Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/748: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 01.09.2010 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 1. September 2010


→  Kritik an Protesten des bayerischen Hausarztverbandes
→  Bundesärztekammer befürwortet geplante Gesundheitsreform
→  Sicherheit von Patientendaten hat Priorität
→  Protestschließung von Praxen: KV Bayerns konnte nahezu allen Patienten helfen
→  Honorarreform 2009: KV Nordrhein klagt gegen KBV und GKV-Spitzenverband
→  VV der KV Hessen spricht sich gegen Kodierrichtlinien aus
→  Ärzte befürworten Telematik und Telemedizin
→  Neuer Präventionsleitfaden erscheint
→  Windeler übernimmt die Leitung des IQWiG
→  AOK-Bundesverband ist für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung
→  Bedarfsplanung für spezialisierte Leistungen, wie es die DKG gefordert hat,
      hält Schönbach jedoch nicht für sinnvoll.
→  ADHS ist aus der Morbi-RSA-Liste gestrichen
→  DKG und KZBV kritisieren Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz

Raute

___Aus Berlin___

Kritik an Protesten des bayerischen Hausarztverbandes

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat angesichts der Praxisschließungen von Hausärzten in Bayern die Bedenken des Hausärzteverbandes zurückgewiesen. Dieser hatte zum Protest aufgerufen, um gegen die geplanten Kürzungen der Sondervergütungen für Hausarztverträge zu demonstrieren. Ein Sprecher des BMG sagte: "Kein Hausarzt wird schlechter gestellt. Im Übrigen gilt: Laufende Hausarztverträge genießen Bestandsschutz." Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach, betonte, dass nachgewiesen werden müsse, dass höhere Honorare tatsächlich zu mehr Effizienz und Einsparungen führen. "Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers verlangt also nichts anderes als den Beleg dafür, dass sich die Investition in die hausärztliche Versorgung lohnt."

Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), kritisierte im Tätigkeitsbericht seiner Organisation, dass die Regelungen zur hausarztzentrierten Versorgung eines privatrechtlichen Verbandes zulasten der Verteilungsgerechtigkeit des Gesundheitsfonds gehen würden.

Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zufolge sind die Existenzängste, die der Hausärzteverband schüre völlig unbegründet. "Es ist inakzeptabel, innerärztliche Interessen auf dem Rücken der Patienten auszutragen", sagte eine Sprecherin.

(Agenturmeldung, 26. August, Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion, 26. August, Pressemitteilung des BVA, 20. August, Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 26. August)


*


Bundesärztekammer befürwortet geplante Gesundheitsreform

Die Bundesärztekammer (BÄK) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind sich einig: Die geplante Gesundheitsreform einschließlich des umstrittenen Entwurfes eines Finanzierungsgesetzes seien der richtige Weg zu einer zukunftsfesten und gerechten Gesundheitsversorgung. BÄK-Präsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe stimmte den kassenunterschiedlichen Zusatzbeiträgen mit Sozialausgleich aus und will die Möglichkeiten der Kostenerstattung unterstützen.Konsens herrscht auch über die Neuregelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Sie sollen künftig mehrheitlich von Ärzten geleitet werden. Hilfe sagte Hoppe auch bei einer Präventionsstrategie zu. Ambulant tätigen Ärzten komme hierbei eine Schlüsselrolle zu.

Der bayerische Gesundheitsminister Dr. Markus Söder lehnte erneut mehrere Teile der geplanten Gesundheitsreform als nicht tragbar ab und verlangte deutliche Nachbesserungen. Er befürchtet ein Übermaß an Bürokratie durch die Zusatzbeiträge. Außerdem laufe die Reform auf eine Zentralisierung des Gesundheitswesens hinaus. "Wir glauben, dass das den Praxistest nicht bestehen wird", betonte Söder.

Das Kabinett will am 22. September über die Reform entscheiden.

(Gemeinsame Pressemitteilung des BMG und der BÄK, 27. August, Agenturmeldung, 27. August)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Sicherheit von Patientendaten hat Priorität

Die KBV möchte sich für den Datenschutz und die Datensicherheit einsetzen. Dieses Ziel hat sie am Dienstag bei einem Treffen mit Anbietern von Praxisverwaltungssoftware (PVS) genannt. Dazu sowie für eine funktionierende sichere Kommunikation von Ärzten, Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Krankenhäusern und Krankenkassen seien einheitliche Standards zwingend erforderlich, sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Ziel der KBV sei eine weitere Sensibilisierung für die Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit in der PVS, erklärte Müller. "Viele Vertragsärzte sind extrem skeptisch bezüglich der Online-Übertragung sensibler Patientendaten. Deren Schutz ist sowohl online als auch offline von zentraler Bedeutung", sagte er. Die Anforderungen an die PVS stiegen in dieser Hinsicht enorm, so der KBV-Vorstand. Dies gelte etwa für die Zugriffsrechte auf Behandlungsdaten und die, auch nachträgliche, Nachvollziehbarkeit des Zugriffs. Auch Abrechnungsdaten unterliegen besonderen Vorschriften. In diesem Zusammenhang erinnerte Müller an die bereits 2008 vom Bundessozialgericht geforderte umfassende gesetzliche Regelung zur Beauftragung privater Abrechnungsstellen, etwa im Rahmen von Selektivverträgen, die nicht über die KVen abgewickelt werden.

