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FINANZEN/523: Die Finanzentwicklung der Krankenkassen im Jahr 2010 und das GKV-Finanzierungsgesetz (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Montag, 7. März 2011

Finanzentwicklung der Krankenkassen in 2010 unterstreicht die Notwendigkeit des GKV-Finanzierungsgesetzes

2011 reichen Zuweisungen zur Deckung der Ausgaben


Die gesetzlichen Krankenkassen weisen in den jetzt vorliegenden vorläufigen Finanzergebnissen für das Jahr 2010 ein Defizit von 445 Mio. Euro aus. 2009 verzeichneten sie in ihren Jahresrechnungsergebnissen noch einen Überschuss von insgesamt 1,4 Mrd. Euro. Durch die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung werden im Jahr 2011 die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach Berechnungen des Schätzerkreises allerdings ausreichen, die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen zu decken.

Die erhebliche Verschlechterung der Finanzsituation der GKV 2010 im Vergleich zum Vorjahr macht deutlich, wie wichtig es war, mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) und dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) dieser Entwicklung rechtzeitig entgegenzuwirken und die Grundlagen für eine solide Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Das Defizit 2010 wäre noch höher ausgefallen, hätte die Bundesregierung nicht bereits ab dem 1. August 2010 vergangenen Jahres erste finanzwirksame Einsparungen eingeleitet.

Zu den Fakten im Einzelnen: Vom 1. bis 4. Quartal 2010 standen bei den gesetzlichen Krankenkassen Einnahmen in Höhe von rd. 175,3 Mrd. Euro Ausgaben in Höhe von rd. 175,7 Mrd. Euro gegenüber. In den Einnahmen enthalten sind auch rd. 660 Mio. Euro an Zusatzbeiträgen, die von einer geringeren Zahl der Krankenkassen zum Teil ab dem 1. und zum Teil ab dem 2. Quartal 2010 erhoben wurden. Ausgaben von Kassen, die nicht aus den Zuweisungen des Gesundheitsfonds oder aus den Zusatzbeiträgen gedeckt wurden, mussten in 2010 zum Teil aus dort vorhandenen Finanzreserven kompensiert werden.


Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds zahlte für 2010 Zuweisungen in Höhe von insgesamt rd. 170,3 Mrd. Euro an die Krankenkassen aus. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds aus Beiträgen und Bundeszuschüssen lagen bei 174,6 Mrd. Euro. Im Saldo weist der Gesundheitsfonds einen Überschuss von rd. 4,2 Mrd. Euro aus. Damit konnte er nicht nur jederzeit seiner Verpflichtung zur Auszahlung der im Herbst 2009 für 2010 festgelegten monatlichen Zahlungen an die Krankenkassen nachkommen. Der Gesundheitsfonds konnte - nach dem deutlichen Defizit von rd. 2,5 Mrd. Euro in 2009 - erstmalig den jetzt erzielten Überschuss seiner Liquiditätsreserve zuführen. Das ist ein wichtiger Punkt. Das Gesetz sieht einen Mindestbestand an Mitteln der Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe (derzeit ca. 3 Mrd. Euro) vor. Der Gesundheitsfonds ist verpflichtet, jederzeit seiner Verpflichtung zur Auszahlung der monatlichen Zahlungen an die Krankenkassen (je Monat 1/12 des Jahresbedarfs) nachzukommen. Die Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich unterjähriger Einnahmeschwankungen. Darüber hinaus sind die Mittel daraus auch einzusetzen, wenn unerwartete Einnahmeeinbrüche zu verzeichnen sind. Das positive Finanzergebnis konnte der Gesundheitsfonds ähnlich wie die übrigen Sozialversicherungszweige dank der erfreulichen konjunkturellen Entwicklung erzielen.

Der zusätzliche Bundeszuschuss von 2 Mrd. Euro, den der Gesundheitsfonds im Jahr 2011 einmalig erhält, kann in vollem Umfang seiner Liquiditätsreserve zugeführt werden und steht in den Jahren ab 2012 für die Finanzierung des Sozialausgleichs bei einer Erhebung von Zusatzbeiträgen zur Verfügung.

Mit den ausgabenbegrenzenden und einnahmenverbessernden Regelungen, die der Gesetzgeber im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat und der jetzigen Finanzausstattung des Gesundheitsfonds ergibt sich eine solide Ausgangsbasis, um die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre mit dem neuen Finanzierungssystem erfolgreich bestehen zu können.



Ausgabenzuwächse haben sich abgeflacht

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sind im 1. bis 4. Quartal 2010 um 3,1 Prozent je Versicherten gestiegen. Im 1. Halbjahr lag der Anstieg noch bei 4,2 Prozent. Dem stand ein Zuwachs der Kasseneinnahmen (überwiegend aus Zuweisungen des Gesundheitsfonds) von 2 Prozent gegenüber.

Die Abflachung beim Ausgabenanstieg ist kein Selbstläufer. Sie ist maßgeblich auf die positive Entwicklung im Arzneimittelbereich zurückzuführen, in dem die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr kurzfristig erste Schritte für mehr Wirtschaftlichkeit eingeleitet hat.

