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MELDUNG/844: Hebammen sind weiterhin abgesichert (DHV)


Deutscher Hebammenverband e.V. - 29.06.2017

Hebammen sind weiterhin abgesichert

Gruppenhaftpflichtversicherung des Hebammenverbands bis 2021 verlängert


"Wir brauchen dringend einen Systemwechsel. Wir haben zwar weiterhin Versicherer und damit als Hebammen Planungssicherheit für mehrere Jahre. Das Grundproblem der steigenden Kosten bleibt jedoch", meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands. Der DHV fordert eine nachhaltige politische Lösung durch einen Haftungsfonds mit einer Haftungshöchstgrenze. Alternativ wäre eine Absicherung des Haftungsrisikos in Anlehnung an das System der gesetzlichen Unfallversicherung denkbar.

Der sogenannte Sicherstellungszuschlag der gesetzlichen Krankenkassen soll einen Großteil der Haftpflichtkosten in der Geburtshilfe übernehmen. Der Eigenanteil von Hebammen steigt jedoch mit jeder Erhöhung der Haftpflichtkosten. Zudem greift der Zuschlag nur rückwirkend und auf Antrag. Nicht alle betroffenen Hebammen haben bisher einen Zuschlag erhalten. Der DHV fordert deshalb eine Evaluierung und Überprüfung dieser Maßnahme.

Die Haftpflichtprämien in der freiberuflichen Geburtshilfe und die Deckungssummen pro Fall bei Personenschäden werden sich folgendermaßen entwickeln:

  • 01.07.2017: 7.639 Euro jährlich; Deckungssumme: 7.500.000 Euro
  • 01.07.2018: 8.174 Euro jährlich; Deckungssumme: 10.000.000 Euro
  • 01.07.2019: 8.664 Euro jährlich; Deckungssumme: 10.000.000 Euro
  • 01.07.2020: 9.098 Euro jährlich; Deckungssumme: 10.000.000 Euro

Die Konditionen gelten jeweils für ein Jahr.

Das Konsortium der Gruppenhaftpflichtversicherung des DHV besteht aus der Versicherungskammer Bayern als führender Versicherer sowie der R+V, der Allianz, der Debeka, der Ergo und der Württembergischen. Der zuständige Makler ist die hevianna Versicherungsdienst GmbH.


Kontakt und weitere Informationen:
Deutscher Hebammenverband e. V.
Pressestelle
Telefon: 030/3940 677 30
E-Mail: presse@hebammenverband.de

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• Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) bietet seinen Mitgliedern die einzige in Deutschland verfügbare Gruppenhaftpflichtversicherung für Hebammen an. Aktuell konnte der bestehende Vertrag bis Juli 2021 verlängert werden. Hebammen haben damit vorerst weiterhin eine Absicherung für ihre Berufstätigkeit. Da die Folgekosten für Geburtsschäden weiter steigen, wird die Deckungssumme von aktuell sechs Millionen Euro auf zehn Millionen Euro für jeden einzelnen Fall erhöht. Der Beitragssatz steigt weiterhin jedes Jahr an für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen. Ab dem 1.7.2017 wird dieser 7.639 Euro jährlich betragen. Die betroffenen rund 2.600 freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen begleiten 21 % aller Geburten in Deutschland - in Kliniken, in Geburtshäusern und zu Hause. Für Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, steigen die Prämien nicht. Hebammenschülerinnen und -studentinnen sind zukünftig prämienfrei versichert.

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Quelle:
Deutscher Hebammenverband e.V.
Pressemitteilung vom 29. Juni 2017
Gartenstraße 26, D-76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/98 189-0, Fax: 0721/98 189-20
E-Mail: info@hebammenverband.de
Internet: www-hebammenverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2017

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