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MELDUNG/338: Erstes "Biosimilar 2.0" in Deutschland eingeführt - faire Wettbewerbsregeln schaffen (Pro Generika)


Pro Generika e.V. - 16. Februar 2015

Erstes "Biosimilar 2.0" in Deutschland eingeführt

Jetzt faire Spielregeln für Wettbewerb schaffen


Berlin - In diesen Tagen wird mit Infliximab der erste biosimilare monoklonale Antikörper für die Versorgung bereitgestellt. Man spricht auch von den "Biosimilars 2.0", weil ihre Entwicklung und Herstellung im Vergleich zu bereits verfügbaren Biosimilars nochmals erheblich komplexer und damit aufwendiger ist. Infliximab ist ein entzündungshemmendes biopharmazeutisches Medikament, das zur Behandlung rheumatologischer Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis und Morbus Bechterew, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa oder Hautkrankheiten wie Schuppenflechte (Psoriasis) eingesetzt wird.

"Die Einführung von Infliximab-Biosimilars ist ein Meilenstein für die Versorgung. Denn noch immer haben viele Patientinnen und Patienten in Deutschland nur in begrenztem Umfang Zugang zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien. Infliximab-Biosimilars können diese bestehende Versorgungslücke füllen", kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Branchenverbandes der Generika- und Biosimilarunternehmen Pro Generika, diese aktuelle Entwicklung.

"Zugleich öffnet die Einführung von Infliximab-Biosimilars ein weiteres Segment der biopharmazeutisch hergestellten Arzneimittel für den Preiswettbewerb, das insgesamt sehr hohe Relevanz für die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen hat", so Bretthauer.

"Biosimilars machen die Behandlung von Patienten für unser Gesundheitssystem dauerhaft bezahlbar. Notwendig ist jedoch, dass es jetzt zu einem offenen und fairen Wettbewerb kommt. Patentverlängernde Rabattverträge, die als Schutzzäune den aufkeimenden Biosimilarwettbewerb behindern sollen, müssen jetzt aus dem Weg geräumt werden. Zudem brauchen wir bundesweit biosimilarfreundliche Rahmenbedingen, wie sie von Ärzten und Krankenkassen z. B. bereits in Sachsen, Bremen und Westfalen-Lippe erarbeitet worden sind und die die Patientenversorgung verbessern. Daher engagieren wir uns für eine bundesweite Ausdehnung dieser regionalen Best-Practice-Ansätze, von denen nicht zuletzt auch die Krankenkassen profitieren", so Bretthauer abschließend.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2015

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