Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung - 14.01.2020
Organspende: Herzstiftung setzt sich für Widerspruchslösung ein
Abstimmung im Bundestag über Gesetzesentwürfe: Deutsche Herzstiftung unterstützt die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland
Am 16. Januar 2020 will der Bundestag über mögliche Gesetzesänderungen bei der Entscheidung über die Organspende abstimmen. Potenzial für eine positive Entwicklung der Organspende sieht die Deutsche Herzstiftung (www.herzstiftung.de) vor allem in der Einführung einer doppelten Widerspruchslösung. Eines der Ziele der doppelten Widerspruchslösung ist, dass mehr Patientinnen und Patienten eine Organ- oder Gewebespende erhalten.
"Die Kluft zwischen schwerkranken Herzpatienten, die auf ein Spenderherz warten, und den verfügbaren Spenderorganen, ist weiterhin alarmierend", warnt der Herzchirurg und Transplantationsmediziner Prof. Dr. med. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, Bad Oeynhausen. Nur leicht ist die Zahl der transplantierten Herzen von 318 (2018) auf 344 (2019) angestiegen. "Dem stehen auf der Warteliste über 1.000 Herzpatienten gegenüber, die auf ein Spenderorgan warten. Die doppelte Widerspruchslösung wäre ein wichtiger Baustein, um Menschen zu helfen, die dringlich auf ein Spenderorgan warten", so Gummert. "Zudem", fährt er fort, "ist es schwer verständlich, dass in Deutschland Spenderorgane aus Ländern mit einer Widerspruchslösung wie Belgien, Slowenien, Frankreich und Österreich akzeptiert werden, während bei uns aber eine solche Lösung bisher nicht eingeführt wurde."
Die häufigsten Ursachen und Indikationen für eine Herztransplantation sind schwerwiegende Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien), die koronare Herzkrankheit (KHK), die Grundkrankheit des Herzinfarkts, und weitere chronische Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzmuskelentzündung (Myokarditis). "Nur mit Hilfe der Widerspruchslösung kann es gelingen, das Leben tausender kritisch organkranker Patienten zu verlängern und wieder lebenswerter zu machen", so Prof. Gummert, der auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) ist.
Doppelte Widerspruchslösung:
Patientenwille stärker dokumentiert
Die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung dürfte die
Auseinandersetzung mit der Organspende und damit die Dokumentation des
Patientenwillens stärken. Zudem würden bei der doppelten
Widerspruchslösung gezielt die Angehörigen zur sicheren Feststellung des
Patientenwillens des Verstorbenen mit eingebunden. Anders als bei der
bisherigen Entscheidungslösung führt eine nicht abgegebene Erklärung dazu,
dass eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig ist, wenn die sonstigen
Voraussetzungen für eine Entnahme erfüllt sind.
Quelle:
BZgA/www.organspende-info.de
Zum Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Organspende-Widerspruchsloesung_Gruppenantrag_Spahn_et_al.pdf
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.herzstiftung.de/organspendeausweis.html
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Organspende-Widerspruchsloesung_Gruppenantrag_Spahn_et_al.pdf
http://www.organspende-info.de
Zu dieser Mitteilung finden Sie Anhänge unter der WWW-Adresse:
http://idw-online.de/de/attachment79001
PM_DHS_Transpl-gesetz_Organspende_Widerspruchslösung_2020-01_FIN
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution825
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung - 14.01.2020
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2020
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