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MELDUNG/920: Mediziner fordern - Leitung von Notfallzentren nur durch Experten mit Zusatzweiterbildung (idw)


Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. - 02.07.2018

Mediziner fordern: Leitung von Notfallzentren nur durch Experten mit Zusatzweiterbildung


Die Notfallversorgung in Deutschland steht vor einer Neustrukturierung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) will hierzu in den kommenden Tagen seine Pläne bekannt gegeben. Nach ersten Informationen sollen in Zukunft interdisziplinäre Notfallzentren entstehen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geführt werden. "Wir unterstützen den Aufbau zentraler Anlaufstellen", sagt Professor André Gries, Notaufnahmeexperte der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

"Jedoch können diese Zentren nicht unter Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung stehen. Bei vielen kritisch kranken, aber auch zeitkritischen Patienten ist das Leitsymptom nicht richtungsweisend. Für die fachliche Diagnose, aber auch die unmittelbare Notfalltherapie muss an dieser Stelle eine standardisierte Ersteinschätzung mit geschultem Personal erfolgen und bei Bedarf sofort ein in der Notfallmedizin erfahrener Facharzt eingesetzt werden", fordert Gries, Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme am Universitätsklinikum Leipzig. In einem Schreiben an den SVR fordert die DIVI als Dachgesellschaft von 18 Mitgliedsgesellschaften mit insgesamt rund 140.000 Mitgliedern: Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, kann das Integrierte Notfallzentrum nicht unter Verantwortung der KV gestellt werden!

Die alleinige Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung sei allein deshalb nicht möglich, da die Kliniken per se für die hier eintreffenden Patienten in der Verantwortung sind. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Wir befürworten gemeinsame Konzepte, müssen aber einer Zuordnung von auf Klinikgelände vorgehaltenen Einrichtungen zur Akut- und Notfallversorgung zur KV aus Gründen der Patientensicherheit widersprechen." Sehr kritisch betrachtet wird der Vorschlag, dass die KV unabhängig über die stationäre Aufnahme von Patienten entscheiden soll. "Dem müssen wir widersprechen, weil dadurch die Aufnahmeprozesse nur komplizierter und auch verzögert werden", sagt der DIVI-Experte. Auch organisatorisch sei es wesentlich sinnvoller, wenn Krankenhäuser die Hoheit über diese Notfallzentren bekommen.

DIVI-Präsident: "Wir stellen uns gegen alleinige Leitungsposition der Kassenärztlichen Vereinigung"

Die vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erwarteten Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung sollen in Form eines umfassenden Gutachtens an das Bundesministerium für Gesundheit, den Bundestag und den Bundesrat übergeben werden. "Dabei begrüßen wir ausdrücklich die Planungen, auf eine sektorenübergreifende und damit zunehmend auf Sektorengrenzen verzichtende Akut- und Notfallversorgung zu setzen", sagt Professor Stefan Schwab, Präsident der DIVI. "Zusammen mit anderen Fachgesellschaften der Notfallmedizin stellen wir uns aber klar gegen eine alleinige Leitungsposition der Kassenärztlichen Vereinigung. In den interdisziplinären Notfallzentren müssen unbedingt Fachexperten mit notfallmedizinischer Schwerpunktaus- beziehungsweise Zusatzweiterbildung eingesetzt werden, die eben einen akuten Notfall direkt identifizieren und auch initial behandeln können", sagt Schwab. Mehrere Fachgesellschaften hatten bereits 2015 ein gemeinsames Positionspapier für eine Reform der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland unterstützt. Neben der DIVI haben sich daran die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) beteiligt. Die DGINA hat zudem vor wenigen Tagen ein Positionspapier zur Ersteinschätzung in Integrierten Notfallzentren veröffentlicht.

Alles vereinfachen: Zentrale Notfallzentren aufbauen, Personal entlasten, Kosten verringern

Zahlreiche frühere Vorschläge der Fachgesellschaften finden sich jetzt auch in den Empfehlungen des Sachverständigenrates wieder. "Wir unterstützen den Abbau von Doppelstrukturen und die Verzahnung der Kassenärztlichen Vereinigung mit den zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser als sogenannte Integrierte Notfallzentren", sagt Schwab. Noch werden Notfälle in Deutschland in drei voneinander getrennten Bereichen behandelt: dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, dem Rettungsdienst und den Notfallaufnahmen der Kliniken. "Mit einer vereinfachten Struktur und Notfallmedizinern auf der Leitungsebene können wir akute Notfälle schneller erkennen und bedarfsgerecht versorgen. Wir können darüber hinaus Wartezeiten vermeiden, das Personal entlasten und zusätzliche Kosten verringern", sagt Schwab.

Stärkerer Fokus auf die präklinische Einschätzung von Akutpatienten

Aus Sicht der DIVI muss der Fokus stärker auf die präklinische Einschätzung von Akutpatienten gelegt werden. Das bedeutet auch, dass weniger Patienten mit nicht akut bedrohlichen Erkrankungen seitens der niedergelassenen Ärzte in Notaufnahmen eingewiesen werden. Zudem muss auch der Rettungsdienst die Möglichkeit bekommen, leichter erkrankte Patienten der KV-Bereitschaftsambulanz zuzuweisen, wenn ein Hausbesuch durch den Bereitschaftsdienst nicht realisierbar ist. Wer als Patient von selbst ins Krankenhaus kommt, soll von einer Erstsichtungsstelle aufgenommen werden, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenhäusern gemeinsam getragen wird. Standardisierte Verfahren sollen hier die medizinische Dringlichkeit, die Art der Erkrankung sowie den zu erwartenden Einsatz von Ressourcen prüfen.

Grundstein für neues System gelegt: Zusatzweiterbildung und Professionalisierung gefordert

Für dieses System hat bereits im April der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Grundstein gelegt. Das Gremium ist vom Gesetzgeber auch damit beauftragt, über den Leistungsanspruch von rund 70 Millionen krankenversicherten Menschen zu entscheiden. Festgelegt wurde, dass die Schaffung einer Zentralen Notaufnahme (ZNA) Grundvoraussetzung für die mit hoher Patientensicherheit stattfindende Notfallversorgung an den Kliniken ist. Demnach müssen Fachärzte und qualifizierte Pfleger vor Ort sein. Die leitenden Ärzte und Pflegekräfte einer Zentralen Notaufnahme müssen die Zusatzweiterbildung "Klinische Akut- und Notfallmedizin" beziehungsweise "Notfallpflege" führen. "Das ist ein wichtiger Schritt für die notwendige Professionalisierung der Notfallversorgung", sagt Gries. "Wir fordern daher auch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen dazu auf, unseren Vorschlägen für die Verbesserung der Notfallversorgung zu folgen." Die DIVI unterstützt daneben den Vorschlag des Sachverständigenrates, wonach die Finanzierung der Instrumente der neustrukturierten Notfallversorgung mit einem zusätzlichen Budget gesichert werden soll.


Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2.000 persönlichen Mitgliedern und entsprechenden Fachgesellschaften. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB. Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. - 02.07.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2018

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