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ARTIKEL/387: Erneute Beschlagnahmung von Medikamenten für Entwicklungsländer (medico international)


medico international, BUKO Pharma-Kampagne und Oxfam Deutschland - 5. Juni 2009

Erneute Beschlagnahmung von Medikamenten für Entwicklungsländer

Frankfurter Zoll darf legalen Warenfluss von Generika nicht behindern


Eine Ladung des lebensrettenden Antibiotikums Amoxicillin wurde am 5. Mai 2009 am Frankfurter Flughafen vom Zoll beschlagnahmt. Das Medikament aus indischer Produktion war für die Republik Vanuatu (Pazifik) bestimmt und auf dem Transit durch Frankfurt.

Mehrere entwicklungspolitische Organisationen verurteilen diese Maßnahme und fordern eine vollständige Aufklärung der Hintergründe. Die BUKO Pharma-Kampagne, medico international und Oxfam Deutschland fordern die Europäische Kommission dazu auf, sicherzustellen, dass die zeitnahe Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten nicht durch EU-Verordnungen blockiert wird.

Grundlage der Beschlagnahmungen ist eine EU-Verordnung gegen Fälschungen (Verordnung 1383/2003), die Zollbehörden ermächtigt, den legitimen Handel mit Generika zu blockieren. Im vorliegenden Fall wurde am 5. Mai eine Ladung von 3.047.000 Amoxicillin-Tabletten (250 mg) im Wert von 28.000 Euro für vier Wochen festgehalten, bevor sie für den Weitertransport freigegeben wurde. Als Begründung wurde der Verdacht einer Markenrechtsverletzung angeführt. Die Medikamente sind ausreichend für die Behandlung von etwa 76.000 Menschen z.B. gegen Lungenentzündung. Die Zollbehörden informierten GlaxoSmithKline (GSK), die den Brief am 13. Mai erhielten.

7 Tage später teilte GSK den Zollbehörden mit, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. GSK ist Inhaberin der Marke Amoxil. Nach bisherigem Wissensstand gab es keinen Grund, die Medikamente zu beschlagnahmen. "Amoxicillin" ist ein internationaler Freiname (international non-proprietary name, INN) und wird auch von vielen deutschen Generikaherstellern zur Bezeichnung ihrer Medikamente benutzt.

Diese Beschlagnahmung ist der neueste Fall in einer Reihe von Vorfällen, die verdeutlichen, wie EU-Verordnungen die Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten hemmen. Im Jahr 2008 gab es allein in den Niederlanden 17 Fälle von Beschlagnahmungen, wobei die Medikamente in manchen Fällen sogar mehrere Monate festgesetzt wurden. Christian Wagner-Ahlfs von der BUKO Pharma-Kampagne fordert deshalb: "Das Problem muss auf europäischer Ebene mit einer Änderung der EU-Verordnung gelöst werden." Der Fall in Frankfurt verdeutlicht, dass dieses Problem nicht nur in den Niederlanden auftritt, sondern ein grundsätzliches Problem der EU-Verordnung 1383/2003 ist.

Sune Sveningsen, Vertreter der von der Frankfurter Beschlagnahmung betroffenen dänischen Organisation Missionpharma, berichtet: "Beschlagnahmungen von Medikamenten beeinträchtigen unseren Auftrag, Menschen und Gesundheitsprojekte in Entwicklungsländern zu beliefern. Wir müssen deshalb in Erwägung ziehen, unsere Versorgungskette so umzustrukturieren, dass ein Transit durch Europäische Länder vermieden wird."

Bernd Eichner von medico international verlangt darum: "Die Zollkontrolle von Medikamenten im Transit muss eingestellt werden".

"Wir hoffen, dass dieser Vorfall die deutsche Regierung dazu bewegt, die notwendigen Schritte zu einer Änderung der Verordnung und ihrer Handhabung einzuleiten.", so David Hachfeld von Oxfam Deutschland.

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Quelle:
medico international, BUKO Pharma-Kampagne und Oxfam Deutschland
Pressemitteilung vom 5. Juni 2009
Herausgeber: medico international
Burgstraße 106, 60389 Frankfurt am Main
Tel.: 069/944 38-0, Fax: 069/43 60 02
E-Mail: info@medico.de
Internet: www.medico.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2009

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