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POLITIK/217: Zwangsrabatt darf nicht zu Lasten seltener Erkrankungen gehen (BMG)


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung - Mittwoch, 19. Mai 2010

Zwangsrabatt darf nicht zu Lasten seltener Erkrankungen gehen


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (MdB) unterstützt alle Bemühungen, die medizinische Versorgung der Menschen mit seltenen Erkrankungen zu verbessern. Deshalb warnt der Beauftragte bei dem gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren vor einer Erhöhung des Zwangsrabattes von 6 auf 16 Prozent für Hersteller von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen. Dazu erklärt Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung:

"Durch eine Erhöhung des Zwangsrabattes für die Hersteller von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen würden alle bisherigen Fördermaßnahmen konterkariert. Deshalb setzte ich mich hier für eine Ausnahmeregelung ein und hoffe auf eine breite parlamentarische Unterstützung.

Da zudem meist kleine und mittlere Herstellerfirmen diese Arzneimittel herstellen, die von dem Zwangsrabatt besonders hart betroffen sind, wäre die Forschung und Produktion dieser Arzneimittel besonders gefährdet.

Dies muss verhindert werden - zu Gunsten der vier Millionen Menschen in Deutschland, die an einer chronischen seltenen Erkrankung leiden. Unser Gesundheitssystem ist nicht optimal auf sie eingestellt - eine rasche Diagnose und fachgerechte Therapie können in vielen Fällen leider noch nicht gewährleistet werden. Deshalb sind hier alle gefordert.

Bis vor wenigen Jahren wurden kaum spezielle Arzneimittel für seltene Erkrankungen, sog. Orphan Drugs, entwickelt. Seit der Verabschiedung des Orphan Drug Acts durch die EU vor 10 Jahren und den damit verbundenen finanziellen Anreizen und Förderprojekten wurden bereits viele Arzneimittel für seltene Erkrankungen zugelassen. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Situation von Menschen mit Seltenen Erkrankungen weiter zu verbessern und hat gerade das Nationale Aktionsbündnis für Seltene Erkrankungen (NAMSE) gegründet.

Diese positive Entwicklung darf nicht gefährdet werden."


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Quelle:
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 4 vom 19. Mai 2010
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT, 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-34 20, Fax: 030/18 441-34 22
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Internet: www.patientenbeauftragter.de und www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2010