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MELDUNG/328: Festbeträge - GKV-Spitzenverband bittet Patienten zur Kasse. Ein Kommentar (Pro Generika)


Pro Generika e.V. - 30. Juni 2014

Pro Generika zur Absenkung der Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband zum 1.7.2014:

GKV-Spitzenverband bittet Patienten zur Kasse



Berlin - Am 1.7.2014 treten neue, abgesenkte Festbeträge für 13 Wirkstoffgruppen in Kraft, zum Beispiel für Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Herzinsuffizienz und Magengeschwüren. Darunter bekannte Wirkstoffe wie Omeprazol, Metroprolol und Candesartan. Zum Teil senkt der GKV-Spitzenverband die Festbeträge bis zu 70 Prozent.

Ein Festbetrag ist der Betrag, den Krankenkassen Herstellern maximal für ein Medikament erstatten. Festbeträge treffen vor allem Generikaunternehmen, die Arzneimittelversorger in Deutschland. Festbeträge werden einmal jährlich 'überprüft', was im Klartext allerdings bedeutet: abgesenkt.

Bereits heute können Generikaunternehmen den enormen Preis- und Rabattdruck teilweise nicht mehr mitgehen. Bei immer weiter abgesenkten Festbeträgen kann das dazu führen, dass Unternehmen ihre ohnehin niedrigen Preise nicht noch weiter senken können. Eine Folge ist, dass bestimmte Generika nicht länger für die Versorgung zur Verfügung gestellt werden können. Einer Umfrage von Pro Generika zufolge betrifft dies bereits circa 30 Prozent der heute auf dem Markt befindlichen Generika.

Kann ein Unternehmen bei den immer weiter abgesenkten Festbeträge des GKV-Spitzenverbands nicht länger mithalten und seine Preise nicht noch weiter absenken, müssen Apotheker vom Patienten eine Zuzahlung oder gar eine sogenannte Aufzahlung einfordern. In jedem Fall ist die Folge, dass der GKV-Spitzenverband durch diese Festbetragsabsenkung den Patienten mögliche anfallende Mehrkosten aufs Auge drückt. Das ist ein Effekt, den die meisten GKV-Versicherten bereits von der Zahnbehandlung kennen. Auch dort sind die sogenannten Festzuschüsse von den Krankenkassen immer weiter abgesenkt worden, so dass Patienten immer mehr aus der eigenen Tasche zuzahlen müssen.

Pro Generika hatte den GKV-Spitzenverband im Vorfeld der am 1.7.2014 in Kraft tretenden umfassenden Festbetragsabsenkungen darauf hingewiesen, dass er gesetzliche Vorgaben ignoriert hat und in Folge der Festbetragsabsenkungen eine hinreichende Versorgung der Versicherten mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln in einigen Wirkstoffgruppen nicht mehr möglich sein wird. Allerdings hat der GKV-Spitzenverband es nicht für nötig befunden, die Argumente zu berücksichtigen.

Während sich in Deutschland mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass der Preisdruck auf Generika so hoch ist, wie in kaum einem anderen Land in der EU und Diskussionen über die Zukunft der nachhaltigen Arzneimittelversorgung beginnen, schottet sich der GKV-Spitzenverband von Sachargumenten ab. Diese Dialogverweigerung führte bereits in der Vergangenheit dazu, dass der Kassenverband viel zu spät erkannt hat, dass er die Preisschraube bei einigen Generika so weit überdreht hatte, dass die Versorgungssicherheit nicht mehr gegeben war.

"Ignoranz ist ein schlechter Ratgeber für gute Entscheidungen", fasst Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, zusammen.


Kontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer
info@progenerika.de

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014