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MELDUNG/108: Kinder und Jugendliche nicht als Boten in die Apotheke schicken (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 02.11.2010

Kinder und Jugendliche nicht als Boten in die Apotheke schicken

Botendienst der Apotheken durch AMNOG in Gefahr


Berlin - Eltern sollten ihre Kinder nicht als Boten in eine Apotheke schicken. Das Gesetz verbietet es Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Gegen den Botendienst spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich "harmlose" rezeptfreie Arzneimittel können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. "Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht ausrichten", so Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Hat der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten, um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.

Ein anderer Aspekt ist das Missbrauchsrisiko bei Jugendlichen. Verschiedene rezeptfreie Medikamente gegen Husten, Einschlafstörungen oder Allergien werden vor allem von Jugendlichen in hoher Dosierung eingenommen, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet kursieren entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Fink: "Die Apotheker fragen bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders Jugendliche nach dem Verwendungszweck. Da schwindeln Jugendliche mitunter und erzählen von ihren vielen kranken Geschwistern. Aber die Nachfrage des Apothekers ist keine Schikane, sondern trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern." Besteht der Verdacht auf Missbrauch, geben Apotheker keine Arzneimittel ab. In den USA hingegen starben die missbräuchliche Einnahme bereits Jugendliche. Dort sind rezeptfreie Arzneimittel in Supermärkten erhältlich.

Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Arzneimittel nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang zu bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Arzneimittel umgehend bis an die Haustür.

Botendienst ist eine der Leistungen der Apotheken, die durch das Spargesetz AMNOG in Gefahr sind.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Telefon: 030-40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2010