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STELLUNGNAHME/106: Sterbehilfe - bisherige gesetzliche Regelungen ausreichend (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 30. Oktober 2015

Sterbehilfe: bisherige gesetzliche Regelungen ausreichend!

Baden-württembergische Ärzteschaft: Am besten kein neues Gesetz.


Stuttgart, 30.10.2015. In die Diskussion um eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe ist aktuell Bewegung gekommen: Obwohl schon länger vier von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen ausgearbeitete Gesetzentwürfe für die Abstimmung im Bundestag am kommenden Freitag vorliegen, haben sich jetzt zwei der vier Gruppen zusammengetan, um den derzeit aussichtsreichsten Antrag, der eine deutliche Strafverschärfung brächte, zu stoppen. Daher gilt es momentan als wahrscheinlich, dass der Bundestag am Ende gar keine Änderung beschließen und alles beim Alten belassen wird.

Das höchste Organ der baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte, die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, fordert seit Beginn der Debatte, keinerlei Veränderungen an den bestehenden Regelungen vorzunehmen. Bisher ist der Suizid keine Straftat, und so ist die Mithilfe dazu ("assistierter Suizid") ebenfalls nicht strafbewehrt. "Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind vollkommen ausreichend", sagt Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft müssen letzte, höchst individuelle Fragen und Entscheidungen den eigenen Tod betreffend als oberstes Gut und auf der Basis einer umfassend informierten Selbstbestimmung am Lebensende vertrauensvoll mit dem Arzt oder der Ärztin und den nahen Angehörigen besprochen werden und dann in der Entscheidungshoheit des Sterbenden und im Einvernehmen mit seinen Angehörigen und den betreuenden Ärzten verbleiben. Ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt könne im Einzelfall die passive Sterbebegleitung ermöglichen und sei nicht zuletzt im ärztlichen Berufsrecht in Baden-Württemberg so auch verankert: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen", heißt es dort.


Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Presseinformation vom 30. Oktober 2015
Ärztliche Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2015

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