Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → KRANKHEIT


DIABETES/2033: Traumjob - auch mit Diabetes ... Diese Rechte haben Betroffene (diabetesDE)


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe - 10. September 2018

Tipps rund um den Beruf

Traumjob - auch mit Diabetes: Diese Rechte haben Betroffene


Berlin - Berufstätige mit einer Diabetes-Diagnose stehen häufig vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen. Viele von ihnen halten ihre Krankheit zunächst vor Kollegen und Arbeitgebern geheim. Gerade junge Menschen mit Diabetes Typ 1 sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselerkrankung ihren Traumberuf ergreifen können. Entgegen manchem Vorurteil können Menschen mit Diabetes nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben. Die Deutsche Diabetes-Hilfe rät Betroffenen, sich über ihre Rechte und Pflichten im Berufsleben zu informieren. Welche Rechte Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, am 13. September 2018 im Experten-Chat von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe. Fragen können ab sofort auf
www.diabetesde.org/chat eingesendet werden.

Für die meisten Berufe ist Diabetes kein Hindernisgrund - eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Bei der Berufswahl gilt, dass Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 in erster Linie ihren Interessen und Fähigkeiten nachgehen sollten. Es gibt nur wenige Berufsfelder, die für sie ungeeignet sind. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen. "Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen. Es muss dann aber im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob das Risiko vertretbar ist", erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert und betont: "Voraussetzung ist in solchen Fällen meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen."

Dass man an Diabetes leidet, müssen Betroffene laut aktueller Rechtsprechung nicht im Bewerbungsanschreiben oder gar im Vorstellungsgespräch offenlegen. "Nur im Ausnahmefall darf der Arbeitgeber nach Krankheiten fragen", erklärt der Experte. Ebert betont: "Der Arbeitgeber darf die Einstellung jedoch von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen. Diese darf aber nur mit Zustimmung des Bewerbers erfolgen und ist für diesen freiwillig." Der Mediziner ist bei der Diagnose jedoch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf der Betriebsarzt keine Informationen über den Befund an den Arbeitgeber weitergeben.

"Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen", rät Ebert. Zumindest den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren, denn das fördert Verständnis für eventuelle Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen. Insbesondere für eventuelle Notfälle ist es wichtig, dass die Kollegen im Ernstfall wissen was zu tun ist und handeln können.


Fragen zu den Rechten von Menschen mit Diabetes im Beruf beantwortet Oliver Ebert am Donnerstag, den 13. September 2018 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Experten-Chat von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.

Terminhinweis:

Experten-Chat zum Thema "Diabetes im Berufsalltag" mit Rechtsanwalt Oliver Ebert:

Donnerstag, den 13. September 2018, 17.00 bis 19.00 Uhr

*

diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6,7 Millionen Menschen haben Diabetes, und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.
Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) www.vdbd.de. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) www.ddh-m.de vertreten.

*

Quelle:
diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe, Pressestelle
Pressemitteilung vom 10. September 2018
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 201 677-0, Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: presse@diabetesde.org
Internet: www.diabetesde.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang