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MEDIEN/905: Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" (VzHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 1. März 2016

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wünsche festhalten, Vertreter bestimmen


Will eine Komapatientin, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden? Will ein orientierungsloser tödlich Erkrankter über eine Magensonde ernährt werden? Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen. Und jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der er den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche schriftlich festzuhalten - in medizinischer Hinsicht ebenso wie zu Rechts- und Finanzfragen. Worauf dabei zu achten ist, erläutert der neu aufgelegte Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung".

Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Wichtig ist dabei nicht nur das "Was", sondern auch das "Wer": Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen? Zugleich zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn keine Vollmachten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe sind ein Thema.

Den Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" gibt es für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Fr 10 - 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de bestellen oder für 7,99 Euro als E-Book herunterladen.

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 1. März 2016
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2016

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