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EPIDEMIE/169: COVID-19 - Umgang mit dem Virus bedroht Versorgung von Menschen mit Behinderung (Lebenshilfe NRW)


Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. - 13. März 2020

Umgang mit Corona-Virus droht Versorgung von Menschen mit Behinderung langfristig zu schädigen


Hürth - Lebenshilfe NRW regt die Schaffung eines Sozialfonds für Träger der Eingliederungshilfe, ähnlich der Hilfen für die Wirtschaft, an.

Die Ausbreitung des Corona-Virus treibt die Träger der Eingliederungshilfe in eine existenzbedrohende Situation. Gerade im Sektor der Schulbegleitung zeigt sich bereits eine Entwicklung, die Arbeitsplätze gefährdet. Die Lebenshilfe NRW fordert daher einen Sozialfonds für die Eingliederungshilfe einzurichten.

"Wir hören von unseren Mitgliedern, dass die Refinanzierungskette der Eingliederungshilfe in eine gefährliche Schieflage zu geraten droht, die existenzgefährdend für Träger und Mitarbeitenden des gesamten Eingliederungshilfe-Sektors werden kann. Uns sind Fälle bekannt in denen gemeinnützige Träger, die aufgrund ihrer Rechtsform keine großen Finanzreserven anlegen dürfen, bereits in den vergangenen Wochen aufgrund von behördlichen oder vorsorglichen Schulschließungen von der Refinanzierungskette für ihre Mitarbeitenden abgeschnitten wurden, weil die Regeln des Infektionsschutzgesetzes und der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht greifen. Mitarbeitenden der Frühförderung wurde trotz laufender Verträge der Zugang zu Kitas und Schulen verweigert, weil sie diese Angebote als externer Anbieter in diesen erbringen. Wir wissen von Werkstätten, die aus Sorge um ihre Mitarbeitenden mit Behinderung, die wie ältere oder chronisch kranke Menschen ebenfalls zur gesundheitlichen Risikogruppe gehören, den Betrieb eingestellt haben und sich von den zuständigen Behörden im Stich gelassen fühlen. Des Weiteren wissen wir von unseren Mitgliedern, dass Behörden die Bescheinigungen für Quarantäne von Mitarbeitenden in Wohnangeboten der Träger nur schleppend bearbeiten, bzw. diese sogar verweigern auszustellen", sagte Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.

Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 10. März 2020, der die pflegerische Versorgung vor dem Hintergrund des Ausbruchs des Corona-Virus sicherstellen soll, begrüßt die Lebenshilfe NRW ausdrücklich. Jedoch hat er Lücken, bezüglich der Wohnangebote der Eingliederungshilfe. "So haben die besonderen Wohnformen (vor dem Bundesteilhabegesetz = stationäres Wohnen) oftmals nicht die Möglichkeit, Zimmer doppelt zu belegen. Die personellen Reserven dort reichen ebenso oft nicht aus. Auch sorgt die Versorgung der Menschen mit Behinderung im Krankenhaus für enorme Probleme, sei es personell, sei es hinsichtlich der notwendigen Informationen über eine eventuelle Ansteckung. Im Weiteren stehen besondere Wohnformen vor dem Problem, dass sie nicht zu den Einrichtungen gehören, die vorrangig mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung versorgt werden. Daraus ergibt sich fast zwingend, dass die Menschen mit Behinderung der besonderen Wohnformen sowie ihre Träger konkrete Ansprechpartner und Unterstützung für die besonderen Belange der Eingliederungshilfe benötigen," so Brüning weiter.

"Wir regen aus diesen und weiteren uns bekannten Gründen an, ähnlich wie bei der Wirtschaft, nun einen Sozialfonds gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden und übrigen Kostenträgern, für die Träger der Eingliederungshilfe in dieser Ausnamesituation zu bilden, damit sie diese für ihre Existenz bedrohliche Lage überstehen und nach der Überwindung der Corona-Krise ihre wichtigen Angebote für die Gesellschaft überhaupt noch fortführen können", erklärte Brüning.

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern*innen der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungspflegern.

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Quelle:
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressmitteilung vom 13. März 2020
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Telefon: 02233 932 45-00, Fax: 2233 932 45-10
E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nrw.de
Internet: www.lebenshilfe-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2020

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