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MELDUNG/027: Präparatewechsel wegen Rabattverträgen kann Epilepsie-Patienten gefährden (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbänd - 12.02.2010

Internationale Fortbildungswoche Pharmacon

Präparatewechsel wegen Rabattverträgen gefährdet Epilepsie-Patienten


Berlin/Davos - Patienten mit Epilepsie sollten genau das Präparat erhalten, dass der Arzt für sie vorgesehen hat. Die Umstellung auf ein anderes Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Dosierung kann problematisch sein. Einer der Gründe dafür ist, dass verschiedene Präparate durch unterschiedliche Hilfsstoffe in ihrer Wirkung verzögert (retardiert) sind. Das führt dazu, dass die Wirkung unterschiedlich schnell einsetzt oder nicht gleich lang anhält. Auch die Wechselwirkungen mit Nahrungsbestandteilen können sich unterscheiden.

"Die Umstellung auf ein anderes retardiertes Präparat kann zu Anfällen führen. Ob es sich um ein Originalpräparat oder ein Generikum handelt, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, bei einem gut eingestellten Epileptiker nicht mutwillig zwischen verschiedenen Präparaten zu wechseln", sagte Prof. Dr. Werner Weitschies von der Universität Greifswald bei der Pharmacon, einer internationalen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer. Erleidet ein seit langem anfallsfreier Epileptiker durch einen Präparatewechsel einen Anfall, kann das schwerwiegende Folgen wie den Entzug des Führerscheins haben. Deshalb können sich Apotheker über die Rabattverträge hinweg setzen und im Einzelfall pharmazeutische Bedenken anmelden. Im Schulterschluss mit dem Arzt kann der Apotheker so dafür sorgen, dass der Patient unabhängig vom gerade aktuellen Rabattvertrag kontinuierlich das gleiche Medikament bekommt.

Die Umsetzung der Rabattverträge ist für Apotheker sehr aufwändig. Denn nicht jeder Austausch, der durch die Rabattverträge verlangt wird, ist aus pharmazeutischer Sicht unproblematisch. Je komplexer die Anforderungen an die Arzneiform, desto fraglicher ist die Austauschbarkeit. Bei der Abgabe problematischer Arzneimittel wie Antiepileptika kann der Apotheker seine Bedenken äußern und sich so über den Rabattvertrag hinweg setzen. Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer: "Die Patienten können sich auf die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers verlassen."

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030-40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2010