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KASSEN/632: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 07.05.2009 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 7. Mai 2009


→  Schweinegrippe: Kostenübernahme bei dringenden Verdachtsfällen
→  Mehr Geld für mehr Qualität
→  Ärzte müssen Schweinegrippe melden
→  KVHB und BKKen schließen Versorgungsvertrag für Menschen mit chronischen Wunden
→  Disease-Management-Programme in Bayern verzeichnen 10 Millionen Dokumentationen
→  Eignung von DMP Asthma für Kleinkinder bleibt ungeklärt
→  Apotheker bereiten sich auf Arzneimittel-Rabattverträge vor
→  EU-Kommission koordiniert die Bekämpfung des neuen Grippevirus in den Mitgliedstaaten

Raute

___Aus Berlin___

Schweinegrippe: Kostenübernahme bei dringenden Verdachtsfällen

"Wir empfehlen den Krankenkassen, im konkreten Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen." Das hat Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt. Voraussetzung sei, dass ein Arzt den Verdacht auf Schweinegrippe bestätigt. Die Kostenübernahme gelte auch für den Probentransport der Zweituntersuchung durch das jeweilige Referenzlabor des Robert-Koch-Instituts. Die Empfehlung begrüßte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Die niedergelassenen Ärzte rief er dazu auf, die Patienten umfassend zu informieren. Sollte der Schnelltest angewendet werden, erhält der Patient eine Rechnung. Diese reicht er bei seiner Krankenkasse zur Erstattung ein.

(Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes und der KBV, 30. April,
Pressegespräch der KBV, 4. Mai)


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Mehr Geld für mehr Qualität

Am 5. Mai fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Symposium zum Thema "Qualitätsorientierte Vergütung in der Gesundheitsversorgung" statt. Über Vor- und Nachteile einer qualitätsorientierten Vergütung diskutierten über 100 Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Forschung, aus Politik und Selbstverwaltung, der Gesundheitsversorgung und von Patientenorganisationen. Besonders wichtig sei es, durch aussagekräftige und verlässliche Indikatoren die Leistungsqualität zu messen und dadurch längerfristige Ergebnisse zu erreichen, so die Experten. Eingeladen war auch Dr. Susanne Kleudgen, Leiterin der Abteilung Qualitätsmanagement und -instrumente bei der KBV. Sie stellte die aktuellen Ergebnisse des KBV-Projekts "Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen" (AQUIK) dar.

(Pressemitteilung des BMG, 5. Mai)


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Ärzte müssen Schweinegrippe melden

Ärztinnen und Ärzten sind verpflichtet, Verdachts- und Erkrankungsfälle der neuen Influenza A/H1N1, auch Schweinegrippe genannt, sofort an das Gesundheitsamt zu melden. Dies ergibt sich aus einer neuen Rechtsverordnung vom 3. Mai, mit der die Arztmeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz auf Fälle solcher Erkrankung ausgedehnt wurde. Zur Beurteilung von Verdachtsfällen hat das Robert-Koch-Institut eine Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte herausgegeben.

(Pressemitteilung des BGM, 2. Mai)

Raute

___Aus KBV und KVen___

KVHB und BKKen schließen Versorgungsvertrag für Menschen mit chronischen Wunden

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) und die Betriebskrankenkassen (BKKen) haben einen Versorgungsvertrag geschlossen, um die Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden zu optimieren. Von dieser Vereinbarung profitieren 8000 BKK-Versicherte in dem Bundesland. Erstmals wird ein abgestimmtes Verfahren zwischen Haus- und Fachärzten sowie Pflegediensten installiert. Dabei sind insbesondere die Behandlungswege und -kompetenzen klar definiert und abgegrenzt. "Wundpatienten werden in einem frühen Stadium einer abgestimmten Diagnostik- und Behandlungskette zugeführt", schildert der KVHB-Vorstandsvorsitzende, Dr. Till Spiro. "Durch die enge Kooperation aller Beteiligten wird endlich dem Versorgungsbedürfnis von Patienten Rechnung getragen. Gleichzeitig sinken die Kosten für das Gesundheitswesen", sagt Hans-Hermann Runge, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen.

(Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, 6. Mai)


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Disease-Management-Programme in Bayern verzeichnen 10 Millionen Dokumentationen

Zehn Millionen Dokumentationen in den Disease-Management-Programmen (DMP) sowie fast 1,5 Millionen Teilnahmeerklärungen hat die DMP-Datenstelle in Bayern seit Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im Jahre 2005 gezählt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ist Mitgesellschafter der DMP-Datenstelle und zeigte sich zufrieden über den Erfolg. Ärzte und Krankenkassen geben über das Programm regelmäßig positives Feedback.

Die DMP dienen der strukturierten Behandlung chronisch kranker Patienten. Der koordinierende Arzt, der für seine DMP-Patienten regelmäßig standardisierte medizinische Dokumentationen mit den persönlichen Behandlungsdaten erstellt, sendet sie elektronisch verschlüsselt an die DMP-Datenstelle.

(Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, 29. April)

Raute

___Aus den Verbänden___

Eignung von DMP Asthma für Kleinkinder bleibt ungeklärt

Ob das Disease-Management-Programm (DMP) Asthma auf Kleinkinder ausgeweitet werden sollte, die von dieser Krankheit betroffen sind, bleibt unklar. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das genau diese Frage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beantworten sollte. Grund hierfür ist, dass es für die meisten untersuchten Behandlungsmethoden, wie sie in dem DMP Asthma zur Anwendung kommen, keine qualitativ hochwertigen Studien gibt. Deshalb konnte das IQWiG auch keine verlässliche Aussage über Nutzen oder Schaden für Kinder zwischen zwei und vier Jahren treffen. Dies ist das Alter, in dem Asthma bronchiale bereits häufig auftritt. Nun hat der GBA zu entscheiden, ob eine Teilnahme an dem DMP Asthma auch weiterhin nur für Kinder ab dem 5. Lebensjahr möglich sein soll.

(Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, 6. Mai)


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Apotheker bereiten sich auf Arzneimittel-Rabattverträge vor

Bei der Herausgabe von Arzneimitteln an Versicherte der AOK müssen sich Apotheker ab dem 1. Juni auf wichtige Neuerungen einstellen. Dann treten Rabattverträge in Kraft, die die AOK mit 22 Pharmaunternehmen über insgesamt 63 patentfreie Medikamente geschlossen hat. Für Apotheker bedeutet das, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, in erster Linie diese bestimmten Medikamente an die Versicherten der Krankenkasse auszugeben. Dabei handelt es sich um häufig verschriebene Präparate, wie Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes. Voraussetzung ist jedoch, dass das Medikament den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge beinhaltet wie jenes, das der Arzt verschrieben hat. "Millionen AOK-Versicherte müssen innerhalb kürzester Zeit auf neue Präparate umgestellt werden. Wir bereiten uns auf eine enorme Welle an Mehraufwand und Erklärungsbedarf in den Apotheken vor", kündigte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, bereits an. Auf Seiten der Krankenkasse hoffe man auf eine problemlose Umsetzung der Rabattverträge in den Apotheken, so der bundesweite Chefunterhändler der AOK-Rabattverträge und stellvertretende Vorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Die Rabattverträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

(Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 6. Mai,
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbands, 6. Mai)

Raute

___Aus der Welt___

EU-Kommission koordiniert die Bekämpfung des neuen Grippevirus in den Mitgliedstaaten

"Wir haben während der Vogelgrippe und SARS wertvolle Erfahrungen gesammelt. Nicht nur die Überwachungssysteme sind heute robuster. Wir haben auch stärkere Kooperationsmechanismen auf europäischer und internationaler Ebene entwickelt. Ich bin überzeugt, dass wir heute in einer besseren Lage sind, um die Gesundheit der EU-Bürger vor Bedrohungen wie dem neuen Grippevirus zu schützen." Das hat die EU- Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou gesagt. Der EU-Ausschuss für Gesundheitssicherheit erarbeitet mit den nationalen Kontaktstellen des EU-Frühwarn- und Reaktionsssystems Leitlinien zur Behandlung des neuen Grippevirus. Zudem informieren sie über die Behandlung und geben Empfehlungen für Reisende. Das "Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten" beobachtet laufend die sich ständig ändernde Situation.

(Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 30. April)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 7. Mai 2009
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2009