(KBV-Pressemitteilung, 31. August)


*


Protestschließung von Praxen: KV Bayerns konnte nahezu allen Patienten helfen

"Die ambulante Versorgung der bayerischen Bürger war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt". Das hat der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns, Dr. Gabriel Schmidt, angesichts der Proteste einiger bayerischer Hausärzte erklärt. Sie waren dem Aufruf des bayerischen Hausärzteverbands zu zweitägigen Praxisschließungen aus Ablehnung gegen die geplante Gesundheitsreform gefolgt. Dennoch habe man seitens der KV Bayerns nahezu allen Patienten, die beim eigenen Hausarzt vor verschlossener Tür standen, bei der Suche nach einer geöffneten Hausarztpraxis in ihrer Region helfen können, so Schmidt. Vor diesem Hintergrund zeige sich einmal mehr die Stärke des Kollektivvertrags, erklärte er. "Im politischen Machtkampf um Honorare und Strukturen gerät der Patient schnell zwischen die Fronten", sagte Schmidt. Das System der KVen hingegen garantiere den Versicherten eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und vor allem verlässliche ambulante Versorgung.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 27. August)


*


Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Die Techniker Krankenkasse bieten im Saarland und in Schleswig-Holstein jeweils mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) drei neue kostenlose Vorsorge-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche an. Dabei handelt es sich um die U10 für Sieben- und Achtjährige, die U11 für Neun- und Zehnjährige sowie die J2 für 16- bis 17-Jährige. Die Vorsorgeuntersuchungen führen alle Kinder- und Jugendärzte sowie speziell qualifizierte Hausärzte durch.

(Pressemitteilung der KV Schleswig-Holstein, 26. August, Pressemitteilung der KV Saarland, 31. August)


*


Honorarreform 2009: KV Nordrhein klagt gegen KBV und GKV-Spitzenverband

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat beim Sozialgericht Berlin Klage gegen die Träger des Bewertungsausschusses eingereicht. Das sind die KBV und der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Das gegenwärtige Honorarsystem der niedergelassenen Ärzte ist ungerecht und muss ersetzt werden", begründet KV-Nordrhein-Vorstand Dr. Peter Potthoff die Klage. Mit der Festsetzung der Honorarsystematik durch den Erweiterten Bewertungsausschuss auf Bundesebene sei die KV Nordrhein gegenüber anderen KVen im Bundesgebiet benachteiligt worden.

Mit der Klage möchte die KV erzielen, die Festsetzung zur Einführung des neuen Vergütungssystems für die nordrheinischen Vertragsärzte aufzuheben. Zudem müsse die vom Bewertungsausschuss für die einzelnen KVen festgesetzte Honorarverteilungsquote korrigiert werden, fordert der Vorstand.

Die KV setze auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit der KBV und den anderen KVen. Doch für eine gerechte Vergütung der Ärzte in Nordrhein habe es keinen anderen Weg als eine Klage gegeben, betonte Potthoff.

(Pressemitteilung der KV Nordrhein, 31. August)


*


VV der KV Hessen spricht sich gegen Kodierrichtlinien aus

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen fordert, die ab Januar 2011 geltenden Kodierrichtlinien der KBV in Hessen nicht einzuführen. Erste Erfahrungen aus der Testregion Bayern hätten gezeigt, dass die neuen Kodierrichtlinien sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Alltag nicht praktikabel seien, so die VV-Mitglieder. "Wir ersticken bereits jetzt im Bürokratie-Chaos und verspüren keinerlei Bedürfnis nach weiteren Hausaufgaben", heißt es in dem mehrheitlich angenommenen Antrag der VV. Es müsse verhindert werden, dass die eigentliche ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit immer mehr in den Hintergrund trete.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 31. August)

Raute

___Aus den Verbänden___

Ärzte befürworten Telematik und Telemedizin

Eine repräsentative Befragung von circa 600 Ärzten in Klinik und Praxis, durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesärztekammer (BÄK), hat gezeigt, dass ein Gros der Ärzteschaft die Telematik und Telemedizin positiv beurteilen. Die Studie belegt, dass 86 Prozent der Befragten davon überzeugt sind, dass die Telematik und die Telemedizin (87 Prozent) im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen. 73 Prozent der Ärzte sind zudem von den Vorteilen der Telematik überzeugt. Kritisch sehen die Mediziner hingegen den Aspekt der Datensicherheit. Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Vize-Präsident der BÄK, bekräftigte, dass der Verband die Sorgen der Befragten hinsichtlich des Datenschutzes ernst nehmen wird.

