent vom Umsatz der Krankenhäuser sei überfällig. Das seien rund vier Milliarden Euro mehr, die von den 16 Bundesländern insgesamt aufgebracht werden müssten. In einer Zeit anhaltend hoher Steuereinnahmen müsse aktuell eine Aufstockung der Fördermittel erfolgen. Entgegen der Gesetzeslage finanzieren Krankenhäuser den Löwenanteil der notwendigsten Investitionen aus den Betriebskosten. Damit stünden dann in den Kliniken auch weniger Mittel für das Personal zur Verfügung.

Auch die heute noch geltende gesetzliche Personalbemessung in den psychiatrischen Kliniken sieht Bühler gefährdet, wenn der Referentenentwurf zum Gesetz wird. Demnach sollten Kliniken verpflichtet werden, Daten für ein neues pauschales Entgeltsystem zur Verfügung zu stellen. "ver.di will nicht, dass mit der vorzeitigen Festlegung auf Kalkulationshäuser bereits Fakten geschaffen werden, während noch Gespräche über die künftige Ausgestaltung der neuen Vergütungsstrukturen in der Psychiatrie laufen", sagte Bühler. Um Negativentwicklungen zu vermeiden, müssten regionale Versorgungsstrukturen und die Erfüllung der gesetzlichen Personalvorgabe berücksichtigt werden.

*

Quelle:
Presseinformation vom 18.05.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang