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EPIDEMIE/164: COVID-19 - Informationen zum aktuellen Stand am 12.3.2020 in Hamburg (BGV Hamburg)


Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz | Pressemeldung vom 12. März 2020 - 14:30 Uhr

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg


Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 26 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 80 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen.

Bei allen 26 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen ein Zusammenhang mit Reisen aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Trotz steigender Infektionszahlen und einer zunehmend dynamischen Entwicklung gilt daher nach wie vor, dass die Fälle immer noch abgrenz- und grundsätzlich nachverfolgbar sind.

Ein in Hamburg bekanntes Cluster bezieht sich auf eine benennbare Gruppe von Reiserückkehrern aus einem Skigebiet im österreichischen Ischgl, das zum jetzigen Stand laut RKI nicht zu den internationalen Risikogebieten zählt (siehe Risikogebiete nach RKI unten). Hamburg hat gegenüber dem Bund dringend um Prüfung gebeten, ob die Region als Risikogebiet eingestuft werden muss.

Allgemeinverfügung zu Groß- und Kulturveranstaltungen

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg im Einvernehmen mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Inneres und Sport, der Senatskanzlei und der Finanzbehörde eine Allgemeinverfügung getroffen, die Veranstaltungen sowie Versammlungen (öffentliche und nicht-öffentliche) ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen ab sofort verbietet. Veranstaltungen im Großen Saal der Elbphilharmonie sind grundsätzlich untersagt. Die Regelung soll zunächst bis zum 30. April 2020 befristet werden. Durch die Nichtdurchführung von Veranstaltungen und Versammlungen mit mindestens 1.000 sollen besonders vulnerable Personengruppen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 geschützt werden. Bei Veranstaltungen mit einer geringeren Teilnehmerzahl als 1000 werden die Empfehlungen des RKI für eine Risikoabwägung wie gehabt von den Gesundheitsämtern bewertet und entsprechende Verbote, Auflagen oder Anordnungen erlassen. Der genaue Wortlaut der Verfügung ist beigefügt.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: "Je größer die Veranstaltung, desto vielfältiger sind Ansteckungsmöglichkeiten und desto schwieriger ist die Rückverfolgung der Teilnehmer. Mit dem pauschalen Verbot ab 1.000 Teilnehmern ersparen wir den Gesundheitsämtern viele Einzelfallprüfungen, folgen dem Rat der Experten und handeln einheitlich in Deutschland."

Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat den Bund gebeten, seine Bemühungen um eine zentrale Beschaffung von Schutzkleidung und Beatmungsgeräten für den Gesundheitsbereich zu verstärken und damit die Aktivitäten der Länder zu flankieren.

Senatorin Prüfer-Storcks dazu: "Bei steigenden Fallzahlen werden auch COVID19-Krankenhausbehandlungen zunehmen. Die Kliniken müssen sich auf diese Entwicklung schon jetzt vorbereiten. Planbare Fälle müssen in einem solchen Szenario verschoben werden, dadurch darf den Kliniken kein finanzieller Schaden entstehen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium uns heute zugesagt."

Allgemeinverfügung für den Schul- und Kita-Bereich

Bis auf Weiteres gilt weiterhin: Schülerinnen und Schüler inklusive Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen - unabhängig von Symptomen - nicht am Schulbetrieb teil beziehungsweise besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Grundlage ist hierfür eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde.

Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher zum Schutz vulnerabler Personengruppen

Um das Risiko zu minimieren, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeinrichtungen (oder vergleichbaren Institutionen mit vulnerablen Personen) durch Besucherinnen und Besucher mit COVID-19 (Corona) infiziert werden, empfiehlt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Maßnahmen:

  • Persönliche Besuche sollten auf das Notwendigste reduziert werden und je nach Situation stattdessen durch Telefonate ersetzt werden;
  • Einschränkung der Besuchszeiten allgemein sowie konkrete einschränkende Besucherregelungen (zum Beispiel kein Besuch von Menschen, die aus Risikogebieten kommen);
  • Je nach Ermessen der Häuser generell die tägliche Besucherzahl limitieren.

Für Kinderpatientinnen und -patienten sowie für besondere Bereiche, wie etwa zur Palliativversorgung, sollten spezielle Regelungen gefunden werden und besonders auf die Einhaltung der Hygieneregelungen geachtet werden.

RKI erweitert Risikogebiet auf Regionen in Frankreich

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Mittwoch auch Regionen in Frankreich zum Risikogebiet ernannt. Hierzu zählt fortan die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne). Neben Grand Est zählen Stand heute auch Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch ("ongoing community transmission") vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

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Quelle:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hamburg
Pressemitteilung vom 12. März 2020 - 14:30 Uhr
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Telefon: 040 / 428 37-23 32, Fax: 040 / 42 79-48 170
E-Mail: pressestelle@bgv.hamburg.de
Internet: https://www.hamburg.de/bgv/


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2020

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