(Pressemitteilung der BÄK, 26. August)


*


Neuer Präventionsleitfaden erscheint

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat den überarbeiteten Leitfaden Prävention bestätigt. Der Leitfaden fasst die Kriterien für Präventionsleistungen für alle gesetzlichen Krankenkassen zusammen. In ihm sind quantitative Ober- und Untergrenzen für einzelne Leistungen und deren inhaltliche und methodische Anforderungen benannt.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt, bei wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Versicherten auf Eigenanteile und finanzielle Vorleistungen bei Präventionsmaßnahmen möglichst zu verzichten. "Das Engagement der Krankenkassen ist hier besonders wichtig. Indem die Kassen sozial Benachteiligten die angebotene Gesundheitsförderung ganz gezielt zugänglich machen, bieten sie ihnen Hilfe zur Selbsthilfe an", so Gernot Kiefer, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Der Leitfaden gibt den Kassen für Präventionsmaßnahmen einen verbindlichen Rahmen vor. Die Kassen entscheiden aber weiterhin eigenständig, welche Angebote sie anbieten.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 31. August)


*


Windeler übernimmt die Leitung des IQWiG

Prof. Jürgen Windeler hat am 1. September die Stelle als Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) angetreten. Damit ist er nun der offizielle Nachfolger von Prof. Peter Sawicki. Dr. Stefan Lange bleibt auch weiterhin stellvertretender Institutsleiter. "Ich übernehme eine gut aufgestellte Institution mit kompetenten, hoch motivierten Mitarbeitern und freue mich darauf, die Position des IQWiG im deutschen Gesundheitssystem zu festigen und weiter auszubauen", so Windeler.

(Pressemitteilung des IQWiG, 31. August)


*


AOK-Bundesverband ist für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung

"Um auch künftig sicherstellen zu können, dass in Deutschland flächendeckend eine gute medizinische Versorgung vorhanden ist, müssen wir neue Wege beschreiten." Das hat Karl-Heinz Schönbach, Geschäftsführer Versorgung im AOK-Bundesverband, gesagt. Seiner Meinung nach ist es wichtig, dass die ambulante und die klinische Versorgung künftig nicht mehr strikt getrennt werden. Hochspezialisierte Leistungen könnten von Kliniken sowie von besonders qualifizierten Vertragsärzten erbracht werden. Nach Schönbach sollte dies auch für ambulante Operationen gelten. Der AOK-Bundesverband fordert, dass spezialisierte Vertragsärzte und Kliniken im Wettbewerb untereinander Verträge mit den Krankenkassen schließen sollen. Das vor einigen Wochen von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgelegte Konzept zur sektorenübergreifenden Bedarfsplanung geht nach Meinung Schönbachs "in die richtige Richtung". Den Verzicht auf eine Bedarfsplanung für spezialisierte Leistungen, wie es die DKG gefordert hat, hält Schönbach jedoch nicht für sinnvoll.

(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, 30. August)


*


ADHS ist aus der Morbi-RSA-Liste gestrichen

Ab dem kommenden Jahr werden die überdurchschnittlichen Kosten bei der Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) nicht mehr durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) abgedeckt. Der krankheitsbezogene Zuschlag, den die Kassen derzeit aus dem Gesundheitsfonds erhalten, wird ab 2011 gekürzt.

"Mit dieser Entscheidung stehen sämtliche innovativen Modelle und Verträge für eine bessere Behandlung von ADHS-Kindern auf der Kippe", mahnte Prof. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Grund dafür ist ein gesetzgeberischer Fehler, der zu einer grundsätzlichen Benachteiligung von Erkrankungen führt, die nur in Kindheit und Jugend auftreten. Das muss im Rahmen der jetzigen Gesundheitsreform dringend korrigiert werden", erklärte er weiter. Richter fürchtet, dass die Behandlung von ADHS-Kindern ab dem kommenden Jahr für die Kassen zu den schlechten Risiken zählt und die Erkrankten damit zu den Verlierern im deutschen Gesundheitssystem zählen könnten.

(Pressemitteilung der BPtK, 1. September)


*


DKG und KZBV kritisieren Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fühlen sich durch den Referentenentwurf zum Finanzierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) benachteiligt. Beide Verbände kritisieren das Gesetz.

Der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, erklärte, dass sich die DKG bereit erklärt habe, Verständnis "für eine dosierte Ausgabenzuwachsbegrenzung" aufzubringen, wenn die finanziellen Belastungen für die Kliniken tragbar sind. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sei dies aber nicht gewährleistet, so Baum. "Mit 150 Millionen Euro finanziellem Zuwachs können die Kliniken ihre Kostensteigerungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro nicht finanzieren", bekräftigte der Hauptgeschäftsführer der DKG. Er fordert, Öffnungsklauseln für Personalkosten der Kliniken vorzusehen, Kürzungskumulationen auszuschließen, die Kürzungen 2012 nicht fortzuführen und feste Vergütungen für die Kliniken.

Der KZBV hatte vor der Gesetzesinitiative eine Strukturreform der vertragszahnärztlichen Vergütung gefordert. Diese sei nicht umgesetzt worden, so Dr. Wolfgang Esser, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV. Auch die Anpassung der zahnärztlichen GKV-Honorare in den neuen Bundesländern an das Niveau der westlichen Bundesländer bleibt nach Ansicht des Verbandes hinter den Erwartungen zurück.

(Pressemitteilung der DKG, 26. August, Pressemitteilung der KZBV, 31. August)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 1. September 2010
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2010