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NEBENWIRKUNG/242: Arzneimittel im Straßenverkehr - ein unterschätztes Risiko (muebri-online)


Apotheker im Land Brandenburg - Pressemitteilung von Freitag, 13. August 2010

Arzneimittel im Straßenverkehr - ein unterschätztes Risiko

Fahrtüchtigkeit kann beeinflusst werden


Potsdam. Dass sich Alkohol und Drogen mit Autofahren nicht gut vertragen, ist hinlänglich bekannt. Dass aber auch Medikamente die Reaktionsfähigkeit am Steuer einschränken können, ist eine Gefahr, die vielen nicht bewusst ist. "Etwa jedes fünfte Arzneimittel wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus", sagt Monika Harms, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit der Landesapothekerkammer Brandenburg. Dazu zählen rezeptpflichtige, aber auch viele freiverkäufliche Mittel wie Hustenblocker oder Schmerzmittel. Umgekehrt gibt es Menschen, die nur mit Medikamenten überhaupt fahren dürfen. Dazu gehören Diabetiker, Schmerzpatienten oder Menschen mit Bluthochdruck.

"Im Gegensatz zu Alkohol ist die Wirkung von Arzneimitteln von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen. Daher lassen sich bei Medikamenten keine Grenzwerte wie die Promillegrenze bei Alkohol festlegen", erklärt Apothekerin Monika Harms. Am häufigsten sind veränderte Reaktionszeiten, unrealistische Einschätzungen von Gefahrensituationen, schlechtes Sehvermögen, Müdigkeit oder ein aggressiver Fahrstil zu beobachten. "Meist werden Menschen durch Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Psychopharmaka fahruntauglich. Aber auch Blutdrucksenker, Hustenblocker oder Schmerzmittel können problematisch sein. Hinzu kommt, dass viele Menschen mehrere Mittel gleichzeitig einnehmen, die sich gegenseitig beeinflussen können", sagt Monika Harms.

Wer trotz Erkrankung mobil bleiben muss, dem rät Monika Harms, zunächst den Arzt oder Apotheker zu fragen, wann man sich nach der Einnahme des verschriebenen Arzneimittels wieder ans Steuer setzen kann. Gegebenenfalls könne dann auf ein anderes Präparat ausgewichen werden. "Auch bei nicht verschreibungspflichtigen Schmerz- und Hustenmitteln sowie flüssigen homöopathischen Präparaten sollte der Beipackzettel aufmerksam gelesen werden", empfiehlt die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit. "Die Apotheker helfen dabei und informieren über mögliche Nebenwirkungen." Generell gilt: Medikamente nie unkontrolliert einnehmen und unbedingt die angegebene Dosierung einhalten.

Was kaum ein Verkehrsteilnehmer weiß: Wer Medikamente einnimmt und sich nicht über deren Wirkung informiert, handelt fahrlässig. Als rechtliche Konsequenzen drohen bei einem Unfall der Führerscheinentzug oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Vorsicht im Straßenverkehr bei folgenden Mitteln:

- Schmerzmittel
- Blutdrucksenker
- Schlaf- und Beruhigungsmittel
- Antiallergika
- Augentropfen
- Psychopharmaka
- Muskelentspannende Präparate
- Hustenblocker
- Insulin/Diabetes-Präparate
- Alkoholhaltige Medikamente
- Epilepsie-Präparate


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Quelle:
Nachrichtendienst muebri-online
Pressemitteilung von Freitag, 13. August 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2010