Der Anstieg der Arzneimittelausgaben (ohne Impfkosten), der je Versicherten im 1. Halbjahr noch bei 4,8 Prozent lag, betrug im Gesamtjahr 2010 nur noch 1,3 Prozent. Die deutliche Ausgabenabflachung ist nach den hohen Ausgabenanstiegen der letzten Jahre insbesondere darauf zurückzuführen, dass erste Maßnahmen des Arzneimittelsparpakets bereits ab 1. August 2010 wirksam wurden. Durch die Anhebung des Pharmarabatts für Nicht-Festbetragsarzneimittel wurden die Kassen in der zweiten Jahreshälfte 2010 um mehr als eine halbe Milliarde Euro entlastet. Mit den weiteren ausgabenbegrenzenden Maßnahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes, die ab Anfang des Jahres 2011 in Kraft traten, werden die Voraussetzungen für mehr Wirtschaftlichkeit und Preiswettbewerb in der Arzneimittelversorgung und bei der Versorgung mit Impfstoffen dauerhaft verbessert. Die ersten Daten des Deutschen Apothekerverbandes für den Monat Januar 2011, die einen Rückgang von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat signalisieren, zeigen, dass auch das AMNOG seit Jahresbeginn die erwarteten Einsparwirkungen entfaltet.

Der Zuwachs von 2,6 Prozent je Versicherten bei den Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung nach einem Zuwachs von 7,4 Prozent im Jahr 2009 zeigt, dass sich die Honorarsituation für Ärzte auch 2010 weiter verbessert hat. Allerdings beruhen die vorläufigen Finanzdaten gerade in diesem Ausgabenbereich zu einem erheblichen Teil noch auf Schätzungen, da Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum Abschluss der vorläufigen Finanzergebnisse durch die Krankenkassen i.d.R nur für das 1. Halbjahr vorlagen. Experten erwarten in diesem Bereich insgesamt noch höhere Veränderungsraten.

Der Anstieg bei den Ausgaben für die Krankenhausbehandlung lag je Versicherten bei 4,7 Prozent. Hier hat sich der Zuwachs im Vergleich zum 1. Halbjahr (plus 4,2 Prozent ) deutlich beschleunigt. Auch dieser Zuwachs setzt bereits auf einem Anstieg von 6,6 Prozent im Jahr 2009 auf. Für die Krankenhäuser wurde damit allein aus Mitteln der GKV in den beiden vergangenen Jahren mehr als 6 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Der Ausgabenzuwachs beim Krankengeld hat sich mit einem erneuten Plus von 8 Prozent nach den zweistelligen Zuwachsraten der Jahre 2008 und 2009 nahezu unverändert fortgesetzt. Hierzu haben unter anderem eine zunehmende Zahl von Krankengeldberechtigten bei steigendem Renteneintrittsalter sowie eine starke Zunahme langwieriger psychischer Erkrankungen beigetragen. Dieser Ausgabenbereich bedarf nach wie vor einer eingehenden Beobachtung, auch aufgrund wechselseitiger Abhängigkeiten zu anderen Entgeltersatzleistungen im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Abflachung der Ausgabenzuwächse gegenüber dem 1. Halbjahr (plus 10 Prozent) kann in diesem Ausgabenbereich kein Anlass zur Entwarnung sein.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im vergangenen Jahr nach längerer Stabilität deutlich gestiegen. Der Zuwachs lag im 1. bis 4. Quartal bei rd. 6,2 Prozent, auch wenn ein Teil des Anstiegs in 2010 darauf zurückzuführen ist, dass die Krankenkassen Verpflichtungen zum Aufbau von Alterungsrückstellungen erfüllen mussten, die bei den personellen Verwaltungskosten zu Buche schlagen.

Vor diesem Hintergrund ist die Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen in den Jahren 2011 und 2012 auf das Niveau des Jahres 2010 weiterhin ein unverzichtbarer Beitrag zur notwendigen Ausgabenbegrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung.



Perspektive für 2011

Ohne Gegensteuern hätte der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2011 trotz der unerwartet günstigeren konjunkturellen Entwicklung zwangsläufig ein hohes Defizit gedroht. Dieses Defizit wird durch das vom Gesetzgeber beschlossene ausbalancierte Maßnahmenpaket aus Einnahmeverbesserungen und Ausgabenbegrenzungen verhindert. Dazu zählen die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes auf das Niveau vor der Wirtschaftskrise sowie ausgabenbegrenzende Maßnahmen bei Arzneimitteln, Krankenhäusern, Ärzten und Zahnärzten und die Nullrunde bei den Krankenkassen.

Für 2011 werden die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausreichen, die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen zu decken. Der auf Basis der Schätzerkreisergebnisse vom vergangenen Herbst berechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2011 liegt bei Null Euro. Das schließt nicht aus, dass einzelne Krankenkassen in 2011 - wie schon 2010 - einen Zusatzbeitrag erheben müssen oder aber eine Prämie an ihre Versicherten auszahlen können.


Weitere Informationen unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 15 vom 7.3.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2011