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RECHT/556: Bezirksregierung kann auswählen, welches Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen wird (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. Februar 2015

Ressort: Medizinrecht / Urteile / Gesundheit

Bezirksregierung kann auswählen, welches Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen wird


Arnsberg/Berlin (DAV). Die Aufnahme einer Krankenhausabteilung in den Krankenhausplan ist für die jeweilige Klinik entscheidend. Krankenhäuser, die in diesem Plan aufgenommen werden, haben Anspruch auf finanzielle Förderung durch den Staat. Auch sind diese Abteilungen automatisch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Dabei hat die Bezirksregierung einen Ermessensspielraum bei der Auswahl, welche Klinik in den Krankenhausplan aufgenommen wird. Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 2. Dezember 2014 (AZ: 11 K 1626/12), macht die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Ein Krankenhausträger hatte gegen die Aufnahme der Palliativstation einer konkurrierenden Klinik in den Krankenhausplan des Landes geklagt. Insgesamt hatten drei Krankenhausträger die Aufnahmen ihrer jeweiligen Palliativstation beantragt. Die Landesbehörde begründete ihre Entscheidung insbesondere damit, dass die ausgewählte Klinik über eine Abteilung Strahlentherapie verfüge.

Das Gericht konnte keinen Fehler bei der Entscheidung der Bezirksregierung feststellen. Sie sei zu Recht davon ausgegangen, dass alle drei betroffenen Krankenhäuser geeignet seien, den Bedarf an Palliativbetten zu decken. Die Bezirksregierung habe jedoch das ihr zustehende Auswahlermessen rechtmäßig ausgeübt. Sie habe bei der Entscheidung die von den einzelnen Krankenhäusern vorgelegten umfangreichen Konzepte und Leistungsangebote einbezogen. Der Beurteilungsmaßstab sei nicht zu beanstanden.

Information: www.dav-medizinrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung MedR 02/15 vom 17. Februar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2015

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