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MELDUNG/038: Versicherte vieler Kassen müssen sich an neue Rabattarzneimittel gewöhnen (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 30. März 2010

Kein Aprilscherz: Millionen Versicherte vieler Kassen müssen sich an neue Rabattarzneimittel gewöhnen

DAV-Vorsitzender Becker: Mehr Transparenz bei Einsparungen nötig


Berlin - Ab dem 1. April werden sich Millionen Versicherte in Deutschland an neue Arzneimittel gewöhnen müssen, weil neue Rabattverträge etlicher gesetzlicher Krankenkassen in Kraft treten. Viele Patienten erfahren erst bei der Rezepteinlösung in der Apotheke, dass ihre Krankenkasse bestimmte Präparate für sie vorgesehen hat und deshalb ihre Medikation umgestellt werden muss. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

"Die Apotheken helfen den Patienten bei allen Fragen zu den neuen Rabattverträgen, egal ob es um pharmazeutische Bedenken oder Zuzahlungsregelungen geht", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Von den Krankenkassen fordern wir aber mehr Transparenz bei der Offenlegung ihrer Einsparungen. Wenn sich Millionen Patienten umstellen müssen und in den Apotheken mehr Aufwand entsteht, sollten die Kassen auch ihre Einsparungen offenlegen und gegenüber ihren Versicherten verantworten."

Zum 1. April haben die AOK (80 Wirkstoffe, 24 Mio. Versicherte), die Techniker Krankenkasse (89 Wirkstoffe, 7 Mio. Versicherte) sowie die GWQ Service Plus AG im Auftrag von 36 Krankenkassen (44 Wirkstoffe, 4 Mio. Versicherte) neue Rabattverträge angekündigt. Spektrum K hatte für 80 Krankenkassen (52 Wirkstoffe, 7 Mio. Versicherte) bereits zum 1. März neue Verträge in Kraft gesetzt. Die Verträge zwischen Kassen und Herstellern sind geheim, die Apotheken müssen aber den Austausch vornehmen.

Der DAV fordert die Kassen schon lange auf, ihre Einsparungen durch Rabatte von Herstellern offenzulegen. So beziffert allein die AOK ihr Sparvolumen für 2010 auf 520 Mio. Euro. Für die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lässt sich eine jährliche Einsparung von einer Milliarde Euro schätzen. Dieser Wert muss von den gemeldeten Arzneimittelausgaben in Abzug gebracht werden, um die tatsächlichen Ausgaben ermitteln zu können.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2010