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STELLUNGNAHME/075: Präventionsgesetz mit Licht und Schatten (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 18. Juni 2015

Präventionsgesetz mit Licht und Schatten

SoVD: "Gesundheitsförderung nicht dem Wettbewerb ausliefern"


"Das Gesetz verfolgt eine gute Absicht und umfasst richtige Maßnahmen. Insbesondere die erweiterten Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und die neuen Präventionsleistungen in Pflegeeinrichtungen sind sehr zu begrüßen." Das sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer aus Anlass der Debatte über das Präventionsgesetz. Das Gesetz wird heute in abschließender Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

Kritisch bewertet der Sozialverband mögliche Negativfolgen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Ihnen drohen steigende Zusatzbeiträge. Das geht aus einer fachpolitischen Stellungnahme des SoVD hervor. Demnach führen die geplanten Leistungsverbesserungen zu steigenden Zusatzbeiträgen. Diese müssen dann von den Versicherten alleine getragen werden, da die Beitragsätze nicht mehr paritätisch finanziert werden.

Der SoVD fordert deshalb neben einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung auch eine Stärkung der solidarischen Umlagefinanzierung. Diese soll durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erfolgen.

Als problematisch bewertet der SoVD, dass die Leistungen zur Prävention von den Krankenkassen als Mehrleistungen anzubieten sind. Dies führt zu einer verschärften Wettbewerbssituation zu Lasten der Versicherten. Deshalb fordert der Verband, die Leistungen in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.


SoVD-Stellungnahme:
http://sovd.de/2503.0.html

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr.: 28 / 2015, 18. Juni 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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